Wie wichtig ist eine ordnungsgemäße Beschlusssammlung für Wohnungseigentümergemeinschaften? Die Beschlusssammlung ist ein rechtlich verbindliches Dokument der Wohneigentumsverwaltung, das sicherstellt, dass alle Bewohner:innen stets über die Entscheidungen in ihrer Wohnanlage informiert und alle gefassten Beschlüsse jederzeit nachvollziehbar sind.
In diesem Beitrag wird die Bedeutung der Beschlusssammlung definiert und erklärt, wie diese effektiv geführt und genutzt werden kann.
- Eine Beschlusssammlung ist ein dokumentiertes Verzeichnis aller gefassten Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft, das der Transparenz und Rechtsverbindlichkeit dient.
- Das Führen der Beschlusssammlung durch die Verwaltung umfasst die ordnungsgemäße Dokumentation und Archivierung aller Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Sicherstellung ihrer Nachvollziehbarkeit und rechtlichen Beständigkeit.
- Die Beschlusssammlung enthält chronologisch geordnete Einträge zu jedem Beschluss, inklusive Thema, Beschlusstext, Abstimmungsergebnisse und Angaben zu Anfechtungen oder Änderungen.
- Eine digitale Beschlusssammlung ist eine elektronisch geführte und zugängliche Version der Beschlusssammlung, die es ermöglicht, Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft effizient zu verwalten, zu durchsuchen und zu archivieren.
Definition & Zweck der Beschlusssammlung einer WEG
Die Beschlusssammlung einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) ist ein Verzeichnis, in dem aller gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung dokumentiert worden. Dieses offizielle Dokument dient nicht nur der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, sondern ist auch ein wichtiges Rechtsmittel für die Verwaltung und die Eigentümer:innen selbst.
In der Beschlusssammlung werden Details wie das Datum des Beschlusses / der Versammlung, die anwesenden Stimmberechtigten, die gefassten Beschlüsse sowie die Abstimmungsergebnisse präzise festgehalten. Der Hauptzweck besteht darin, eine verlässliche und zugängliche Aufzeichnung aller Beschlüsse zu bieten, die für eventuelle rechtliche Überprüfungen oder für neue Eigentümer:innen, die sich über die Historie der Gemeinschaftsentscheidungen informieren möchten, unerlässlich ist.
Rechtliche Grundlage und Anforderungen zum Führen eine Beschlusssammlung
Die rechtliche Grundlage für die Führung einer Beschlusssammlung in einer WEG ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Laut § 24 Absatz 6 des WEG ist die Verwaltung verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen, in der alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung chronologisch dokumentiert und dauerhaft aufbewahrt werden müssen. Die Beschlusssammlung muss für alle Eigentümer:innen zugänglich sein, sodass diese sich jederzeit über die getroffenen Entscheidungen informieren können.
Zu den Anforderungen gehört, dass die Beschlusssammlung
- schriftlich geführt wird
- und neben dem Wortlaut des Beschlusses
- auch das Datum der Versammlung
- und das Abstimmungsergebnis
enthält. Weiterhin muss ersichtlich sein, ob der Beschluss ordnungsgemäß bekannt gemacht und ob er unanfechtbar ist oder bereits angefochten wurde. Diese Dokumentation dient neben der Transparenz auch der Rechtssicherheit innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
Führen der Beschlusssammlung durch die Verwaltung
Das Führen der Beschlusssammlung durch die Verwaltung ist eine wesentliche Aufgabe innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die WEG-Verwaltung trägt die Verantwortung, sicherzustellen, dass jede Entscheidung der Eigentümerversammlung akkurat dokumentiert wird. Dies umfasst, nicht nur das Festhalten des Beschlusstextes, sondern auch die Aufzeichnung von Anfechtungen.
Diese Informationen sind relevant für die Rechtsverbindlichkeit der Beschlüsse.
Die ordnungsgemäße Dokumentation gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen, was für alle Eigentümer:innen von großer Bedeutung ist. Es dient nicht nur der aktuellen Information, sondern auch als historisches Dokument, das bei rechtlichen Überprüfungen oder zum Verständnis vergangener Entscheidungen herangezogen werden kann.
