Anders als häufig vermutet, ist die Hausverwaltung nicht zwangsläufig auch Hausmeister:in. In einigen Fällen übernehmen die Verwalter:innen diese Aufgabe zusätzlich. Grundsätzlich ist ihre Aufgabe jedoch die Überwachung der Hausmeister:in und die Beauftragung von Handwerker:innen.
Sofern eine Verwaltung auch Hausmeisterdienste anbietet, gehören typischerweise Dienstleistungen wie zum Beispiel Kleinreparaturen, Gartenarbeiten, Treppenhausreinigung etc. zum Leistungsspektrum. In solchen Fällen können kleinere Reparaturen besonders schnell und unkompliziert abgeschlossen werden. Der Übergang hin zum „Gebäudemanagement“ oder auch „Facilitymanagement“ ist in solchen Fällen mehr oder weniger fließend, wobei deren Bedeutung der klassischen „Hausverwaltung“ stark ähnelt.