Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – So geht´s

Inhaltsübersicht

Ist es möglich, Kosten für Hausmeister:innen, Reinigungspersonal oder Gartenpflege steuerlich geltend zu machen? Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen kann eine interessante Fragestellung aufwerfen.

Dieser Leitfaden zielt darauf ab, umfassende Informationen darüber bereitzustellen, wie steuerliche Ansprüche bezüglich haushaltsnaher Dienstleistungen geltend gemacht werden können und gleichzeitig alle wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang klären.

Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dieses Beitrags:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Ausgaben für Dienstleistungen wie Hausmeister:innen, Reinigungskräfte oder Gärtner:innen
  • Diese Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um Steuern zu sparen.
  • In Deutschland beträgt der Freibetrag in der Regel 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr
  • Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Ausgaben abzusetzen, darunter die Erbringung der Dienstleistungen im eigenen Haushalt oder die ordnungsgemäße Zahlung per Überweisung.
  • Die Rechnungsprüfung (Überprüfung der Rechnungen, um sicherzustellen, dass sie korrekt und vollständig sind sowie den steuerlichen Anforderungen entsprechen, damit die Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können) und der Nachweis über die Zahlung sind wichtig.
  • Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung müssen beachtet werden und variieren, je nachdem, ob die Steuererklärung selbst erstellt oder ein Steuerberater beauftragt wird.

Definition: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahen Dienstleistungen“ sind Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit einem Haushalt stehen. Dazu gehören Dienstleistungen wie Gartenarbeit, Hausmeisterservices, Haushalts-Reinigung & Co.

Sie können in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich Immobilien, auftreten.

Die gesetzlichen Grundlagen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Deutschland sind im § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) festgelegt und legen die Bedingungen sowie den Umfang der Steuerermäßigung fest. Die Bedingungen für haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen, dass die Dienstleistungen im eigenen Haushalt erbracht werden, die Dienstleister legal angemeldet sind und Sozialabgaben zahlen, und die Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt werden.

Die folgenden Beispiele soll den Umfang dieser veranschaulichen.

Was kann abgesetzt werden

Absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen sind vielfältig und können in verschiedenen Bereichen innerhalb eines Haushaltes vorkommen.

  • Reparatur- und Wartungsarbeiten: Dies umfasst Reparaturen am Haus, wie z.B. die Reparatur von Heizungsanlagen, Wasserleitungen oder Elektrik. Auch regelmäßige Wartungsarbeiten, z.B. an Heizungsanlagen, können abgesetzt werden.
  • Gartenarbeiten: Kosten für die Pflege und Instandhaltung innerhalb des Gartens, wie Rasenmähen, Heckenschneiden und Baumpflege, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
  • Hausmeisterdienste: In einem Mehrfamilienhaus könnten die Kosten für den Hausmeister, der sich um gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhäuser und den Außenbereich kümmert, abgesetzt werden.
  • Winterdienste: Das Räumen von Schnee und das Streuen von Salz, können steuerlich absetzbar sein, da sie die Sicherheit im eigenen Haushalt gewährleisten und somit als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.

Aber auch neben Leistungen an der Immobilie gibt es weitere Leistungen, die unter Umständen absetzbar sind, wie:

  • Pflegedienste: Falls Pflegedienste in Anspruch genommen werden müssen, um Angehörige zu betreuen, können diese Kosten unter bestimmten Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.
  • Umzugsdienste: Umzugskosten für professionelle Umzugsdienste können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden, abhängig von Faktoren wie der Entfernung zum Arbeitsplatz oder einem beruflichen Wechsel.
  • Kinderbetreuung: In einigen Fällen können auch Kinderbetreuungskosten, wie die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Babysitter, unter haushaltsnahe Dienstleistungen fallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen für die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen von Land zu Land und von Jahr zu Jahr variieren können. Daher ist es ratsam, sich immer über die aktuellen Steuervorschriften in der Region zu informieren oder einen Steuerberater zurate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle möglichen Steuervorteile genutzt werden können.