Die Hausverwaltung muss auch darauf achten, dass die Beschlusssammlung für alle Eigentümer:innen zugänglich ist. Dies kann durch eine physische Ablage im Haus oder durch eine digitale Speicherung erfolgen, die den Eigentümer:innen online zur Verfügung steht. Die ständige Verfügbarkeit dieser Dokumente stärkt das Vertrauen in die Verwaltungsarbeit und fördert die aktive Teilnahme der Eigentümer:innen am Gemeinschaftsleben.
Zusätzlich ist wichtig, dass die Beschlusssammlung regelmäßig aktualisiert wird. Jeder neue Beschluss muss zeitnah nach der Versammlung eingetragen werden, um die Aktualität der Sammlung zu gewährleisten. Dies ist besonders kritisch, wenn es um zeitlich sensible Angelegenheiten geht, wie Instandhaltungsbeschlüsse oder Änderungen in der Hausordnung.
Fristen und Formalitäten der Beschlusssammlung
Die Einhaltung bestimmter Fristen und Formalitäten bei der Beschlusssammlung ist wichtig, um die Rechtsgültigkeit der Beschlüsse zu gewährleisten.
Es gilt: Die Beschlüsse müssen spätestens zwei Wochen nach der Versammlung in die Sammlung aufgenommen werden.
Dies ermöglicht den Eigentümer:innen, sich zeitnah über die Ergebnisse zu informieren und nötigenfalls Rechtsmittel einzulegen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Beschlusssammlung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufbewahrt werden, um bei eventuellen Rückfragen oder rechtlichen Prüfungen als Beweismittel dienen zu können.
Anforderung | Beschreibung | Frist/Zeitraum |
---|---|---|
Eintragungsfrist | Beschlüsse müssen eingetragen werden | Innerhalb von zwei Wochen nach der Versammlung |
Zugänglichkeit | Beschlusssammlung muss zugänglich gemacht werden | Dauerhaft für alle Eigentümer:innen |
Aufbewahrungsdauer | Mindestdauer der Aufbewahrung der Beschlusssammlung | Mindestens zehn Jahre |
Inhalte & Aufbau der Beschlusssammlung
Jede Beschlusssammlung muss bestimmte Kerninformationen enthalten, die es ermöglichen, die Entscheidungsprozesse der Eigentümer:innen nachzuvollziehen und bei Bedarf rechtlich zu überprüfen.
- Beschlusstext: Das Herzstück jeder Eintragung ist der exakte Wortlaut des gefassten Beschlusses. Dieser Text muss präzise formulieren, was beschlossen wurde, damit keine Unklarheiten über die Intention oder die erwarteten Maßnahmen bestehen.
- Datum der Versammlung: Das Datum gibt an, wann die Versammlung stattgefunden hat. Dies ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit der Fristen für eventuelle Anfechtungen und für das Verständnis des Kontextes, in dem der Beschluss gefasst wurde. Handelt es sich bei diesem Beschluss um einen Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren gemäß § 23 Abs. 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), sollte ebenfalls das Datum der Bekanntgabe dieses Umlaufbeschlusses enthalten sein.
- Beschlussfähigkeit: Die Angabe, ob die notwendige Anzahl an Stimmen für eine beschlussfähige Versammlung erreicht wurde. Dies sichert, dass der Beschluss gültig ist. Seit der WEG Reform ist die WEG immer beschlussfähig. Hinweis: Vor der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die im Dezember 2020 in Kraft getreten ist, musste eine bestimmte Anzahl von Wohnungseigentümer:innen anwesend sein, damit eine Eigentümerversammlung beschlussfähig war. Mit der Reform wurde diese Regelung geändert. Jetzt ist die Eigentümerversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer:innen immer beschlussfähig. Das bedeutet, dass Beschlüsse gefasst werden können, unabhängig davon, wie viele Eigentümer:innen oder Miteigentumsanteile (MEA) teilnehmen.
- Art des Beschlusses: Zu vermerken ist ebenso, ob ein Beschluss im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder eines Umlaufbeschlusses gefasst wurde.
- Bekanntmachung des Beschlusses: Es muss dokumentiert werden, wie und wann der Beschluss den Eigentümer:innen mitgeteilt wurde, um die Einhaltung der Informationspflichten zu gewährleisten.
