Energieausweis – Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist in den vergangenen Jahren immer relevanter geworden. Das ist vorwiegend darauf zurückzuführen, dass der Anspruch an die Energieeffizienz von Immobilien kontinuierlich steigt. Seit 2009 ist es außerdem Pflicht geworden, einen Energieausweis vorlegen zu können, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird.

Für Eigentümer:innen ist es wichtig zu wissen, was es mit dem Energieausweis auf sich hat und ob sie für ihre Immobilie einen Ausweis ausstellen lassen müssen – sonst können im schlimmsten Fall Bußgelder drohen. In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie über den Energieausweis wissen müssen, wie Sie ihn beantragen und was er kostet.

  • Beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien sind Eigentümer:innen seit 2009 dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorlegen zu können.
  • Es gibt zwei verschiedene Arten der Energieausweise: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Meistens können Eigentümer:innen selbst entscheiden, was für einen Ausweis sie ausstellen lassen möchten, bei manchen Gebäudearten (wie bei Neubauten) müssen jedoch aufgrund fehlender Daten aus Vorjahren Bedarfsausweise ausgestellt werden.
  • Energieausweise dürfen laut § 88 GEG nur von qualifizierten Personen ausgestellt werden. Ansonsten gelten die Energieausweise nicht als rechtssicher.
Infografik - Energieauweis, wie geht das? - Ratgeber Energieverbrauchs-/-bedraftsausweis
Infografik – Energieausweis, wie geht das? – Ratgeber Energieverbrauchs-/-bedraftsausweis

Grundlagen Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie. Die Energieeffizienz beschreibt wiederum, wie hoch (oder niedrig) der Energieverbrauch einer Immobilie ist. Um die Energieeffizienz besser einschätzen zu können, wurden die Energieklassen und der Energieausweis eingeführt.

Im Energieausweis sind Informationen über die Immobilie, verwendete Heizstoffe und den Energiekennwert (verbrauchte Heizenergie je Quadratmeter und Jahr) des Gebäudes zu finden.

Er fasst alle wichtigen Informationen zum Energieverbrauch bzw. -bedarf zusammen und kann Mieter:innen oder Eigentümer:innen vor dem Kauf oder dem Einzug ein Indiz für die zu erwartenden Nebenkosten geben. Eine wirkliche Prognose der Nebenkosten stellt der Ausweis indes nicht dar. Dazu sind Nutzerverhalten, Witterung und die steigenden Energiekosten nicht exakt genug bestimmbar.

Neben der Hilfestellung für Mieter:innen oder potenzielle Käufer:innen kann der Ausweis auch als Entscheidungshilfe genutzt werden, ob und in welchem Umfang energetische Sanierungen notwendig sind.

Zur einfachen und direkten Veranschaulichung enthält der Ausweis eine Einstufung in Energieeffizienzklassen analog zu Elektrogeräten. Dabei reicht die Skala von A+ bis H.

Der Energieausweis richtet sich immer nach den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden gesetzlichen Regelungen. Seit Oktober 2020 ist dies das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Zusammenhang Heizkosten und Energieausweis

Die tatsächlichen Heizkosten spielen bei einem Verbrauchsausweis eine wichtige Rolle. Denn basierend auf den Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren werden die Werte für den Verbrauchsausweis errechnet. Dabei darf der letzte Monat höchstens 18 Monate zurückliegen. Bei der Berechnung werden zusätzlich noch der Standort und die Wintertemperaturen berücksichtigt, da der Heizbedarf in manchen Regionen deutlich höher sein kann als in anderen.

Grundsätzlich lassen sich die Energiekosten pro Quadratmeter mithilfe des Energieausweises abschätzen, so gilt:

Energiepreis pro kWh * Energieverbrauch/-bedarf laut Energieausweis

Je nach Verfahren kann sich der ermittelte Wert deutlich von den tatsächlichen Kosten unterscheiden. Die aktuell stark steigenden Energiekosten (vordergründig bei Erdgas, aber auch allen anderen Energieträgern) machen eine Schätzung der zukünftigen Kosten schwierig.

