Unterschied: WEG-Verwaltung und Mietverwaltung

Inhaltsübersicht

Die Unterschiede zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung sind sehr grundlegend. Zusammen mit der Sondereigentumsverwaltung, kurz SEV, bilden sie die drei Pfeiler der Hausverwaltung. Aber worin genau bestehen die Unterschiede zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung? Und welche Verwaltung ist in Ihrem konkreten Fall die Richtige?

In diesem Ratgeber werden die Verwaltungsformen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung gegenübergestellt und somit ihre genauen Unterschiede erklärt.

Kurzdefinitionen von WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und SEV

  • Bei einer Mietverwaltung überträgt eine private oder juristische Person die Verpflichtungen und Aufgaben der Vermietung und Mieterkommunikation an eine externe Hausverwaltung. Der Fokus der Mietverwaltung liegt daher auf den Angelegenheiten der Wohneinheiten.
  • Die WEG-Verwaltung unterstützt Wohneigentümergemeinschaften, kurz WEGs, in allen Belangen der gemeinschaftlichen Verwaltung einer Wohnimmobilie, ausgenommen der Vermietung der Wohneinheiten. Der Fokus der WEG-Verwaltung ist die Organisation der WEG und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
  • Für die Vermietung und Betreuung von Wohneinheiten innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft muss die Eigentümer:in eine Sondereigentumsverwaltung (SEV) beauftragen. Diese wird oft direkt von der WEG-Verwaltung angeboten.

Was sind nun die wichtigsten Aufgaben und Pflichten einer Hausverwaltung?

Die Aufgabenbereiche aller Verwaltungsformen können die juristische, administrative und technische Betreuung einer Immobilie umfassen.

Die konkreten Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Verwaltung werden in einem Verwaltervertrag festgelegt und ergeben sich teilweise aus gesetzlichen Vorgaben nach WEG-Recht und Mietrecht.

Mehr zu den Aufgaben einer Immobilienverwaltung lesen Sie in unserem Ratgeber.