- Anfechtungen: Informationen über eventuelle Anfechtungen des Beschlusses sind ebenfalls aufzuführen. Dies umfasst das Datum der Anfechtung und die beteiligten Parteien.
- Änderungen und Aufhebungen: Falls ein Beschluss später geändert oder aufgehoben wird, sollten diese Informationen inklusive der dazugehörigen Daten und Gründe ebenfalls dokumentiert werden.
Vorlage & Muster Beschlusssammlung
# | Beschluss | Versammlung / Umlaufbeschluss | Gerichts-entscheide | Annahme | Vermerke |
---|---|---|---|---|---|
36 | Der durch den Verwalter vorgestellte Wirtschaftsplan (s. Anlage A) für das Wirtschaftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird genehmigt. | ordentliche Eigentümerversammlung vom 26.07.2023, Friesenplatz 16, 50672 Köln zu TOP 6 | allstimmig angenommen | Erste Hausverwaltung, 27.06.2023 |
Es empfiehlt sich, die Beschlusssammlung in einem leicht zugänglichen Format sowohl in physischer als auch in digitaler Form zu führen, um allen Eigentümer:innen die Einsichtnahme zu ermöglichen.
Digitale Beschlusssammlung
Die digitale Beschlusssammlung ist eine moderne und effiziente Art, die Beschlüsse einer WEG zu verwalten und zu archivieren. Durch die Nutzung digitaler Technologien kann der Zugang erleichtert und die Verwaltungsprozesse beschleunigt werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte einer digitalen Beschlusssammlung sowie eine Anleitung zur Implementierung:
Vorteile der digitalen Beschlusssammlung
- Zugänglichkeit: Alle Eigentümer:innen haben jederzeit und von überall Zugriff auf die Beschlüsse, solange sie eine Internetverbindung haben.
- Suchfunktion: Digitale Beschlusssammlungen bieten die Möglichkeit, schnell und einfach durch die Dokumente zu suchen, z. B. nach Datum, Thema oder Schlüsselwörtern.
- Sicherheit: Durch Verschlüsselung und sichere Speicherung können die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
- Nachverfolgbarkeit: Änderungen an den Dokumenten sind nachverfolgbar, und es kann eingesehen werden, wer welche Änderungen vorgenommen hat.
- Umweltfreundlichkeit: Durch den Verzicht auf Papier wird die Umweltbelastung reduziert.
Implementierung einer digitalen Beschlusssammlung
Schritt 1: Plattformauswahl
Wählen Sie eine geeignete Software oder Plattform für die digitale Beschlusssammlung aus. Dies könnte ein spezialisiertes Tool für Wohnungseigentümergemeinschaften sein oder ein allgemeines Dokumentenmanagementsystem, das entsprechend angepasst wird.
Schritt 2: Dateneingabe und Migration
Übertragen Sie die vorhandenen physischen Beschlusssammlungen in das digitale Format. Dies kann durch Scannen und Hochladen der Dokumente geschehen.
Stellen Sie sicher, dass alle Informationen korrekt und vollständig digitalisiert werden.
Schritt 3: Zugriffsrechte einrichten
Legen Sie fest, welche Rollen und Berechtigungen unterschiedliche Nutzer:innen oder Eigentümergruppen haben. Dies stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf sensible Informationen erhalten.
Schritt 4: Schulung und Information
Informieren und schulen Sie alle Eigentümer:innen über die Nutzung der digitalen Plattform. Erklären Sie, wie Sie auf die Beschlüsse zugreifen und diese nachverfolgen können.
Schritt 5: Laufende Verwaltung und Wartung
Regelmäßige Updates und Wartungen der Plattform sollten durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität der digitalen Beschlusssammlung beizubehalten.
Führen Sie regelmäßig Backups durch, um Datenverluste zu verhindern.
Schritt 6: Feedback und Anpassungen
Sammeln Sie regelmäßig Feedback von den Nutzer:innen, um die digitale Beschlusssammlung weiter zu verbessern und anzupassen.
Datenschutz
Achten Sie darauf, dass die gewählte Plattform den Datenschutzrichtlinien entspricht und die Daten der Eigentümer:innen sicher verwaltet werden.
