Eine Wohneigentumsverwaltung erfüllt primär kaufmännische und administrative Aufgaben. Die meisten der kaufmännischen Leistungen umfassen die Betreuung und Verwaltung des Vermögens einer Gemeinschaft.
Jede Eigentümergemeinschaft besitzt Vermögen, aus welchem die Gemeinschaft die laufenden Kosten für die Betreuung, den Unterhalt und die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums bezahlt.
Dieses wird durch die Verwaltung oder im Falle der Selbstverwaltung durch die Beiräte auf sogenannten Fremdgeldkonten auf Namen der Gemeinschaft geführt. In der Regel teilt sich das Vermögen in ein Rücklagen- und Hausgeldkonto.
Zu den Aufgaben der Verwalter:in gehört es, die ordnungsgemäße Zahlungsüberwachung und Verbuchung der Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und Hausgeldzahlungen sicherzustellen. Dazu führen die Verwaltungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung Buchhaltungen für jede Gemeinschaft.
Sollten Miteigentümer:innen mit ihren Hausgeldzahlungen in Verzug geraten, ist es Aufgabe der WEG-Verwalter:innen diese zu mahnen, notfalls auch gerichtlich.
Ebenso ist es Aufgabe der Verwaltung im Falle von Schadensersatzansprüchen oder Versicherungsfällen sich um die Abwicklung der Schäden und dessen Ersatz zu kümmern.
Besonders die ständige Optimierung von Verträgen für Gas, Strom und Wasser kann bares Geld für die Bewohner:innen einsparen. Daher ist uns bei der Ersten Hausverwaltung die ständige Vertragsoptimierung besonders wichtig.