Im weiteren Verlauf bezieht sich der Inhalt nur auf Deutschland.

Handwerkerkosten vs. haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Abgrenzung zwischen Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen kann gelegentlich komplex sein, insbesondere wenn es um Renovierungsarbeiten im Haushalt geht. Es ist essenziell, eine klare Unterscheidung zwischen Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen zu treffen, insbesondere im Kontext der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben.

  • Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro Steuererstattung): Wenn Handwerker für spezifische Renovierungsarbeiten wie das Streichen der Fassade oder das Verlegen neuer Fliesen im Bad beauftragt werden, kann ein Teil der Arbeitskosten bis zu 1.200 Euro pro Jahr von der jährlichen Steuerschuld abgezogen werden. Dies fällt unter die Kategorie Handwerkerkosten.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (maximal 4.000 Euro Steuererstattung): Haushaltsnahe Dienstleistungen beziehen sich auf regelmäßige Tätigkeiten, die zur Pflege und Instandhaltung des Haushalts dienen, wie etwa Gartenarbeiten oder Reinigungsarbeiten. Hier können bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgesetzt werden.

Es ist entscheidend zu beachten, dass beide Kategorien separate Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug aufweisen. Wenn sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden, kann insgesamt eine Steuererstattung von bis zu 5.200 Euro geltend gemacht werden (4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1.200 Euro für Handwerkerleistungen). Daher ist es ratsam, bei der Erstellung der Steuererklärung die Art der erbrachten Dienstleistungen zu berücksichtigen, um die maximale Steuerersparnis zu erzielen.

Exkurs: Steuervorschriften nach Einkommensteuergesetz (EStG) in § 35a

In Deutschland ermöglicht das Einkommensteuergesetz (EStG) in § 35a Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige (Personen oder Unternehmen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, Steuern zu zahlen), Kosten, die für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Hausmeisterdienste, Pflege oder Renovierungsarbeiten anfallen, im Rahmen ihrer Steuererklärung gelten machen können und diese teilweise erstattet bekommen.

Dies gilt nicht nur für Arbeiten, die an einem Haus in Deutschland erbracht wurden, sondern auch, wenn diese innerhalb der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum erbracht wurden. Die Aufwendungen müssen als Arbeitskosten in Rechnung gestellt und per Überweisung an die Person oder das Unternehmen gezahlt werden.

Was kann nicht abgesetzt werden

Es gibt Ausnahmen von Dienstleistungen, die nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können. Hier sind einige häufige Beispiele für Dienstleistungen, die in der Regel nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind:

  • Schönheits- und Wellnessdienstleistungen: Dienstleistungen wie Friseurbesuche, Massagen oder Maniküre gelten normalerweise nicht als haushaltsnah und sind daher nicht absetzbar.
  • Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten: Kosten für umfangreiche Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten am Wohnhaus werden normalerweise nicht als haushaltsnah betrachtet und können nicht abgesetzt werden.
  • Handwerkerleistungen: Handwerkerleistungen, die nicht direkt mit dem Haushalt zusammenhängen, wie Reparaturen an einem Ferienhaus oder einem gewerblichen Gebäude, sind in der Regel nicht absetzbar.
  • Nicht begünstigt sind unter anderem auch Reparaturen von Autos, Erstellung von Energieausweisen und Architektenleistungen für größere Modernisierungsaufwendungen.

Steuerlich profitieren als Mieter:in

Die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen, steht sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen offen. Das bedeutet, dass nicht nur diejenigen, die ein Eigenheim besitzen, sondern auch Personen, die in Mietwohnungen leben, von dieser Steuerermäßigung profitieren können.

Für Eigentümer:innen ist es wichtig zu wissen, dass sie die Kosten für Dienstleistungen, die in ihrem eigenen Haushalt erbracht werden, steuerlich absetzen können. Dazu gehören Dienstleistungen wie Hausmeisterdienste, Reinigungskräfte und Gartenpflege.