Einsicht in die Beschlusssammlung
Das Recht auf Einsicht in die Beschlusssammlung ermöglicht es den Eigentümer:innen, sich über alle in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse zu informieren und die Verwaltung der Gemeinschaft transparent nachzuvollziehen.
Jede Eigentümer:in hat das uneingeschränkte Recht, die Beschlusssammlung einzusehen. Dies beinhaltet den Zugang zu sämtlichen Dokumentationen über die gefassten und protokollierten Beschlüsse, einschließlich aller Details zu Abstimmungsergebnissen, Anfechtungen und etwaigen Änderungen von Beschlüssen.
In der Praxis wird die Einsichtnahme häufig vor Ort bei der Verwalter:in oder durch eine digitale Plattform ermöglicht, wobei letztere Option besonders effizient und benutzerfreundlich ist. Digitale Lösungen erlauben es den Eigentümer:innen, von überall und zu jeder Zeit auf die Beschlusssammlung zuzugreifen. Dies ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die nicht im Gebäude wohnen oder aus beruflichen und privaten Gründen häufig unterwegs sind.
Es ist wichtig, dass die Verwaltung proaktiv handelt und die Zugänglichkeit der Beschlusssammlung gewährleistet, um die Rechte der Eigentümer:innen zu wahren und die Verwaltung gemäß den gesetzlichen Anforderungen transparent zu halten. Dazu gehört auch, bei der digitalen Speicherung der Daten hohe Sicherheitsstandards einzuhalten und den Datenschutz zu gewährleisten, um die Integrität und Vertraulichkeit der Informationen zu sichern.
Fehler und Abberufung der WEG-Verwaltung
Die Abberufung der Verwaltung einer WEG ist ein ernsthafter Schritt, der erst erfolgt, wenn erhebliche Fehler oder Versäumnisse seitens der Verwaltung festgestellt werden. Diese können das Vertrauen der Eigentümer:innen in die Verwaltungsfähigkeit beeinträchtigen und die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährden.
Typische Fehler, die zur Abberufung führen können:
- Verstöße gegen die WEG-Ordnung oder gesetzliche Bestimmungen: Dazu gehören das Nichtbeachten der in der Teilungserklärung festgelegten Regeln oder der gesetzlichen Pflichten.
- Mangelnde Transparenz in der Geschäftsführung: Dies umfasst unzureichende Kommunikation mit den Eigentümer:innen, das Versäumen, relevante Dokumente zur Verfügung zu stellen, oder die fehlende oder fehlerhafte Rechnungslegung.
- Unangemessene Verwaltung der Instandhaltungsrücklage: Dazu zählt die unsachgemäße Verwendung dieser Mittel oder das Versäumnis, für ausreichende Rücklagen zu sorgen.
- Nachlässigkeit bei der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums: Vernachlässigt die Verwaltung diese Aufgaben, kann das zu langfristigen Schäden am Eigentum führen.
- Interessenkonflikte: Wenn die Verwaltung eigene Interessen über die der Gemeinschaft stellt oder Geschäfte zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Eigentümer:innen tätigt.
Der Abberufungsprozess:
Die Abberufung einer WEG-Verwaltung ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Eigentümer:innen können die Abberufung aus wichtigem Grund jederzeit beschließen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Verwaltung erhebliche Verfehlungen nachgewiesen werden können, die das Vertrauen der Eigentümer:innen nachhaltig erschüttern.
Schritte zur Abberufung einer WEG-Verwaltung:
- Einberufung einer Eigentümerversammlung: Ein oder mehrere Eigentümer:innen, die mindestens 25% der Miteigentumsanteile repräsentieren, können die Einberufung einer Versammlung verlangen.
- Beschlussfassung: Auf der Versammlung muss über die Abberufung abgestimmt werden. Für einen wirksamen Beschluss ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
- Umsetzung des Beschlusses: Bei Zustimmung zur Abberufung muss der Beschluss umgesetzt und ein neuer Verwalter oder eine neue Verwaltung bestellt werden.
- Übergabe der Verwaltungsunterlagen: Die abberufene Verwaltung ist verpflichtet, sämtliche Dokumente und Unterlagen an die neue Verwaltung zu übergeben.