Unterschiede WEG-Verwaltung und Mietverwaltung auf einen Blick

Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung)Mietverwaltung
Verwaltung sogenannter Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und deren gemeinschaftliches Eigentum, keine Verwaltung der Wohneinheiten.Verwaltung der gesamten Wohn- oder Gewerbeimmobilie durch eine externe Hausverwaltung, Fokus auf Vermietung der Wohneinheiten und Betreuung der Mieter:innen.
Die gesamte Immobilie besteht aus mehreren Eigentumswohnungen und die WEG-Verwaltung kümmert sich ausschließlich um den gemeinschaftlichen Eigentumsbereich sowie um die Vertretung der Miteigentümer:innen nach außen.Die gesamte Immobilie gehört einer Eigentümer:in oder einer juristischen Person. Die Mietverwaltung kümmert sich um die Wohneinheiten und den gemeinschaftlich genutzten Bereich.
Die Wohneigentümergemeinschaft ist nach dem WEG-Recht dazu verpflichtet, jährliche Versammlungen durchzuführen, Wirtschaftsberichte und -pläne zu erstellen und vieles mehr.Die Eigentümer:in kann eine externe Hausverwaltung beauftragen, damit diese als Ansprechpartner:in für Mieter:innen, Behörden und weitere Vertragspartner:innen die Rechte und Pflichten der Eigentümer:in vertritt.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um die gesetzlich vorgegebenen Leistungen sowie um rechtliche, administrative und technische Aufgaben der Hausverwaltung, die im Verwaltervertrag festgelegt wurden.Der Aufgabenumfang der Mietverwaltung ist teilweise gesetzlich geregelt, mehr noch definieren Eigentümer:innen und Verwalter:innen den Umfang der Betreuung in einem Verwaltervertrag.
Allgemeine Unterschiede zwischen WEG- und Mietverwaltung
Rechtliche Aufgaben der WEG-VerwaltungRechtliche Aufgaben der Mietverwaltung
Einberufung, Leitung und Protokollieren der WohnungseigentümerversammlungKoordination von Vertragsabschlüssen und Kommunikation mit Vertragspartnern im Auftrag der Eigentümer:in  
Erstellung der erforderlichen BeschlussvorlagenMeldung von Schadensfällen an Versicherungen
Pflege der BeschlusssammlungVertretung der Eigentümer:in vor Gericht
Erstellung und Bereitstellung des VermögensberichtsKommunikation und Bestellung eines Rechtsbeistandes
Koordination von Vertragsabschlüssen und Kommunikation mit Vertragspartnern (ausschließlich gemeinschaftlicher Bereich)Mietforderungen nachgehen, einschließlich aller rechtlichen Schritte zur Einforderung der offenen Mietzahlungen
Vertretung der Gemeinschaft in Klageverfahren gegenüber Eigentümer:innen und DrittenMieterhöhungen realisieren durch Kontrolle der Mietverträge und rechtmäßige Anpassung an Mietspiegel, vereinbarte Staffelung oder nach Modernisierungsarbeiten
Rechtliche Unterschiede zwischen WEG- und Mietverwaltung
Administrative Aufgaben der WEG-VerwaltungAdministrative Aufgaben der Mietverwaltung
Kontoführung für WohnungseigentümergemeinschaftOrganisation von Inseraten, Besichtigungen und Entscheidung
Überwachung und Durchführung von Zahlungseingängen und -ausgängenAufsetzen von Mietverträgen und Vertragszusätzen
Vertretung in MahnverfahrenKontrolle und Buchung der Mieteinnahmen
Führung der BuchhaltungMieterhöhungen bzw. Anpassung laut Vertrag
Überwachung und Vergleich bestehender DienstleistungsverträgePrüfung von Mietminderungen
Erstellung der Jahresabrechnung und des VermögensberichtesAusstellen von Zahlungsaufforderungen und Mahnungen
 Kontrolle der Instandhaltungsrücklage und Erstellung des Wirtschaftsplans für das kommende JahrErstellen der Betriebskostenabrechnung zu den gesetzlichen Fristen
Vorschläge zu Kosteneinsparungen, Instandhaltungsmaßnahmen oder auch ModernisierungsarbeitenBezahlen der beauftragten Versorgungsdienstleister (Wasser, Strom, Abfall etc.)
Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, selbst oder durch Koordination von Handwerker:innen und anderen Dienstleister:innenBuchhaltung und Führung von Mieterakten
Administrative Unterschiede zwischen der Mietverwaltung und WEG-Verwaltung
Technische Aufgaben der WEG-VerwaltungTechnische Aufgaben der Mietverwaltung
Regelmäßige Begehung des GemeinschaftseigentumsRegelmäßige Begehung des Grundstücks und allen technischen Einrichtungen und Anlagen
Schriftliche Beurteilung des baulichen und technischen Zustandes der Immobilie und Kommunikation der Ergebnisse an WEGAnsprechpartner:in für die Mietenden bei Reparaturbedarf innerhalb der Wohneinheiten
Vorschläge zum Vorgehen bei Instandhaltung und -setzungKommunikation mit Eigentümer:in über Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf
Beauftragung der Dienstleistungen an Dritte und Überwachung der erforderlichen ArbeitenBeauftragung und Koordination von Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten
Beratung zu Werterhalt und Wertentwicklung der ImmobilieÜberprüfung der im Haus tätigen Dienstleistenden
Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten wie WinterdienstBesichtigungen und Schlüssel- und Wohnungsübergaben
Betreuung von Beweissicherungsverfahren bei Baumängeln oder Nachbesserungen 
Unterschied: Technische WEG-Verwaltung und Mietverwaltung

Die WEG-Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Die WEG-Verwaltung ist dafür zuständig, die Wohnungseigentümergemeinschaft in allen Belangen des gemeinschaftlichen Eigentums zu unterstützen.

Dabei übernehmen die Verwalter:innen zum einen die gesetzlich vorgegebene Organisation der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wie die Einberufung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung oder auch die Erstellung von erforderlichen Beschlussvorlagen und die Umsetzung der Beschlüsse.

Zum anderen sind die WEG-Verwalter:innen für die unterschiedlichen gemeinschaftlich genutzten Bereiche der Immobilie zuständig, wie die Flure, Wände oder Heizungsanlage, oder auch die Müllabfuhr. Die Aufgaben der WEG-Verwalter:innen umfassen administrative, juristische und technische Tätigkeiten der Hausverwaltung.