Mieter:innen können ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, sofern sie die Aufwendungen selbst getragen haben und die Dienstleistungen in ihrer gemieteten Wohnung erbracht wurden. Dabei sollten sie sicherstellen, dass die Dienstleister:innen legal angemeldet sind und Sozialabgaben zahlen.

Beispiele für absetzbare Dienstleistungen für Mieter:innen umfassen Hausmeisterdienste, Reinigungskräfte und Gartenpflege, solange sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Hierfür sollten die Quittungen und Rechnungen für diese Dienstleistungen sorgfältig aufbewahrt werden und als Nachweis für die Steuererklärung vorgelegt.

Inwiefern können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden

Die steuerliche Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen variiert je nach Art der Tätigkeit wie folgt:

  • Bei geringfügigen Beschäftigungen werden 20 % der Aufwendungen gefördert, wobei der maximale jährliche Betrag bei 510 € liegt.
  • Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen hingegen beträgt die maximale Förderung 4.000 € pro Jahr.
  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen im Allgemeinen gilt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der begünstigten Aufwendungen, wobei der Höchstbetrag bei 4.000 € pro Jahr liegt.
  • Wenn es um Handwerkerleistungen geht, können Aufwendungen in Höhe von 20 %, jedoch maximal 1.200 € pro Jahr, berücksichtigt werden. Dies umfasst eine breite Palette von Arbeiten, darunter Innen- und Außenwände, Dach- und Fassadenarbeiten, Fensterreparaturen, Bodenbeläge, Heizungsanlagen und vieles mehr.

Fallbeispiele:

  1. Frau A ist Eigentümer:in einer Wohnung und hat im Jahr 2022 verschiedene haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, um ihren Alltag zu erleichtern. Dazu gehören die Reinigung der Wohnung und die regelmäßige Gartenpflege. Für diese Dienstleistungen hat sie insgesamt 3.500 € ausgegeben. Nun möchte sie diese steuerlich geltend machen.

    Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 20 % der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr. In Frau A’s Fall beträgt ihre Aufwendung 3.500 €. Das bedeutet, dass sie maximal 20 % von 3.500 €, also 700 €, als Steuerermäßigung geltend machen kann.

    Diese Steuerermäßigung wird von Frau A von ihrer Einkommensteuer abgezogen. Angenommen, Frau A hätte vor der Anwendung der Steuerermäßigung eine Einkommensteuerschuld von 2.000 €. Nachdem sie die Steuerermäßigung von 700 € angewendet hat, beträgt ihre neue Einkommensteuerschuld nur noch 1.300 €.

    Wenn Frau A bereits Einkommensteuern im Laufe des Jahres gezahlt hat, wird die Steuerermäßigung von ihrer Steuerschuld abgezogen. In diesem Fall würde sie nur noch 1.300 € statt 2.000 € an Steuern zahlen müssen.

    Sollte sie jedoch bereits mehr als 1.300 € an Steuern gezahlt haben, erhält sie die Differenz als Rückerstattung vom Finanzamt.

    Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn ihre tatsächliche Steuerschuld weniger als 1.300 € beträgt, die Steuerermäßigung auf den Betrag ihrer Steuerschuld reduziert wird, und der Restbetrag kann nicht als Rückerstattung ausgezahlt werden.

    Zusammengefasst kann Frau A die 700 € als Steuerermäßigung nutzen, was bedeutet, dass sie weniger Steuern zahlen muss oder eine Rückerstattung erhalten kann, sofern sie bereits Steuern gezahlt hat.
  2. Herr B beauftragte einen Winterdienstleister mit der Schneeräumung seines Grundstücks und bezahlte die Rechnung in Höhe von 500 € im Januar per Überweisung. Der Winterdienstleister führte gleichzeitig kleinere Reparaturen an Herrn B’s Gartenzaun durch und stellte hierfür 150 € in Rechnung, die Herr B sofort in bar beglich und eine Quittung erhielt.

    Die Schneeräumung durch den Winterdienstleister ist begünstigt. Die Reparatur am Gartenzaun jedoch nicht, da die Rechnung bar bezahlt wurde. Die Steuerermäßigung beträgt somit 20 % von 500 € = 100 €, und der Höchstbetrag von 1.200 € wurde nicht überschritten.