EnergieeffizienzklasseEnergieverbrauch/-bedarfSchätzung Energiekosten in EUR pro m² Wohnfläche
A+Bis 29,9 kWh/(m²a)3,05 € / m²
A30 bis 49,9 kWh/(m²a)5,09 € / m²
B50 bis 74,9 kWh/(m²a)7,46 € / m²
C75 bis 99,9 kWh/(m²a)10,19 € / m²
D100 bis 129,9 kWh/(m²a)13,25 € / m²
E130 bis 159,9 kWh/(m²a)16,31 € / m²
F160 bis 199,9 kWh/(m²a)20,38 € / m²
G200 bis 249,9 kWh/(m²a)25,49 € / m²
HÜber 250 kWh/(m²a)Über 25,50 € / m²
Aussagekraft des Energieausweises über die tatsächlichen Energiekosten. Angenommen wird ein Preis von 10ct/kWh – Energieausweis Werte Tabelle – Stand: 03/2025

Energieklassen gemäß Energieausweis nach 03/2025. Energiekosten ergeben sich über den Vergleichsenergieträger Erdgas zu einem Preis von rund 10,2 ct/kWh, multipliziert mit dem maximalen Verbrauch einer jeden Effizienzklasse x,99 kWh/(m²a). Preisangabe nach BDEW, Vergleich.de, Stand: Juni 2022

Sollten die Heizkosten für Warmwasser nicht Teil des Energieverbrauchskennwertes sein, kommen durchschnittlich 20 kWh/(m²a) hinzu.

Zum Vergleich: Ende 2021 veröffentlichte die Verbraucherzentrale NRW eine ähnliche Übersicht. Dort betrug der Erdgaspreis jedoch nur 6 ct/kWh.

Notwendigkeit von Energieausweisen

Nicht alle Immobilienbesitzer:innen benötigen zwingend immer einen Energieausweis. Besonders bei bereits bestehenden Einfamilienhäusern ergibt sich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundsätzlich keine Verpflichtung, einen solchen ausstellen zu lassen.

Bei Neubauten ist die Bauherr:in verpflichtet, im Rahmen der Bauabnahme auch einen Energieausweis erstellen zu lassen. Dies ist nicht bloß eine gesetzliche Auflage, sondern auch Auflage für energetische Neubauten, welche in Verbindung mit öffentlichen Förderungen errichtet werden.

Auch wenn es keine Pflicht dazu gibt, empfiehlt es sich, einen Energieausweis ausstellen zu lassen, wenn die Eigentümer:innen vor der Entscheidung über energetische Modernisierungen stehen. Der Ausweis umfasst auch Modernisierungsempfehlungen, welche für eine Entscheidung für oder gegen einzelne Maßnahmen herangezogen werden sollten.

Energieausweispflicht bei Verkauf und Vermietung

Wenn Eigentümer:innen ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, sind sie dazu verpflichtet, den Mieter:innen oder Käufer:innen einen Energieausweis vorlegen zu können. Ansonsten ist die Ausstellung bisher freiwillig. Der Energieausweis gibt neuen Mieter:innen oder potenziellen Käufer:innen Auskunft darüber, wie hoch zukünftige Heizkosten ausfallen könnten. Inzwischen werden Energieausweise auch als Vergleichsmittel zwischen Immobilien genutzt. Für Eigentümer:innen kann der Energieausweis wiederum genutzt werden, um zu sehen, wo ihre Immobilie energetisch verbessert werden könnte, um damit auch den Wert des Gebäudes zu steigern.