A.  Rechtliche Grundlagen

Die Wohneigentümergemeinschaft einer Immobilie muss sich gemäß § 19 WEG gemeinsam um den Erhalt und die Verwaltung der Immobilie kümmern. Wenn die Mitglieder nicht selbst die Zeit dafür aufbringen können oder wollen, oder auch nur ein WEG-Mitglied es fordert, ist die WEG gesetzlich verpflichtet, eine Verwalter:in zu bestellen.

Die Aufgaben der WEG-Verwaltung sind gesetzlich festgelegt, wie in § 27 und § 28 WEG nachlesbar, und können durch die Teilungserklärung oder auf Basis der Beschlüsse der Gemeinschaft, den Bedürfnissen der Wohneigentümergemeinschaft angepasst werden.

An diese Rechte und Pflichten anschließend wird ein Verwaltervertrag zwischen der Wohneigentümergemeinschaft und der Verwaltung aufgesetzt. In diesem werden die Verantwortungsbereiche und Aufgaben der WEG-Verwaltung, wie das Verwalterhonorar und ggf. gesondert abzurechnende Leistungen, vertraglich festgehalten.

B.  Juristische Aufgaben der WEG-Verwaltung

Unter den juristische Aufgaben der WEG-Verwaltung werden Tätigkeiten verstanden, die vom deutschen WEG-Recht gefordert sind. Als juristisch wichtigste sowie administrativ größte Aufgabe gilt die erfolgreiche Durchführung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung.

Die Versammlung muss mindestens einmal jährlich unter Ladung aller Miteigentümer:innen in Präsenz abgehalten werden. Reine Online-Versammlungen sind nach aktueller Rechtslage nicht zugelassen, lediglich eine hybride Versammlung ist indes möglich. Die Vor- und Nachbereitung dieser Sitzung umfasst die Einberufung, Leitung und Protokollierung der Versammlung und die Verschriftlichung der neuen Beschlüsse für die Beschlusssammlung sowie die Erstellung des Vermögensberichts.

Wenn Konflikte auftreten, die rechtlichen Beistand erfordern, übernimmt die WEG-Verwaltung die Organisation und Kommunikation mit einem Rechtsbeistand. Hierbei vertritt die Verwalter:in die Miteigentümer:innen der Gemeinschaft.

Weiterhin kann die WEG-Verwaltung auch als Ansprech- und Vertragspartner:in für Dritte, wie für den Hausmeisterdienst oder die Müllabfuhr, die WEG vertreten. Durch Vollmachten und den Verwaltervertrag ist detailliert vereinbart, wie umfangreich die Vertretung für die WEG durch die WEG-Verwaltung ist.

C.  Administrative Aufgaben der WEG-Verwaltung

Neben den administrativen Aufgaben rund um die Wohnungseigentümerversammlung übernimmt die WEG-Verwaltung die Überwachung aller Zahlungen betreffend der Eigentümer:innen-Gemeinschaft.

So richtet und führt die WEG-Verwaltung Bankkonten für die WEG, überwacht einkommende und ausgehende Zahlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft und vertritt diese unter Umständen in Mahnverfahren.

Als Teil der Buchhaltung ist die WEG-Verwaltung für die Erstellung der Jahresabrechnung sowie des jährlichen Vermögensberichts zuständig. Für diesen Bericht erarbeitet die WEG-Verwaltung einen Wirtschaftsplan für das kommende Jahr, welcher Vorschläge zu Kosteneinsparungen beinhaltet. Zusätzlich werden nehmen dem laufenden Wirtschaftsplan auch die notwendigen Einstellungen in die Instandhaltungsrücklage geplant. Diese dient zur Bewältigung größerer Investitionen, wie Modernisierungen oder Sanierungen am Gemeinschaftseigentum.

Als Vertretung kann die WEG-Verwaltung nur in Absprache mit dem WEG-Beirat oder nach Abstimmung auf der WEG-Versammlung bestehende Dienstleistungs-Verhältnisse auflösen oder neue abschließen.

Auch Instandhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten können von der WEG-Verwaltung vorgeschlagen werden. Eine professionelle Hausverwaltung ist umfangreich informiert über Innovationen und Gesetzesveränderungen und kann die WEG somit umfangreich beraten.