Die Abberufung einer Verwaltung ist eine Maßnahme, die die Eigentümer:innen nicht leichtfertig ergreifen sollten. Alle Schritte müssen deshalb vorher sorgfältig geplant und durchgeführt werden, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wichtig: Auch wenn die Verwaltung abberufen wird, bedeutet das noch nicht, dass der Verwaltervertrag damit auch direkt endet. Dieser hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Beschlusssammlung beim Verwalterwechsel
Bei einem Verwalterwechsel in einer WEG spielt die Übergabe der Beschlusssammlung eine wichtige Rolle, da sie essenzielle Informationen über die Entscheidungen und Vorgänge innerhalb der Gemeinschaft enthält. Eine ordnungsgemäße Übergabe sichert die Kontinuität der Verwaltung und gewährleistet, dass die neue Verwaltung über alle notwendigen Informationen verfügt, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.
Wichtige Aspekte bei der Übergabe der Beschlusssammlung:
- Vollständigkeit der Dokumentation: Die Beschlusssammlung sollte alle Beschlüsse enthalten, die seit der Gründung der Gemeinschaft oder seit der letzten Übergabe gefasst wurden. Sie muss vollständig und lückenlos sein, um der neuen Verwaltung einen umfassenden Überblick über die historischen und aktuellen Entscheidungen zu bieten.
- Rechtzeitige Übergabe: Die Übergabe der Beschlusssammlung sollte unmittelbar nach dem Verwalterwechsel erfolgen. Dies vermeidet Informationsverluste und ermöglicht der neuen Verwaltung, sich schnell einzuarbeiten.
- Digitale und physische Formate: Sofern die Beschlusssammlung digital geführt wird, sollte die Übergabe sowohl in digitaler als auch in physischer Form erfolgen, um sicherzustellen, dass die neue Verwaltung auf alle benötigten Informationen zugreifen kann. Die digitale Form erleichtert die Suche und Verwaltung der Dokumente.
- Überprüfung der Daten: Bei der Übergabe sollten die Inhalte der Beschlusssammlung von der neuen Verwaltung überprüft werden. Dies stellt sicher, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind und dass die neue Verwaltung über alle relevanten Details und den Kontext der Entscheidungen informiert ist.
- Protokollierung der Übergabe: Die Übergabe sollte protokolliert werden, einschließlich der Details zu den übergebenen Dokumenten und dem Datum der Übergabe. Beide Parteien, die alte und die neue Verwaltung, sollten das Protokoll unterzeichnen, um die Vollständigkeit und den Empfang der Dokumente zu bestätigen.
- Datenschutz und Sicherheit: Die Übergabe muss unter strikter Einhaltung der Datenschutzgesetze erfolgen. Persönliche Daten der Eigentümer:innen und andere sensible Informationen müssen geschützt werden.
Verwaltung führt keine Sammlung der Beschlüsse
Wenn eine Verwaltung keine Beschlusssammlung führt, stellt dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen ihre Pflichten dar und kann erhebliche rechtliche und praktische Probleme für eine WEG verursachen. Denn die Führung einer Beschlusssammlung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen
Das Wohnungseigentumsgesetz in Deutschland schreibt vor, dass die Verwaltung verpflichtet ist, eine Beschlusssammlung zu führen.
Mögliche Schritte bei Unterlassung
- Kommunikation mit der Verwaltung: Zuerst sollte der Sachverhalt direkt mit der Verwaltung geklärt werden. Oft kann ein offenes Gespräch Missverständnisse ausräumen oder die Verwaltung zur Erfüllung ihrer Pflichten bewegen.
- Einschaltung des Verwaltungsbeirats: Der Verwaltungsbeirat kann als Vermittler fungieren und die Verwaltung auf die Notwendigkeit der Führung der Beschlusssammlung hinweisen.
- Eigentümerversammlung einberufen: Die Eigentümer:innen können eine Versammlung einberufen, um das Thema zu besprechen. Im Rahmen dessen kann einen Beschluss zur korrekten Führung der Beschlusssammlung gefasst werden.