Informationen in der Wohnungsanzeige: In Wohnungsanzeigen müssen einige wichtige Faktoren genannt werden, das besagt § 16a der Energieeinsparverordnung. Eigentümer:innen müssen Interessent:innen Auskunft über

  • die Art des Ausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis),
  • den Wert des Bedarfs bzw. Verbrauchs in Kilowattstunden,
  • ob mit Kohle, Öl, Gas, Fernwärme o.Ä. geheizt wird,
  • das Baujahr des Gebäudes und
  • die Energieeffizienzklasse

geben.

Ausgenommen von dieser Regelung sind denkmalgeschützte Gebäude, Ferienhäuser (die nicht regelmäßig geheizt/-kühlt werden) und Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.

Energieausweis nach Gebäudeart

Bei Immobilien, die als reines Wohngebäude genutzt werden, werden Energieausweise nicht für die einzelnen Wohnungen ausgestellt, sondern für das gesamte Gebäude. Sollte das Gebäude aus Wohnungen und Räumen mit anderer Nutzung bestehen, gilt der Energieausweis nur für die Wohnbereiche.

Für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien, Bürogebäude, Fabriken usw.) können Eigentümer:innen auch wieder je nach individuellem Gebäude und Situation entscheiden, ob sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lassen wollen.

Inhalte des Energieausweises

Grundsätzlich umfasst der Energieausweis, neben grundlegenden Informationen zum Gebäude, energetisch wichtige Angaben, wie den Primärenergieträger bzw. die Art der Heizung, Energiekennwerte und (vorrangig bei neueren Ausweisen) eine Energieklassifizierung von A+ bis H, wie es sie auch bei Elektrogeräten gibt.

Neben den Angaben zum Gebäude muss der Ausweis auch Angaben zur Ersteller:in des Ausweises erhalten. Dazu zählen Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum. Zur Bestätigung der Richtigkeit der Inhalte ist der Ausweis vom Erstellenden zu unterschreiben.

Seit 2014 müssen über eine Registriernummer verfügen, das gilt seit Mai 2014 (EnEV § 26). Die Vergabe der Nummern erfolgt durch das Deutsche Institut für Bautechnik, sie müssen aber von der Energieberater:in, die den Ausweis ausstellt, beantragt werden. Die Registriernummern sollen den Behörden dabei helfen, Stichproben durchführen zu können und damit die Qualität der Ausweise sicherzustellen.

Generell umfasst der Energieausweis fünf Seiten und sollte auch Empfehlungen zur energetischen Sanierung beinhalten.

Allgemeine Angaben

Auf der ersten Seite des Energieausweises finden sich zunächst allgemeine Angaben zum Gebäude und die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis). Dazu zählen:

  • Anschrift
  • Baujahr
  • Primärenergieträger („Heizungsart“)
  • Anzahl der Wohnungen
  • Wohnfläche

Zusätzlich werden hier auch Informationen zum Einsatz von erneuerbaren Energien, Klimaanlagen und Lüftungssystemen aufgeführt.

Im unteren Bereich der ersten Seite muss der Ausstellende seine Kontaktinformationen hinterlegen und die Richtigkeit der Inhalte mit der eigenen Unterschrift bestätigen.

Stammdatenblatt des Energieausweises

Energiebedarf/-verbrauch

Energiebedarfsausweis - Rechnerische Bestimmung des Energiebedarf anhand von Gebäude- und Klimadaten
Energiebedarfsausweis – Rechnerische Bestimmung des Energiebedarf anhand von Gebäude- und Klimadaten

Handelt es sich um einen Bedarfsausweis, werden auf der zweiten Seite die Kennwerte für den Energiebedarf zusammengestellt. Im oberen Teil finden sich die Treibhausgasemissionen als Wert der Gesamtbelastung, die durch das Gebäude verursacht wird. Darunter finden sich Kennwerte für Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf. Zwischen diesen befindet sich die Energieklassifizierung analog zu Elektrogeräten zwischen A+ und H. Anhand der Farbskala und von Referenzwerten kann ein Haus mit anderen Häusern oder auch Haustypen verglichen werden. Im unteren Bereich werden Nutzungen von erneuerbaren Energien aufgeführt und deren Anteil an der Deckung des Gesamtenergiebedarfs errechnet.