D.  Technische Aufgaben der WEG-Verwaltung

Als technische Aufgaben der WEG-Verwaltung gelten im Allgemeinen die Überwachung des Zustands der Immobilie, sowie die Vergabe von Arbeitsaufträgen zum Erhalt und Verbesserung des Zustands. Auch rechtliche Vorgaben, wie die Bestellung des Winterdienstes, fallen unter den technischen Aufgabenbereich.

Die WEG-Verwaltung ist verpflichtet, regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums durchzuführen. Dabei beurteilen die Verwalter:innen den baulichen und technischen Zustand der Immobilie, wie die Treppenhäuser, Fahrstühle, Keller, Heizungs- und SAT-Anlagen und so weiter.

Im Anschluss wendet sich die WEG-Verwaltung mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum gemeinsamen Vorgehen bei anfallenden Reparaturen an die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die WEG-Verwaltung übernimmt nach Beschluss der Maßnahmen die Beauftragung der Dienstleistungen an Dritte und die Überwachung der erforderlichen Arbeiten.

Eine moderne WEG-Verwaltung kann die Eigentümer:innen zudem zu den wichtigen Themen Werterhalt und Wertentwicklung der Immobilie beraten.

Die technische Betreuung der WEG-Verwaltung kann sehr umfangreich sein, dabei werden die verschiedenen Leistungen ganz nach Bedarf im jeweiligen Verwaltervertrag festgehalten.

Die Mietverwaltung für vermietete Immobilien

Im Unterschied zur WEG-Verwaltung ist die Mietverwaltung hauptsächlich für die Vermietung von Wohneinheiten in Wohnanlagen, Mehrfamilienhäusern oder Einfamilienhäusern, sowie für die Betreuung der Mieter:innen zuständig.

Die Mietverwaltung wird als Ansprechpartner:in eingesetzt und vertritt die Eigentümer:in vor Dritten (Mieter:innen, Hausmeister:innen etc.). Dabei ist die Mietverwaltung nicht auf ein reaktives Vorgehen beschränkt, sondern kann proaktiv die Interessen und Ziele der Eigentümer:innen verfolgen.

Die Mietverwaltung vertritt die Interessen der Vermietenden und übernimmt die Pflichten dieser gegenüber den Mietenden.

Während die Verwaltung der vermieteten Wohneinheiten den wichtigsten Aufgabenschwerpunkt der Mietverwaltung beschreibt, bieten Hausverwalter:innen weit umfangreichere Leistungen.

Die Verantwortung der Mietverwalter:innen können daher administrative, juristische und technische Aufgaben der Hausverwaltung sein.

Der konkrete Umfang der Tätigkeiten wird individuell im jeweiligen Verwaltervertrag festgehalten und kann nach Bedarf angepasst werden. Die Eigentümer:in hat das Recht bei Interesse bestimmte Aufgaben und Verantwortungen weiterhin auszuüben.

A.  Rechtliche Grundlagen

Eigentümer:innen, die Ihre Immobilie als Wohnraum vermieten, sind an die umfangreichen Vorschriften des deutschen Mietrechts, nachlesbar in §§ 535- 597, gebunden.

Die Eigentümer:in einer Mietwohnung ist nicht gesetzlich verpflichtet, eine Hausverwaltung einzusetzen. Vielmehr leistet die externe Hausverwaltung eine wichtige Unterstützung bei der Einhaltung der Gesetzgebung sowie beim Bestreben, den Wert der Immobilie zu erhalten oder auch zu steigern.

Die im BGB festgehaltenen Paragrafen zum Mietrecht geben Aufschluss über die Rechte und Pflichten von Vermieter:innen und Mieter:innen. Dabei stehen der Schutz der Eigentumsrechte sowie die Rechtsgrundlage für Mietverträge, Mieterhöhung, der Zustand des Wohnraums sowie das Vorgehen bei üblichen Konfliktfällen im Fokus der Gesetzgebung.

Für Eigentümer:innen einer Immobilie mit vermieteten Wohneinheiten übersteigen die Verpflichtungen regelmäßig die Standard-Tätigkeiten wie Überwachung der Mietverträge, Mietzahlungen und so weiter.

Vermietung ist eine dynamische Angelegenheit, die Zeit und Kenntnisse bedarf und von einer Hausverwaltung professionell gehandhabt werden sollte.