- Rechtliche Schritte: Sollte die Verwaltung auch nach klaren Aufforderungen die Führung der Beschlusssammlung nicht aufnehmen, können rechtliche Schritte erwogen werden. Dies kann die Abberufung der Verwaltung oder im Extremfall gerichtliche Maßnahmen umfassen.
- Abberufung der Verwaltung: Wenn die Verwaltung ihrer Pflicht zur Führung der Beschlusssammlung beharrlich nicht nachkommt, kann dies ein triftiger Grund für ihre Abberufung sein.
Präventive Maßnahmen
Um solche Situationen zu vermeiden, sollten bei der Auswahl einer neuen Verwaltung deren Referenzen geprüft und explizite Vereinbarungen zur Pflicht der Beschlusssammlung im Verwaltervertrag festgehalten werden. Weiter ist es sinnvoll, regelmäßige Überprüfungen der Verwaltungsarbeit durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten eingehalten werden.
Die Nichtführung einer Beschlusssammlung kann die Rechtssicherheit und das Vertrauen innerhalb der WEG erheblich beeinträchtigen. Daher ist es von Vorteil, wenn alle Eigentümer:innen ihre Rechte kennen und bei Bedarf aktiv werden, um die ordnungsgemäße Verwaltung ihrer Gemeinschaft sicherzustellen.
Fazit
Die korrekte Führung einer Beschlusssammlung durch die Verwaltung ist unabdingbar für die Transparenz, Rechtssicherheit und das Vertrauensverhältnis innerhalb einer WEG. Diese Sammlung bildet die Grundlage für eine nachvollziehbare Dokumentation aller wichtigen Entscheidungen, die auf Eigentümerversammlungen getroffen werden. Die Zugänglichkeit und Integrität dieser Dokumente gewährleistet, dass alle Eigentümer:innen informiert sind und aktiv am Gemeinschaftsleben teilnehmen können.
Die Nichtführung einer Beschlusssammlung stellt nicht nur eine Verletzung der gesetzlichen Pflichten der Verwaltung dar, sondern birgt auch das Risiko von Missverständnissen, Rechtsstreitigkeiten und einer generellen Destabilisierung der Eigentümergemeinschaft. Um diese Probleme zu vermeiden, sollte die Verwaltung ihrer Pflicht nachkommen und die Eigentümer:innen ihrerseits die Verwaltungsprozesse aktiv überwachen und bei Bedarf eingreifen.
Letztlich trägt eine gut geführte Beschlusssammlung dazu bei, das Wohneigentum als Wertanlage zu schützen und die Lebensqualität aller Bewohner:innen zu verbessern. Durch das Festhalten an klaren, gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Förderung einer offenen Kommunikation zwischen Verwaltung und Eigentümer:innen kann eine solide Basis für die erfolgreiche Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschaffen werden.
FAQ
Die Beschlusssammlung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sammlung aller Beschlüsse, die in Eigentümerversammlungen einer WEG gefasst wurden. Sie dient der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller wichtigen Entscheidungen und ist für alle Eigentümer:innen zugänglich.
Die Verwaltung der WEG ist für die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung der Beschlusssammlung verantwortlich. Sie muss sicherstellen, dass alle Beschlüsse lückenlos und korrekt erfasst und für die Eigentümer:innen zugänglich gemacht werden.
Fehlt die Beschlusssammlung oder ist sie unvollständig, können daraus rechtliche Probleme entstehen, etwa bei der Durchsetzung von Beschlüssen oder bei Rechtsstreitigkeiten. Eigentümer:innen können in solchen Fällen die Korrektur fordern oder sogar die Abberufung der Verwaltung beantragen.
Ja, alle Eigentümer:innen haben das Recht, die Beschlusssammlung einzusehen. Die Verwaltung muss ihnen Zugang zu den Dokumenten gewähren, sodass sie sich über die getroffenen Entscheidungen informieren und deren Rechtmäßigkeit überprüfen können.
Die Einträge in der Beschlusssammlung müssen dauerhaft aufbewahrt werden. Dies gewährleistet, dass auch zukünftige Eigentümer:innen und Verwaltungen Zugriff auf die historischen Daten haben und wichtige Informationen über die Entwicklung und Verwaltung der Gemeinschaft nachvollziehen können.