Bei dem Verbrauchsausweis bleibt die zweite Seite leer und es wird stattdessen die 3. Seite ausgefüllt. Auch hier befinden sich im oberen Teil Angaben zur Gesamtemission, dem Endenergieverbrauch und dem Primärenergieverbrauch. Dazwischen findet sich ebenfalls die Farbskala mit den Effizienzwerten von A+ bis H. Die ermittelten Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und den anzupassenden Klimafaktor werden darunter aufgeführt.

Energieverbrausausweis basierend auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch einer Wohnung bzw. eines Hauses
Energieverbrausausweis basierend auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch einer Wohnung bzw. eines Hauses

Primärenergiekennwert

Der Primärenergiekennwert (Primärenergiebedarf/-verbrauch) gibt an, wie hoch die Menge an Energie aus fossilen Energieträgern pro Quadratmeter Nutzfläche ausfällt. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche. Die Besonderheit des Wertes liegt darin, dass Verluste während der Förderung, des Transports und der Erzeugung einberechnet werden.

Somit zeigt dieser den Wert der gesamten Klimaauswirkungen, welche durch die Energieerzeugung für das vorliegende Gebäude entstehen.

Endenergiekennwert

Im Gegensatz zum Primärenergiekennwert rechnet der Energieausweis beim Endenergiebedarf/-verbrauch positive Klimaeffekte durch die Nutzung erneuerbarer Energien wieder gegen. Die Angabe erfolgt ebenfalls in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche.

Farbskala für die Energieeffizienz

Die Farbskala für den End-/Primär-Energieverbrauch/-bedarf teilt sich in drei Bereiche ein: Von grün, einem perfekten energetischen Zustand, über gelb, einen modernisierungswürdigen Zustand, bis rot, einem modernisierungsbedürftigen.

Analog werden innerhalb dieser Skala die Effizienzklassen A+ bis H vergeben. Je weiter hinten ein Buchstabe im Alphabet steht, desto schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes. Das Konzept ist analog zu dem System von Elektrogeräten zu verstehen.

Die Klassen dienen als Vergleichshilfen mit anderen Gebäudearten:

Energieeffizienzklassen im Energieausweis als Maßstab für Effizienz
Energieeffizienzklassen im Energieausweis als Maßstab für Effizienz
EnergieeffizienzklasseEnergieverbrauch/-bedarfGebäudeklassifizierung
A+Bis 29,9 kWh/(m²a)Passivhaus oder KfW 40+-Haus
A30 bis 49,9 kWh/(m²a)es werden mindestens die Vorgaben der EnEV 2016 erfüllt oder besser –Beispiel: KfW 55- oder KfW 70-Häuser | Neubau eines Mehrfamilienhauses
B50 bis 74,9 kWh/(m²a)erfüllt Standards der EnEV 2014
C75 bis 99,9 kWh/(m²a)energetisch besser als ein Haus, das gemäß der 3. Wärmeschutzverordnung von 1995 errichtet wurde
D100 bis 129,9 kWh/(m²a) 
E130 bis 159,9 kWh/(m²a)energetische Standards der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982 werden erfüllt
F160 bis 199,9 kWh/(m²a) 
G200 bis 249,9 kWh/(m²a)Maximaler Verbrauch, den ein minimal gedämmtes Gebäude gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufweist
HÜber 250 kWh/(m²a)Unsanierter, energetisch schlechter Altbau
Vergleich der Gebäudeenergieeffizienzklassen mit beispielhaften Gebäudetypen

Modernisierungsempfehlungen für kostengünstige energetische Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsempfehlungen für kostengünstige energetische Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsempfehlungen

In Energieausweisen sind stets Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen enthalten. Sie sollen Bewohner:innen bzw. Eigentümer:innen einen Überblick verschaffen, wie sie die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern könnten. Dabei können unter anderem Empfehlungen zur Wärmedämmung oder zum Austausch der Verglasungen gegeben werden. Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist jedoch nicht verpflichtend.