B.  Juristische Aufgaben der Mietverwaltung

Als Vertretung der Eigentümer:innen vor Dritten koordiniert die Mietverwaltung Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss für Dienstleistungen.  Bei Zahlungsverzug seitens der Mieter:innen fordert die Mietverwaltung offene Zahlungen.

Dabei stellen jedoch auch Gerichtsverhandlungen und Klagen zu versäumten Zahlungen, Räumungen oder auch Schadensersatz keine Seltenheit im Vermieter:innen-Alltag mehr dar. Zu den juristischen Aufgaben der Mietverwaltung kann daher auch die Vertretung der Eigentümer:innen vor Gericht gehören.

Diese Aufgabe erfordert, dass eine explizite Vollmacht an die Mietverwaltung ausgestellt ist. Die Mietverwaltung agiert dann im Auftrag der Eigentümer:in, mit dem Ziel, ihre Rechte als Eigentümer:in und Auftraggeber:in vor Gericht durchzusetzen. In diesem Zusammenhang kann die Mietverwaltung auch die Verantwortung für die Kommunikation und Bestellung eines entsprechenden Rechtsbeistandes tragen.

Eine kompetente Mietverwaltung ist immer auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage und kann somit nicht nur bei Zahlungsausfall einschreiten, sondern auch Mieterhöhungen vorantreiben, die gesetzlich abgesichert sind.

C.  Administrative Aufgaben der Mietverwaltung

Die administrativen Aufgaben der Hausverwaltung umfassen in erster Linie die komplette Organisation der Vermietung der Wohneinheiten, sowie die Mieterkommunikation. Dieser Verantwortungsbereich umfasst das Inserieren von vakanten Einheiten, die Organisation von Besichtigungen, die Überprüfung geeigneter Bewerber:innen sowie das Aufsetzen von Mietverträgen und der Abschluss der Verträge.

Zudem fallen auch die Kontrolle und Buchungen von Mieteinnahmen, die Erhöhung der Miete nach Gesetz und Vertrag sowie die Prüfung von Mietminderungen zu den administrativen Aufgaben einer Mietverwaltung.

Bei Mietrückständen oder anderen Konflikten mit Mietenden agiert die Mietverwaltung als Ansprechpartner:in und kann sowohl Mahnungen ausstellen als auch auf gerichtlichem Wege Zahlungen einfordern. Somit zählt auch die Kommunikation mit Versicherungen und die Meldung bei Schadensfällen zu den gängigen administrativen Aufgaben der Mietverwaltung.

Neben diesen Aufgaben zählen vorwiegend das Erstellen der Betriebskostenabrechnung sowie das Bezahlen von Rechnungen an Versorgungsdienst leistende (Wasser, Strom, Abfall etc.) und Dritte (Hausmeister, Reparaturen etc.) zum täglichen Geschäft der Mietverwaltung.

Die Mietverwaltung ist somit verantwortlich für alle Zahlungen in Bezug auf die verwaltete Immobilie sowie für das korrekte Führen der Buchhaltung und der Mieterakten.

D.  Technische Aufgaben der Mietverwaltung

Unter die technische Verwaltung eines Mietobjektes fallen alle Tätigkeiten der Begehung und Überwachung der Immobilie sowie die Beauftragung und Koordination von Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten.

Die Mietverwaltung ist verpflichtet, eine regelmäßige Inspektion des Grundstücks durchzuführen und dabei alle technischen Einrichtungen und Anlagen auf volle Funktionsfähigkeit zu prüfen. Auch bei aufkommenden Schäden und notwendigen Reparaturarbeiten innerhalb der Wohneinheiten agiert die Mietverwaltung als Ansprechpartner:in für die Mietenden.

Bei Bedarf ist die Mietverwaltung dafür verantwortlich, die Eigentümer:in über notwendige Arbeiten in Kenntnis zu setzen und nach Absprache die Beauftragung und Durchführung der Arbeiten zu koordinieren.

Des Weiteren ist die Mietverwaltung für die Überprüfung der im Haus tätigen Dienstleistenden wie Hausmeister:in, Reinigungskräfte oder Gärtner:innen zuständig.

Ebenso zählen Besichtigungen und Schlüssel- und Wohnungsübergaben zu den technischen Aufgaben der Mietverwaltung. Sie sind dabei angehalten, Protokolle zu führen und diese aufzubewahren.