Step-by-Step: Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer ansetzen

Wie können diese Ausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden? Und worauf muss geachtet werden? Hier ist der Prozess im Überblick:

Schritt 1: Prüfung und Sammlung der Rechnungen

Alle Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen müssen gesammelt und sicher aufbewahrt werden – Stichwort: Rechnungsprüfung!

Die Finanzbehörden können unter bestimmten Umständen Stichprobenprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die geltend gemachten Aufwendungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Rechnungen und Belege alle erforderlichen Informationen enthalten, um die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen.

Dazu gehören diese Angaben:

  • Name und Anschrift des Dienstleisters: Die vollständigen Kontaktdaten des Unternehmens oder der Person, die die Dienstleistung erbracht hat
  • Name und Anschrift des Empfängers der Leistung
  • Rechnungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde.
  • Rechnungsnummer: Eine eindeutige Nummer, die der Rechnung zugeordnet ist.
  • Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Dienstleistung, einschließlich Art und Umfang der Arbeiten.
  • Rechnungsbetrag: Der zu zahlende Betrag für die erbrachte Dienstleistung.
  • Bankverbindung: Die Bankverbindung des Dienstleisters, falls die Bezahlung per Überweisung erfolgt.
  • Bezahlmethode: Die Angabe, ob die Bezahlung bar oder per Überweisung erfolgt ist.
  • Eigenleistung nachweisen (nur für Mieter relevant): Wenn Mieter die Dienstleistungen in ihrer gemieteten Wohnung erbracht haben, müssen sie nachweisen, dass sie die Aufwendungen selbst getragen haben.
  • Sozialabgaben und Steuern des Dienstleisters: Sicherstellen, dass der Dienstleister seine Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß entrichtet hat.
  • Unterschrift des Dienstleisters: Die Rechnung sollte vom Dienstleister unterzeichnet sein.

Wenn die Finanzbehörden die Steuererklärung überprüfen und feststellen, dass die Rechnungen nicht den Anforderungen entsprechen oder dass die geltend gemachten Aufwendungen nicht berechtigt sind, können sie die Steuerermäßigung ablehnen und gegebenenfalls Steuernachzahlungen verlangen.

Schritt 2: Prüfung der Voraussetzungen

Damit die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Die Dienstleistungen wurden im eigenen Haushalt erbracht.
  • Die Dienstleister:innen sind legal angemeldet und zahlen Sozialabgaben.
  • Die Dienstleistungen dürfen nicht selbst oder von einem Familienmitglied erbracht worden sein, sondern von einem externen Dienstleister. Dabei spielt es keine Rolle, ob professionelles Unternehmen oder eine private Person.
  • Es muss eine Rechnung erhalten und die ordnungsgemäße Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen nachgewiesen werden können. Barzahlungen werden in der Regel nicht akzeptiert. Es ist wichtig, dass die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters erfolgt.
  • Der Dienstleister sollte in Deutschland steuerlich ansässig sein (oder in einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sein).
  • Wenn es sich um Pflege- und Betreuungsleistungen handelt, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden, wie zum Beispiel eine Bescheinigung der Pflegekasse.

Schritt 3: Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen ausfüllen

Die Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ muss ergänzend zur Steuererklärung ausgefüllt und dieser beigelegt werden. Hierbei kann die Hilfe von der Steuerberatung hinzugezogen werden. In der Anlage müssen folglich die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden.

Es gilt zu beachten, dass dies allgemeine Informationen sind, und es ratsam ist, sich bei Bedarf von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Auf die Fristen achten

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen variieren je nachdem, ob die Steuererklärung selbst erstellt oder diese durch eine Steuerberater:in erstellt wird. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Fristen eingehalten werden, um von den Steuervorteilen zu profitieren.

Die allgemeine Frist für die Einkommensteuererklärung in Deutschland endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres für das Vorjahr. Diese Frist gilt, wenn die Steuererklärung selbst erstellt wird.

Wenn eine Steuerberater:in beauftragt wird, kann sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verlängern. In diesem Fall ist oft bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärung einzureichen. Das bedeutet zusammengefasst:

Steuererklärung für das Jahr 2022 (Selbst erstellt):

  • Fristende: 31. Juli 2023

Steuererklärung für das Jahr 2022 (mit Steuerberater:in):

  • Fristende: 28. Februar 2024

Steuererklärung für das Jahr 2023 (Selbst erstellt):

  • Fristende: 31. Juli 2024

Steuererklärung für das Jahr 2023 (mit Steuerberater:in):

  • Fristende: 28. Februar 2025

Es ist zu beachten, dass diese Fristen nur dann gelten, wenn keine speziellen Ausnahmen oder Verlängerungen in Anspruch genommen werden. Weiter können diese Fristen und Regelungen insbesondere für Selbstständige oder in besonderen Fällen variieren. Daher ist zu empfehlen, die aktuellen Fristen und Bedingungen beim zuständigen Finanzamt oder auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern zu überprüfen oder sich gegebenenfalls von einer Steuerberater:in beraten zu lassen.

Was tun, wenn die Hausgeldabrechnung bislang nicht vorliegt?

Nicht immer liegt die Betriebskostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder eine Bescheinigung nach § 35 a EStG für 2022 für das vergangene Jahr fristgerecht, bis zum Ende der Abgabefristen für die Steuererklärung, vor.

Die Gründe, warum die Abrechnungen nicht frühzeitig vorliegen, können vielfältig sein. Von langsamen Dienstleister:innen, die bei der Erstellung von Heizkostenabrechnungen hinterherhinken, über Verzögerungen bei der Belegprüfung, bis zu einer ausgelasteten Verwaltungen, es gibt eine ganze Reihe an Ursachen.

Allerdings stellt dies kein Problem für die Anrechenbarkeit im Rahmen der Steuererklärung dar. Sollten Abrechnungen erst nach Ende der Frist zugehen, können die haushaltsnahen Dienstleistungen in dem Jahr angesetzt werden, in dem die Abrechnungen zugehen!

Beispiel: Die Steuererklärung für 2022 war laut regulärer Frist zum 31. Juli 2023 fällig (sofern die Steuererklärung selbst erstellt wird). War die Abrechnungen zu diesem Zeitpunkt nicht erstellt bzw. nicht durch die Eigentümerversammlung beschlossen, kann die Steuererklärung 2022 dennoch problemlos eingereicht werden, ohne einen Steuervorteil zu verlieren. Die Steuerersparnis kann nach Zugang bzw. Beschluss über die Abrechnung bei der Steuererklärung für 2023 wie gewohnt angesetzt werden.

So können alle Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen verfahren, denen die aktuelle Bescheinigung nach § 35 a EStG nicht zur regulären Steuerfrist vorliegt! Eine Fristverlängerung für die Einkommenssteuererklärung ist demnach nicht notwendig.

Steuerpflichtige erhalten im Anschluss, im Rahmen des Steuerbescheides für das folgende Jahr, eine Erstattung bzw. Minderung der Nachzahlung.

Wichtig: Dies gilt nur für Bewohner:innen einer Mietwohnung bzw. Miteigentümer:innen in einer WEG, die Leistungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung bzw. Hausgeldabrechnung gelten machen wollen. Alle sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen sind in dem Jahr anzusetzen, in dem diese geleistet wurden!

10 immobilienbezogene Tipps zur Steuerminimierung

  1. Abschreibungen nutzen: Prüfen Sie, ob Immobilienabschreibungen für vermietete Immobilien in Anspruch genommen werden können, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
  2. Erhaltungsaufwand absetzen: Kosten für Reparaturen, Wartung und Renovierung von Immobilien können als Werbungskosten geltend gemacht werden, was zu einer Steuerermäßigung führt.
  3. Vermietung als Ferienwohnung: Wenn Immobilien zeitweise vermietet werden, können bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden. Informieren Sie sich über die steuerlichen Auswirkungen der Vermietung.
  4. Modernisierungsmaßnahmen planen: Bei größeren Modernisierungsarbeiten prüfen Sie, ob Steuervergünstigungen wie die Denkmalabschreibung genutzt werden können.
  5. Energieeffizienzmaßnahmen: Investitionen in energieeffiziente Renovierungen können zu Steuervorteilen führen, insbesondere wenn sie den Energiestandard der Immobilie verbessern.
  6. Werbungskosten korrekt erfassen: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Werbungskosten, wie Versicherungen, Grundsteuern und Verwaltungskosten, in der Steuererklärung korrekt erfasst werden, um eine angemessene Steuerermäßigung zu erhalten.
  7. Vorweggenommene Erbfolge: Wenn Sie Immobilien auf die nächste Generation übertragen möchten, informieren Sie sich über steuerliche Vergünstigungen für vorweggenommene Erbfolgen und Schenkungen.
  8. Steuerberater konsultieren: Es ist ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, der sich auf Immobilienbesteuerung spezialisiert hat, um sicherzustellen, dass alle legalen Möglichkeiten zur Steuerminimierung genutzt werden.
  9. Grundstücksverkauf planen: Bei Immobilienverkäufen die steuerlichen Auswirkungen prüfen und überlegen, ob Steuervergünstigungen wie die Spekulationsfrist genutzt werden können.
  10. Nebenkostenabrechnung überprüfen: Als Vermieter sollten Sie die Nebenkostenabrechnungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass Mieter die Betriebskosten korrekt tragen und keine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht.

Fazit

Zusammenfassend: Haushaltsnahe Dienstleistungen können eine Steuerersparnis für Eigentümerinnen von Wohnungen bedeuten. Ausgaben wie Reinigung, Gartenpflege und Hausmeisterdienste können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die Ausgaben ordnungsgemäß dokumentiert wurden.

FAQ

Welche Dienstleistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Dienstleistungen, die direkt mit dem Haushalt zusammenhängen. Typische Beispiele sind Leistungen von Hausmeister:innen, Reinigungskräften und Gärtner:innen. Diese Dienstleistungen können in verschiedenen Bereichen, einschließlich Immobilien, erbracht werden.

Wie berechne ich die Steuerersparnis für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Antwort: Die Steuerersparnis hängt von den eigenen Ausgaben ab. Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Steuererklärung angeben werden und es erfolgt eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Die genaue Höhe der Ersparnis variiert je nach den erklärten Ausgaben und dem Steuersatz.

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung?

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung hängen davon ab, ob die Steuererklärung selbst erstellt wird oder durch das Hinzuziehen einer Steuerberater:in erfolgt. Für Eigenanfertigungen gilt in der Regel der 31. Juli des folgenden Jahres als Abgabefrist. Steuerberater:innen haben oft längere Fristen.

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen?

Die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen, steht sowohl Eigentümerinnen und Eigentümern als auch Mieterinnen und Mietern offen. Sowohl Personen, die ein Eigenheim besitzen, als auch diejenigen, die in Mietwohnungen leben, können von dieser Steuerermäßigung profitieren.

Gibt es eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen?

Ja, es gibt eine Obergrenze. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bis zu 20% der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, von Ihrer Steuerschuld abziehen. Für Handwerkerleistungen liegt die Obergrenze bei 20% der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Beachten Sie, dass diese Beträge pro Haushalt gelten.

Hinweis: Unsere Beiträge und Inhalte stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen keine Rechtsberatung durch entsprechende Fachanwälte. Sollten konkrete rechtliche Probleme bestehen empfehlen wir immer die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.

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Felix Ritschel
Felix Ritschel

Felix Ritschel ist ein erfahrener Experte im Bereich der Immobilienwirtschaft und Growth Manager der Erste Hausverwaltung GmbH. Durch seine Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Immobilienbrachen bringt Felix fundiertes Wissen und praktische Erfahrungen ein.

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