Der Umfang und die Qualität der Empfehlungen richten sich nach Hintergrund und Erfahrung der Expert:in.

Wie lange gilt der Energieausweis?

Durch technische Fortschritte in der Gebäudedämmung und zunehmend schärfer werdenden Vorgaben und Vorschriften an die Energieeffizienz von Wohngebäuden gilt der Energieausweis maximal 10 Jahre.

Außerdem verliert der Ausweis nach umfassenden Umbauten oder Sanierungen seine Gültigkeit.

Unterschied zwischen Energiebedarfs- & Energieverbrauchsausweis

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises, diese unterscheiden sich in der Art, mit Hilfe, derer die Energieeffizienz berechnet wird. Dabei können mitunter große Unterschiede zwischen rechnerischem Bedarf (Energiebedarfsausweis) und tatsächlichem Verbrauch (Energieverbrauchsausweis) entstehen.

Welcher Energieausweis wann der richtige ist, kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

WohngebäudeartBedarfsausweisVerbrauchsausweis
Bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor dem 01.11.1977; Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt)X 
Bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor dem 01.11.1977; Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllt)XX
Bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag nach dem 01.11.1977)XX
Ab 5 WohneinheitenXX
NeubautenX 
Nicht WohngebäudeXX
Welche Gebäudeart benötigt welche Art von Energieausweis?

Grundsätzlich bedürfen Neubauten immer eines Bedarfsausweises, da keine Daten zum tatsächlichen Verbrauch vorliegen.

Energiebedarfsausweis

Beim Energiebedarfsausweis wird auf Basis rechnerischer Größen gearbeitet. Das bedeutet: für die Erstellung erhebt die Expert:in zunächst eine Vielzahl von Kennwerten und Informationen zum Gebäude/Neubauprojekt. Dazu gehören:

  • Adresse
  • Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche
  • Baujahr (bei Bestandsimmobilien)
  • Zustand von Außenwänden
  • Zustand und Isolierung des Daches
  • Art und Alter der Fenster
  • Stand der Heizung und Klimatechnik

Das individuelle Nutzerverhalten, also wie die Mieter:innen oder Eigentümer:innen heizen und lüften, spielt dabei keine Rolle. Anstelle dessen werden standardisierte Rahmenbedingungen vorgegeben. Diese betreffen Raumtemperatur, Klimadaten und ein standardisiertes Nutzerverhalten. Im Fokus der Betrachtung steht hier die reine Gebäudesubstanz.

Der Vorteil liegt in der besseren Vergleichbarkeit: Da das Nutzerverhalten nicht individuell betrachtet wird, sondern nur anhand von Standards, ist die reine Energieeffizienz des Gebäudes Grundlage der Einstufung.

Dabei ist die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Ergebnisse allerdings stark von der Datenerhebung durch den Erstellenden abhängig.

Energieverbrauchsausweis

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis spielt bei dem Energieverbrauchsausweis der tatsächliche Energieverbrauch eine zentrale Rolle. Zentrale Bestandteile der Berechnungen sind hierbei Angaben zum Energieverbrauch aus den letzten 3 Jahren. Hierzu gehören neben den Anfangs- und Enddaten der drei Abrechnungszeiträume auch Informationen über längere Leerstände während dieser Zeit. Diese haben deutlichen Einfluss auf die Heizintensität.

Neben Angaben über den Verbrauch werden auch hier grundlegende Gebäudedaten erhoben.

Durch die Einbeziehung von tatsächlichen Verbrauchsdaten zeichnet der Energieverbrauchsausweis zumeist ein schlechteres, wenn auch realitätsnäheres Bild des Wohngebäudes.

Dabei ist dieses jedoch stark abhängig von dem individuellen Verhalten der Nutzer:innen (Mieter:innen und Eigentümer:innen). Heizen diese (im Vergleich zu anderen) mehr, wirkt die Energieeffizienz schlechter – wird weniger geheizt, macht die Energieeffizienz einen besseren Eindruck.

Der große Vorteil des Verbrauchsausweises liegt in der verhältnismäßig einfachen Datenerhebung. So werden die Verbrauchsdaten unter Zuhilfenahme des „Klimafaktors“ deutschlandweit vergleichbar gemacht. Das bedeutet, dass besonders kalte Winter der Vorjahre oder besonders vorteilhafte Klimabedingungen herausgerechnet werden, um ein vergleichbares Bild zu gewinnen.

Sollten die notwendigen Angaben der Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre nicht vollständig vorliegen, kann kein Verbrauchsausweis erstellt werden. In solchen Fällen ist die Erstellung des Bedarfsausweises alternativlos. Auch dezentrale Gasetagenheizungen oder umfassende Sanierungen innerhalb des 3 Jahreszeitraumes können die Erstellung eines Verbrauchsausweises ausschließen.

Vom Verbrauchsausweis zum Energieverbrauch

Soll der eigene Energieverbrauch anhand des vorliegenden Energieverbrauchsausweises abgeschätzt werden, so geht dies denkbar einfach: Alles, was benötigt wird, sind Endenergiekennwert und die eigene Wohnfläche.

Zur Berechnung wird die Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 multipliziert. Dieser Faktor berücksichtigt, dass Flächen wie Treppenhäuser zwar nicht aktiv beheizt und nicht zur Wohnung gehören, aber aufgrund der baulichen Veranlagungen teilweise mit beheizt werden. Anschließend wird die erweiterte Wohnfläche mit dem Endenergiekennwert multipliziert.

Beispiel: 65 m² Wohnfläche in einem neu gebauten Mehrfamilienhaus (50 kWh/(m²a) laut Verbrauchsausweis).

Energieverbrauch: 65 m² x 1,2 x 50 kWh/(m²a) = 3900 kWh/a

Bei einem Preis von 14ct/kWh macht dies 546,00 EUR Nebenkosten pro Jahr.

Energieausweis für Nichtwohngebäude wie Büros oder Gewerbeflächen
Energieausweis für Nichtwohngebäude wie Büros

Energieausweis für Gewerbe- und Bürogebäude

Alle „Nichtwohngebäude“, sprich Büro-, Verwaltungs-, Gewerbegebäude oder auch Einkaufszentren, benötigen einen speziellen „Energieausweis für Nichtwohngebäude“.

Der große Unterschied zum klassischen Energieausweis liegt in der hier eingefassten Betrachtung von Lüftungen, Beleuchtungen und Klimaanlagen. Im Falle von Wohngebäuden würden diese Verbräuche einzeln aufgelistet, bei Nichtwohngebäuden fließen diese direkt mit ein.

Verfügt ein Gebäude über sogenannte „Mischnutzung“, sprich Wohnungen und Gewerbe, können in einigen Fällen zwei separate Energieausweise vonnöten sein. Dabei gelten die beiden Ausweise nur für die jeweiligen Teile, die entsprechend anderen Flächen werden nicht berücksichtigt. So umfasst der Wohnenergieausweis nur die Wohnungen und der Energieausweis für Nichtwohngebäude die gewerblich genutzten Teilbereiche. Soll nun das Gebäude im Ganzen beurteilt werden, müssen beide Ausweise nebeneinander herangezogen werden.

Kosten der Ausstellung eines Energieausweises

Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises hängen von der Art des Ausweises und dem Aufwand der Erstellenden ab. So kostet es mehr, wenn zum Ausstellen ein Termin vor Ort notwendig ist.

Einen Bedarfsausweis online zu beantragen, kostet für ein Ein- und Zweifamilienhaus zwischen 100 und 200 EUR. Dafür ist der Online-Ausweis in der Regel auch deutlich weniger umfassend als Ausweise, die durch eine Energieberater:in erstellt wurden.

Wenn sich Eigentümer:innen für einen Verbrauchsausweis entscheiden und mit einer Energieberater:in zusammenarbeiten, die die Immobilie persönlich begeht, können sich die Kosten zwischen 300 und 500 EUR belaufen. Bei Mehrfamilienhäusern sind die Kosten gleich, nur wird in der Regel noch eine Pauschale zwischen 30 und 50 EUR pro Wohneinheit berechnet. Bei einem Verbrauchsausweis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostet eine Onlineausstellung zwischen 50 und 100 EUR. Für Mehrfamilienhäuser belaufen sich die Kosten auf zwischen 100 und 250 EUR. Die Basis für die Berechnung sind dabei die Verbrauchsmessungen der vorangegangenen Jahre.

Gut zu wissen: Wenn Vermieter:innen einen Energieausweis ausstellen lassen, gelten die Ausgaben hierfür als umlagefähige Kosten.

Aussagekraft des Energieausweises

Besonders die Angaben auf dem Energiebedarfsausweis können deutlich von den tatsächlichen Verbräuchen abweichen. Hier werden Standardwerte für das Heizverhalten der Bewohner:innen, wie eine Raumtemperatur von 20 °C, als Ausgangswerte angenommen. Diese Werte richten sich nach der DIN V 18599 Norm. Sollte mehr geheizt werden, gilt als Faustformel: Für jedes Grad mehr Raumtemperatur steigt der Energieverbrauch von rund 6 Prozent an.

Neben der Standardraumtemperatur wurden bei Bedarfsausweisen vor Mai 2021 aber auch die lokalen, klimatischen Unterschiede nicht berücksichtigt. Hier wurde für ganz Deutschland ein „mittleres“ Klima unterstellt. Dabei ist das Klima auch innerhalb Deutschlands nicht überall gleich; während in den Voralpen-Regionen deutlich mehr Schnee fällt als im Flachland, ist es am Niederrhein tendenziell immer deutlich wärmer. Ein Faktor, der in neueren Ausweisen berücksichtigt wird.

Energieausweise vergleichen

Oftmals werden Energieausweise dafür benutzt, um Immobilien miteinander zu vergleichen. Das kann aber problematisch sein, denn nicht alle Energieausweise sind miteinander vergleichbar.

Bedarfs- und Verbrauchsausweise können nicht miteinander verglichen werden. Auch der Vergleich zwischen älteren und neuen Energieausweisen gestaltet sich schwierig. Das liegt daran, dass die Kriterien, auf denen, die Ausweise basieren, sich zu stark voneinander unterscheiden.

Klimkarte der Temperaturen im Winter 2021/22 in Deutschland
Klimkarte der Temperaturen im Winter 2021/22 in Deutschland Quelle: DWD

Energieausweis ausstellen lassen

Wenn Eigentümer:innen freiwillig oder aufgrund der gesetzlichen Vorschrift einen Energieausweis ausstellen lassen wollen oder müssen, gibt es dafür verschiedene Wege. Wichtig ist jedoch, dass laut § 88 GEG nur qualifizierte Dienstleister:innen Energieausweise ausstellen dürfen (z.B. Ingenieur:innen, Handwerker:innen o.Ä.). Um einen Energieausweis mit möglichst genauen Daten erhalten zu können, sollte eine Immobilie immer persönlich von der Aussteller:in begangen werden. Eine persönliche Begehung ist aber nicht gesetzlich verpflichtend, und inzwischen gibt es viele Anbieter:innen, die einen Energieausweis online ausstellen.

Qualifizierte Expert:innen sind etwa Energieberater:innen. Diese haben nicht nur die Erfahrung, welche für die Ausstellung notwendig ist, sondern sind auch Experten in Sachen energetischer Sanierung/Modernisierung. Dies hat positiven Einfluss auf die Sinnhaftigkeit und den Umfang der empfohlenen Modernisierung. Eine Liste dieser Energieeffizienz-Berater:innen findet sich zum Beispiel bei der Deutschen Energieagentur (dena).

Weitere Expert:innen, die berechtigt sind, solche Ausweise zu erstellen, finden sich zudem bei der örtlichen Ingenieurkammern-Bau.

Online-Energieausweis

Bei einem Online-Energieausweis sollte darauf geachtet werden, dass sich die Anbieter:innen an die GEG und DIN-Norm V 18599 halten, damit der Ausweis rechtssicher ist. Zur Berechnung müssen dann einfach entsprechende Daten über die Immobilie online eingegeben werden, nachdem ausgewählt wurde, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird.

Betrugsmaschen um den Energieausweis

Leider passiert es immer häufiger, dass Betrüger:innen versuchen, mit der Ausstellung von falschen Energieausweisen Geld zu machen. Dabei gibt es primär zwei Betrugsmaschen, vor denen sich in Acht genommen werden sollte.

Betrüger:innen versuchen, Eigentümer:innen telefonisch zu erreichen und über die Pflicht zu Energieausweisen aufzuklären. Im gleichen Zuge wird angeboten, die Ausstellung eines Energieausweises zu übernehmen, meist gekoppelt an eine Terminvereinbarung zur Besichtigung. Sollte diesem zugestimmt werden, wird eine Auftragsbestätigung inklusive einer Zahlungsaufforderung verschickt.

Eine andere bekannte Betrugsmasche ist, einen Gutschein in der Post zu erhalten, der „objektbezogene Energieeffizienz-Informationen“ gibt. Darauf folgt nach wenigen Tagen ein persönlicher Besuch der „Berater:in“, die behauptet, den Energieausweis auszustellen und meist noch andere Handwerksleistungen verkaufen will.

Wichtig: Eigentümer:innen sollten immer selbst qualifizierte Dienstleister:innen auswählen, um sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Falls sie sich über die Seriosität der Anbieter:in unsicher sein sollten, können sich Eigentümer:innen immer an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden.

Fazit – Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis wurde eingeführt, um Auskunft über die energetischen Eigenschaften von Immobilien zu geben. Er soll dabei helfen, ein besseres Bewusstsein für die Energieeffizienz von Immobilien zu schaffen. Dadurch, dass der Energieausweis für die meisten Immobilien gesetzlich verpflichtend ist, handelt es sich um ein Thema, mit dem sich Eigentümer:innen unbedingt auseinandersetzen sollten.

Zunächst gilt es, die Frage zu klären, ob sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie benötigen, welche Art und wie sie diesen am besten beantragen. Sollte es sich um Mietwohnungen handeln, können Vermieter:innen die Kosten für einen Energieausweis auf ihre Mieter:innen umlegen. Eigentümer:innen, die mit einer Hausverwaltung zusammenarbeiten, bekommen von der Verwalter:in bei der Recherche, Beantragung und auch dem Umlegen der Kosten Unterstützung. In den meisten Fällen übernehmen Verwaltungen die Durchführung komplett und Eigentümer:innen können sich beruhigt zurücklehnen.

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Felix Ritschel ist ein erfahrener Experte im Bereich der Immobilienwirtschaft und Growth Manager der Erste Hausverwaltung GmbH. Durch seine Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Immobilienbrachen bringt Felix fundiertes Wissen und praktische Erfahrungen ein.

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2 Antworten

  1. Meine Eltern wollen ein Haus kaufen, weshalb ich über den Begriff Energieausweis gestolpert bin. Ich wusste nicht, was das ist. Er enthält also Informationen zum Energieverbrauch. Das ist auf jeden Fall gut, um zu wissen, was die zukünftigen Nebenkosten sind. Jetzt bin ich wieder ein wenig schlauer.

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