Vor- und Nachteile einer Hausverwaltung

Was sind nun die Vorteile einer externen Hausverwaltung?

Zu den Vorteilen eine einer Hausverwaltung zählen primär:

  • Zeitersparnis für Eigentümer:innen
  • Fachwissen und Erfahrung in der Immobilienverwaltung
  • Professionelle Buchhaltung und Organisation von Unterlagen
  • Fachkundiges Management von Dienstleister:innen
  • Konfliktlösung zwischen Mieter:innen oder Eigentümer:innen
  • Finanzielles Management
  • Rechtliche Sicherheit
  • Professionelle Wertentwicklung

Welche Nachteile ergeben sich aus einer externen Hausverwaltung?

  • Kosten für die Hausverwaltung
  • Distanz zum Eigentum und abgegebene Verantwortungsbereiche

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung und Mietverwaltung je nach Vereinbarung im jeweiligen Verwaltervertrag variieren können.

Auch können sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen im Laufe der Zeit ändern, daher sollten Sie immer aktuelle Informationen und Beratung bei spezifischen Fragen einholen. 

Fazit

Die Unterschiede zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung manifestieren sich in den rechtlichen Grundlagen, den Mandaten und Zuständigkeitsbereichen sowie den Vertragsparteien.

Beide Verwaltungsformen erfüllen zunächst die Anforderungen der jeweiligen Rechtsgrundlagen. Die WEG-Verwaltung bezieht sich dabei auf das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Mietverwaltung auf die im BGB festgehaltenen Paragrafen zum Mietrecht.

Weiterhin gibt es den Verwaltervertrag, in dem alle zusätzlichen Leistungen vereinbart werden. Diese Leistungen umfassen in der Regel alle Tätigkeiten zur Entlastung der Eigentümer:innen durch Übernahme der Rechte und Pflichten bei Hausbesitz und Vermietung. Professionelle und moderne Hausverwaltungen beraten Eigentümer:innen und Eigentümergemeinschaften zudem zur Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie.

Eine Hausverwaltung stellt sowohl die WEG-Verwaltung als auch die Mietverwaltung (und SEV-Verwaltung). Auch wenn, wie in der Tabelle dargestellt, die Aufgaben von

WEG-Verwaltungen und Mietverwaltungen sehr verschieden sein können, so vertreten beide Verwaltungsformen die Interessen der (Mit-)Eigentümer:innen vor Dritten.

Die Unterschiede zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung ergeben sich somit hauptsächlich aus den unterschiedlichen Rechtsformen der Immobilien-Besitzenden (eine Eigentümer:in vs. Eigentümergemeinschaft) und den daraus resultierenden internen Strukturen (Privatbesitz vs. Gemeinschaftsbesitz) und Interessen.

Somit müssen Interessierte sich nicht für eine Form der Hausverwaltung entscheiden. Vielmehr bestimmt das Eigentumsverhältnis, welche Hausverwaltung infrage kommt.

FAQ

Wie viel kostet eine Hausverwaltung?

Die Kosten für eine Hausverwaltung können je nach verschiedenen Faktoren variieren, wie der Größe und Art der Immobilie, dem Standort, den spezifischen Anforderungen und dem Umfang der Dienstleistungen, die von der Mietverwaltung erbracht werden. Überwiegend macht die Anzahl der Wohneinheiten einen großen Unterschied im Preis. Als Faustregel gilt: Je mehr Wohneinheiten, desto günstiger die Hausverwaltung.

In der Regel werden die Kosten entweder als feste monatliche Gebühr oder als prozentualer Anteil der monatlichen Mieteinnahmen berechnet.

Die Kosten für eine Hausverwaltung in Deutschland liegen durchschnittlich zwischen 5 und 8 Prozent der monatlichen Nettokaltmiete, also ca. 20 bis 30 EUR pro Wohneinheit bei einer WEG-Veraltung mit mehr als 20 Wohnungen. Eine Mietverwaltung werden um die 30 bis 40 EUR im Monat pro Wohneinheit fällig.

Dabei sind jedoch große regionale Unterschiede möglich. Bei umfangreichen Dienstleistungen und zusätzlichen Aufgaben können die Kosten auch höher sein.

Kann man die Mietverwaltung selbst machen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, die Mietverwaltung selbst zu übernehmen. Viele Vermieter:innen entscheiden sich dafür, ihre Immobilien selbst zu verwalten, um Kosten zu sparen und die Kontrolle über ihre Investition zu behalten. Allerdings erfordert die Selbstverwaltung umfangreiche Kenntnisse über rechtliche Bestimmungen, Buchhaltung, Mieterbeziehungen und Instandhaltungsarbeiten und Zeit.

Wann lohnt sich eine Mietverwaltung?

Eine Mietverwaltung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Hier sind einige Faktoren zu berücksichtigen, wann es sich lohnen kann, eine Mietverwaltung in Betracht zu ziehen:

  • Anzahl der Mietobjekte: Wenn Sie mehrere Mietobjekte besitzen, kann die Verwaltung zeitaufwendig werden.
  • Zeitliche Verfügbarkeit: Wenn Sie wenig Zeit haben oder nicht vor Ort sein können, um sich um die Verwaltungsaufgaben zu kümmern, kann eine Mietverwaltung hilfreich sein.
  • Fachwissen und Erfahrung: Die Mietverwaltung erfordert Kenntnisse über rechtliche Bestimmungen, Buchhaltung, Mietmarkt und Mieterbeziehungen. Wenn Sie über wenig Erfahrung oder Fachwissen in diesen Bereichen verfügen, kann eine professionelle Mietverwaltung Ihnen helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die beste Rendite aus Ihren Investitionen zu erzielen.
  • Komplexität der Immobilie: Wenn Ihre Immobilie besondere Merkmale oder komplexe

Anforderungen hat, wie z.B. Gewerbeeinheiten, gemischt genutzte Immobilien oder größere Wohnanlagen, kann eine Mietverwaltung mit Fachkenntnissen und Erfahrung in diesen Bereichen von Vorteil sein.

In einigen Fällen kann es finanziell vorteilhafter sein, die Verwaltung selbst zu übernehmen, während in anderen Fällen die Auslagerung an eine professionelle Mietverwaltung sinnvoller ist. Eine gründliche Analyse Ihrer individuellen Situation und Bedürfnisse kann Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.

Kann man die WEG-Verwaltung selbst machen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) selbst zu übernehmen. Wenn Sie die Verwaltung einer WEG selbst übernehmen möchten, sollten Sie sich bewusst sein, dass dies mit einer Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten verbunden ist.

Hier sind einige der wichtigsten Aufgaben bei der selbstständigen Verwaltung einer WEG:

  • Organisation der Eigentümer:innen-Versammlungen: Sie müssen Versammlungen einberufen, Protokolle erstellen und die Beschlüsse umsetzen.
  • Finanzverwaltung: Sie sind verantwortlich für die Erstellung eines Wirtschaftsplans, die Erhebung von Hausgeldern, die Buchhaltung, die Verwaltung der Gemeinschaftskonten und die Erstellung von Jahresabrechnungen.
  • Instandhaltung und Reparaturen: Sie müssen sich um die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen kümmern, Reparaturen organisieren und entsprechende Dienstleister:innen beauftragen.
  • Kommunikation mit den Eigentümer:innen: Sie sind Ansprechpartner:in für die Eigentümer:innen und müssen sich um Anfragen, Beschwerden und Anliegen kümmern.
  • Einhaltung rechtlicher Vorschriften: Sie müssen die gesetzlichen Bestimmungen des WEG einhalten, beispielsweise in Bezug auf die Beschlussfassung, den Umgang mit Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die Durchführung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die selbstständige Verwaltung einer WEG zeitaufwendig und anspruchsvoll sein kann, insbesondere wenn es sich um eine größere oder komplexere Gemeinschaft handelt. Es erfordert fundierte Kenntnisse des Wohnungseigentumsrechts, der Buchhaltung und der technischen Aspekte einer Immobilie.

Wer teilt die Kosten für eine WEG-Verwaltung?

Die Kosten für die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden in der Regel von den Eigentümer:innen gemeinschaftlich getragen. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind die Kosten für die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und der gemeinschaftlichen Angelegenheiten auf alle Eigentümer:innen umzulegen.

Die genaue Verteilung der Kosten erfolgt normalerweise auf Grundlage der Miteigentumsanteile. Diese werden in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan der WEG festgelegt und drücken das Verhältnis des Sondereigentums einer Eigentümer:in zum Gesamteigentum der WEG aus. Die Kosten für die WEG-Verwaltung werden entsprechend diesem Verhältnis auf die Eigentümer:innen umgelegt.

Es ist üblich, dass die Kosten für die WEG-Verwaltung als Teil der monatlichen Hausgeldzahlungen erhoben werden. Das Hausgeld umfasst neben den Verwaltungskosten auch andere gemeinschaftliche Ausgaben wie Instandhaltung, Versicherungen, Reinigung oder Energiekosten. Die konkrete Aufteilung der Kosten kann in der Gemeinschaftsordnung oder durch Beschluss der Eigentümer:innen-Versammlung festgelegt werden.

Welche Rechte und Pflichten behalte ich als Eigentümer:in, wenn eine WEG-Verwaltung bestellt ist?

Als Eigentümer:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) behalten Sie bestimmte Rechte und Pflichten, auch wenn die Verwaltungsaufgaben an eine professionelle Verwalter:in übertragen werden. Hier sind einige der wichtigsten Rechten und Pflichten, die Sie als Eigentümer:in behalten:

  • Stimmrecht und Teilnahme an Versammlungen: Als Eigentümer:in haben Sie das Recht, an Eigentümer:innen-Versammlungen teilzunehmen und dort Ihr Stimmrecht auszuüben. Sie können über wichtige Angelegenheiten der WEG mitentscheiden und Ihre Interessen vertreten.
  • Informationsrecht: Sie haben das Recht, über alle relevanten Informationen zur WEG-Verwaltung informiert zu werden. Dies umfasst etwa Einblick in Protokolle, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Beschlüsse.
  • Mitwirkungspflichten: Als Eigentümer:in haben Sie die Pflicht, sich an Beschlüsse der Eigentümer:innen-Versammlung zu halten und Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie müssen Ihre Hausgeldzahlungen pünktlich leisten und sich an die Hausordnung und die Regeln der Gemeinschaft halten.
  • Instandhaltungspflichten: Sie sind verpflichtet, Ihr Sondereigentum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und erforderliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Die Verwaltung kümmert sich ausschließlich um die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
  • Mitspracherecht bei Auswahl der WEG-Verwaltung: Bei der Auswahl einer Verwalter:in haben Sie das Recht, Ihre Meinung zu äußern und mitzubestimmen. In der Eigentümer:innen-Versammlung wird über den Verwaltervertrag entschieden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Rechte und Pflichten als Eigentümer:in in einer WEG in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie in der Gemeinschaftsordnung und der Teilungserklärung der WEG festgelegt sind. Diese Dokumente regeln die spezifischen Regelungen und Bedingungen für die WEG-Verwaltung und die Rechte und Pflichten der Eigentümer:innen.

Hinweis: Unsere Beiträge und Inhalte stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen keine Rechtsberatung durch entsprechende Fachanwälte. Sollten konkrete rechtliche Probleme bestehen empfehlen wir immer die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.

Anfragen

Kostenlos beraten lassen

Unverbindliches Angebot erhalten
Autor
Felix Ritschel
Felix Ritschel

Felix Ritschel ist ein erfahrener Experte im Bereich der Immobilienwirtschaft und Growth Manager der Erste Hausverwaltung GmbH. Durch seine Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Immobilienbrachen bringt Felix fundiertes Wissen und praktische Erfahrungen ein.

Alle Artikel ansehen
Felix Ritschel
Felix Ritschel

Felix Ritschel ist ein erfahrener Experte im Bereich der Immobilienwirtschaft und Growth Manager der Erste Hausverwaltung GmbH. Durch seine Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Immobilienbranche bringt Felix fundiertes Wissen und praktische Erfahrungen ein.

Alle Artikel ansehen
Diskutieren Sie mit

Kommentieren und Diskutieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge
Sondernutzungsrechte-Gemeinschaftseigentum als Eigentümer:in einzeln nutzen
Eigentum

Sondernutzungsrechte WEG: Rechte und Pflichten

Sondernutzungsrechte geben Eigentümer:innen einer Wohneigentümergemeinschaft das Recht, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums exklusiv oder über das normale Maß hinaus zu

Hausverwaltung wechseln? Jetzt Angebot erhalten!

Erleben Sie die Erste Hausverwaltung, die Sie wirklich verdient haben. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, speziell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche.