Verwalterzustimmung zum Wohnungsverkauf

Inhaltsübersicht

Ob es um den Verkauf einer Eigentumswohnung geht oder um andere wichtige Entscheidungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – die Verwalterzustimmung spielt in diesen Fällen eine zentrale Rolle. Jede Eigentümer:in, die bereits eine Wohnung verkauft hat, kennt diese Zustimmungspflicht. Doch auch für Miteigentümer:innen, die einen Verkauf planen, oder Wohnungsinteressierte, ist es unerlässlich, sich mit der Veräußerungszustimmung auseinanderzusetzen.

Doch wieso ist die Verwalterzustimmung so wichtig, und welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben, wenn sie nicht eingeholt wird? Dieser Beitrag liefert die Antworten und erklärt, wann und warum die Verwalterzustimmung unabdingbar ist.

  • Die Verwalterzustimmung ist eine notwendige Genehmigung der Verwaltung, die vor dem Verkauf einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eingeholt werden muss.
  • Die Verwalterzustimmung dient dazu, sicherzustellen, dass die verkaufende Eigentümer:in keine Hausgeldrückstände hat und keine Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung vorliegen.
  • Ohne die Verwalterzustimmung kann der Verkauf der Wohnung rechtlich nicht abgeschlossen werden, da die Eigentumsübertragung nicht ins Grundbuch eingetragen wird.
  • Die Kosten für die Verwalterzustimmung betragen in der Regel zwischen 150 und 300 Euro, abhängig vom Verwaltervertrag und den regionalen Gegebenheiten.
  • Die Verweigerung der Zustimmung durch die Verwaltung kann den Verkaufsprozess erheblich verzögern und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, wenn die Gründe für die Verweigerung nicht behoben werden.

Grundlagen der Verwalterzustimmung

Die Verwalterzustimmung, auch Veräußerungszustimmung genannt, ist ein Instrument im Rahmen der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Verwaltung). Sie spielt vordergründig beim Verkauf von Eigentumswohnungen eine zentrale Rolle.

Was ist die Verwalterzustimmung?

Die Verwalterzustimmung ist eine formale Genehmigung, die von der Verwalter:in einer einzelnen Miteigentümer:in erteilt werden muss, bevor bestimmte Rechtsgeschäfte ausgeübt werden können. Am häufigsten kommt sie bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung zum Tragen. Das bedeutet, dass der Verkauf einer Wohnung in einer WEG erst dann rechtsgültig wird, wenn die Verwalter:in der Transaktion zugestimmt hat. Diese Regelung dient dazu, die Gemeinschaft der Eigentümer:innen zu schützen und sicherzustellen, dass keine neuen Eigentümer:innen in die Gemeinschaft aufgenommen werden, die gegen die Interessen der Gemeinschaft handeln bzw. nicht die finanziellen Voraussetzungen mitbringen, das Hausgeld und mögliche weitere Sonderumlagen zu tragen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für die Verwalterzustimmung findet sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere in § 12 WEG. Diese Vorschrift erlaubt es der Eigentümergemeinschaft, im Rahmen ihrer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festzulegen, dass der Verkauf von Eigentumseinheiten der Zustimmung der Verwalter:in bedarf.

Wann ist die Verwalterzustimmung erforderlich?

Die Verwalterzustimmung ist dann erforderlich, wenn es in der Gemeinschaftsordnung oder der Teilungserklärung so festgelegt ist. Diese Dokumente bestimmen die genauen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, unter denen eine Zustimmung notwendig ist. In der Regel betrifft dies:

  • Verkauf von Eigentumswohnungen: Ohne die Zustimmung der Verwalter:in kann der Verkauf nicht im Grundbuch eingetragen und somit nicht rechtskräftig werden.
  • Eintritt neuer Eigentümer:innen: Die Zustimmung kann auch erforderlich sein, wenn eine neue Eigentümer:in in die Gemeinschaft eintreten möchte, beispielsweise durch Erbschaft oder Schenkung.

Es gilt zu beachten, dass Eigentümer:innen sich vor einem Verkauf oder einer anderen Transaktion mit der Teilungserklärung vertraut machen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Zustimmungen eingeholt werden.

Die Verwalterzustimmung ist hierbei nicht nur eine formale Notwendigkeit, sondern hat auch praktische Auswirkungen. Wird die Zustimmung nicht eingeholt, kann dies zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts führen. Dies bedeutet, dass der Verkauf der Wohnung rückgängig gemacht werden muss und keine rechtliche Bindung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in besteht. Für die Eigentümer:innen kann dies erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Nutzen der Verwalterzustimmung beim Immobilienverkauf

Ein ebenfalls wesentlicher Aspekt der Verwalterzustimmung ist die Sicherstellung, dass keine finanziellen Verpflichtungen der verkaufenden Miteigentümer:in, wie Hausgeldrückstände, unberücksichtigt bleiben. Daher prüft die WEG-Verwalter:in nicht nur die kaufende Partei auf ihre finanziellen Möglichkeiten, sondern auch die verkaufende Seite, ob diese ihren Zahlungsverpflichtungen entsprechend nachgekommen ist.

Prüfung auf Hausgeldrückstände

Beim Immobilienverkauf prüft die Verwalter:in, ob die verkaufende Eigentümer:in sämtliche Hausgeldzahlungen ordnungsgemäß geleistet hat. Hausgelder umfassen Beiträge für die

  • Instandhaltung,
  • Verwaltung
  • und andere gemeinschaftliche Ausgaben der WEG.

Wenn eine Eigentümer:in mit diesen Zahlungen im Rückstand ist, hat dies nicht nur Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität der Gemeinschaft, sondern kann auch den neuen Eigentümer:innen unerwartete finanzielle Verpflichtungen aufbürden.

Verweigerung der Zustimmung bei Rückständen

Liegt ein erheblicher Rückstand bei den Hausgeldzahlungen vor, hat die Verwalter:in das Recht, die Veräußerungszustimmung zu verweigern. Dies dient dazu, die WEG vor finanziellen Verlusten zu schützen. Die Zustimmung wird so lange zurückgehalten, bis die ausstehenden Hausgelder vollständig bezahlt wurden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die WEG ihre finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben behält und keine Defizite durch den Verkauf entstehen.

Bedeutung für die Kaufparteien

Für die kaufende Partei bedeutet dies eine zusätzliche Sicherheit, da sie nicht befürchten muss, für die Altschulden der Verkäufer:in aufkommen zu müssen. Für die verkaufende Partei hingegen kann die Verweigerung der Zustimmung den Verkaufsprozess verzögern, was zusätzlichen Druck erzeugen kann, die ausstehenden Beträge schnell zu begleichen.

Insgesamt stellt die Verwalterzustimmung so sicher, dass finanzielle Unregelmäßigkeiten vor dem Eigentümerwechsel bereinigt werden, was sowohl der WEG als auch den beteiligten Parteien zugutekommt. Diese Regelung schützt die Gemeinschaft vor potenziellen Ausfällen und stellt sicher, dass neue Eigentümer:innen ohne Altlasten in die Gemeinschaft eintreten können.

Ist die Verwalterzustimmung noch notwendig?

Die Notwendigkeit der Verwalterzustimmung beim Verkauf einer Eigentumswohnung wird zunehmend hinterfragt, insbesondere im Hinblick auf die ursprünglich damit verbundene Prüfung der Käufer:innen auf deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsmoral. Ursprünglich war, wie im vorherigen Absatz erklärt, ein wichtiger Aspekt der Verwalterzustimmung, die Sicherstellung, dass die neuen Eigentümer:innen finanziell zuverlässig sind und ihren Verpflichtungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nachkommen können. Dies beinhaltete eine

  • umfassende Prüfung der Kreditwürdigkeit
  • und der Zahlungsmoral

der kaufenden Partei, um die WEG vor möglichen finanziellen Risiken zu schützen.

Jedoch hat sich dieser Prozess im Zuge des Datenschutzes und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich gewandelt. Heute ist es der Verwalter:in in der Regel nur noch gestattet

  • eine Schufa-Auskunft über die potenziellen Käufer:innen einzuholen, um deren Bonität zu prüfen.

Diese Möglichkeit wird jedoch in der Praxis meist nur oberflächlich genutzt, da die Banken, die den Kauf finanzieren, bereits eine umfassende Bonitätsprüfung durchführen. Die Kreditinstitute stufen die Zahlungsfähigkeit der Käufer:innen als ausreichend ein, wenn sie den Kredit bewilligen, was oft als ausreichende Bestätigung der Kreditwürdigkeit betrachtet wird. Im Rahmen der Kreditvergabe erfolgt ohnehin eine umfassende Prüfung der Kreditwürdigkeit der Antragsstellenden, welche weit über die rechtlichen Möglichkeiten der WEG-Verwaltung hinaus gehen.

Infolgedessen wird die Verwalterzustimmung zunehmend auf die Prüfung beschränkt, ob die verkaufende Partei ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der WEG nachgekommen ist, insbesondere im Hinblick auf Hausgeldrückstände. Die detaillierte Prüfung der Käufer:innen, wie sie früher üblich war, spielt heute nur noch eine untergeordnete Rolle oder wird ganz unterlassen.

Trotz dieser Entwicklungen bleibt die Verwalterzustimmung rechtlich notwendig und relevant, insbesondere um sicherzustellen, dass die WEG vor finanziellen Verlusten durch unbeglichene Rückstände geschützt wird. Die einst umfangreiche Prüfung der Käufer:innen tritt jedoch zunehmend in den Hintergrund, was die Frage aufwirft, ob die Verwalterzustimmung in ihrer traditionellen Form noch zeitgemäß ist.

Erfordernis der Verwalterzustimmung beim Wohnungsverkauf aufheben

Das Erfordernis der Verwalterzustimmung, insbesondere beim Verkauf von Eigentumswohnungen, ist ein wichtiger Aspekt des Wohnungseigentumsrechts. Es dient dem Schutz der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und stellt sicher, dass potenzielle neue Eigentümer:innen bestimmten Anforderungen genügen. In der Praxis wird allerdings zunehmend diskutiert, ob diese Zustimmungspflicht noch zeitgemäß ist und ob es sinnvoll ist, dieses Erfordernis aufzuheben.

Ein Hauptargument für die Aufhebung der Verwalterzustimmung liegt in der zunehmenden Bürokratisierung und dem damit verbundenen Aufwand, der oft nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllt. Da die ursprüngliche Funktion der Zustimmung, nämlich die umfassende Prüfung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsmoral der Käufer:innen, durch die Verwalter:in aufgrund von datenschutzrechtlichen Beschränkungen erheblich eingeschränkt ist, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit dieser Regelung. Da heute Kreditinstitute diese Bonitätsprüfung im Rahmen der Darlehensvergabe überprüfen, hat der ursprüngliche Kontrollmechanismus durch die Verwalter:in an Bedeutung verloren.

Darüber hinaus kann die Verwalterzustimmung, insbesondere wenn sie verweigert wird, zu erheblichen Verzögerungen im Verkaufsprozess führen, was sowohl für die verkaufende als auch für die kaufende Partei problematisch sein kann. Diese Verzögerungen können nicht nur finanzielle Nachteile mit sich bringen, sondern auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, wenn die Zustimmung ohne ausreichende Gründe zurückgehalten wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts selbst. Durch die Einführung modernerer Regelungen und die zunehmende Professionalisierung der Verwaltung stellt sich folgende Frage: Ist eine Zustimmung durch eine Verwalter:in in der heutigen Zeit noch erforderlich oder kann der Verkaufsprozess auch ohne dieses Erfordernis reibungslos und rechtssicher abgewickelt werden?

Die Aufhebung der Verwalterzustimmung bei Wohnungsverkäufen könnte daher eine sinnvolle Reformmaßnahme darstellen, die den Verkaufsprozess von Eigentumswohnungen vereinfacht und beschleunigt, ohne dass dies zu einem erhöhten Risiko für die WEG führt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob und in welchem Umfang gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden, um diese Regelung anzupassen oder abzuschaffen.

ArgumentPro Aufhebung der VerwalterzustimmungContra Aufhebung der Verwalterzustimmung
EffizienzBeschleunigt den Verkaufsprozess, da keine Zustimmung der Verwalter:in abgewartet werden muss.Gefahr, dass Eigentümer:innen ohne ausreichende Prüfung in die WEG aufgenommen werden.
BürokratieabbauReduziert den administrativen Aufwand und die damit verbundenen Kosten.Verlust eines Kontrollmechanismus, der zum Schutz der Gemeinschaft dient.
Moderne BonitätsprüfungDie Bonitätsprüfung erfolgt ohnehin durch die finanzierende Bank, was die Zustimmung redundant macht.Die Bank prüft nur die finanzielle Situation, nicht die Eignung der Käufer:innen im Kontext der WEG.
Verzögerungen vermeidenVermeidet mögliche Verzögerungen im Verkaufsprozess, die durch die Verweigerung der Zustimmung entstehen können.Die Zustimmung ermöglicht es, auf bestehende Hausgeldrückstände hinzuweisen und diese vor dem Verkauf einzufordern.
RechtssicherheitVereinfacht den Verkaufsprozess und könnte zu weniger rechtlichen Auseinandersetzungen führen.Ohne Zustimmung könnte die WEG an Einfluss auf die Zusammensetzung der Eigentümergemeinschaft verlieren.
Pro und Contra zur Abschaffung der Verwalterzustimmung beim Verkauf von Eigentumswohnungen in einer WEG

Aufgaben der WEG-Verwaltung beim Eigentümerwechsel

Beim Eigentümerwechsel in einer WEG hilft die WEG-Verwaltung dabei, den Prozess reibungslos und rechtssicher zu gestalten. Die Aufgaben der Hausverwaltung reichen von der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente bis hin zur finalen Übergabe und Anpassung der Eigentümerliste. Hier sind die wichtigsten Aufgaben der WEG-Verwaltung im Überblick:

  1. Prüfung der Verwalterzustimmung: Bevor der Verkauf einer Eigentumswohnung endgültig vollzogen werden kann, prüft die WEG-Verwaltung, ob eine Verwalterzustimmung erforderlich ist und ob diese erteilt werden kann. Dabei überprüft die Verwaltung insbesondere, ob die verkaufende Eigentümer:in ihren Verpflichtungen gegenüber der WEG, wie der Zahlung von Hausgeldern, nachgekommen ist. Bestehen keine Rückstände oder sonstigen Hindernisse, wird die Zustimmung erteilt, was eine Voraussetzung für die wirksame Eigentumsübertragung ist.
  2. Aktualisierung der Eigentümerliste: Nach Abschluss des Verkaufs und erfolgter Eintragung der neuen Eigentümer:in im Grundbuch muss die WEG-Verwaltung die Eigentümerliste aktualisieren. Diese Liste dient als Grundlage für die Verwaltung der WEG und stellt sicher, dass die Kommunikation und die Beitragsabrechnung korrekt erfolgen können. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die neuen Eigentümer:innen ordnungsgemäß erfasst und informiert werden.
  3. Übergabe von Unterlagen: Die WEG-Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass alle relevanten Unterlagen, wie die Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle und Abrechnungen, an die neuen Eigentümer:innen übergeben werden. Diese Dokumente sind wichtig, um den neuen Eigentümer:innen einen umfassenden Überblick über die Rechte und Pflichten innerhalb der WEG zu verschaffen. Bei modernen Hausverwaltungen erhalten die neuen Miteigentümer:innen hierzu einen Zugang zum Kundenportal der Verwaltung und können hier bequem online alle Dokumente und die Beschlusssammlung einsehen.
  4. Anpassung der Hausgeldabrechnung: Mit dem Wechsel der Eigentümer:in muss die WEG-Verwaltung auch die Hausgeldabrechnung entsprechend anpassen. Die Verwaltung stellt sicher, dass die laufenden Kosten korrekt auf die neuen Eigentümer:innen umgelegt werden und die Abrechnung der Nebenkosten und Erhaltungsrücklagen ebenfalls entsprechend angepasst wird. An der Abrechnungsperiode ändert sich jedoch nichts!
  5. Information und Kommunikation: Die Verwaltung hat die Aufgabe, sowohl die verkaufende als auch die neue Eigentümer:in über alle relevanten Schritte zu informieren. Dies umfasst die Bestätigung des Eigentümerwechsels, Informationen über bestehende Verpflichtungen und Rechte sowie die Einbindung der neuen Eigentümer:innen in die laufenden Angelegenheiten der WEG. Eine klare und transparente Kommunikation ist hierbei entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.

Verkauf ohne Verwalterzustimmung unwirksam

Wenn in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) festgelegt ist, dass der Verkauf einer Eigentumswohnung der Verwalterzustimmung bedarf, ist diese Zustimmung eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Verkaufs. Das bedeutet, dass ein Verkauf ohne diese Zustimmung rechtlich unwirksam ist und nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.

Rechtsfolgen eines Verkaufs ohne Zustimmung

Wird ein Verkauf ohne die erforderliche Verwalterzustimmung durchgeführt, bleibt der Verkauf rechtlich unwirksam. In der Praxis bedeutet dies, dass der Kaufvertrag zwar zwischen den Parteien geschlossen werden kann, die Eigentumsübertragung jedoch nicht wirksam wird, solange die Zustimmung nicht vorliegt. Die neuen Eigentümer:innen können nicht als solche im Grundbuch eingetragen werden, was erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für beide Parteien nach sich ziehen kann.

Die Unwirksamkeit des Verkaufs kann zur Folge haben, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss, wenn die Zustimmung endgültig verweigert wird. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn erhebliche Hausgeldrückstände bestehen, die nicht beglichen wurden, oder wenn andere schwerwiegende Gründe gegen den Verkauf sprechen.

Sicherstellung der Wirksamkeit des Verkaufs

Um sicherzustellen, dass der Verkauf wirksam wird, müssen die verkaufende und die kaufende Partei gemeinsam mit der Verwalter:in frühzeitig klären, ob die Verwalterzustimmung erforderlich ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Es ist ratsam, alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der WEG vor dem Verkauf zu klären, um Verzögerungen oder die Verweigerung der Zustimmung zu vermeiden.

Ist indes die Hausverwaltung gleichzeitig auch als Makler:in engagiert, so wird diese im Rahmen des Verkaufsprozesses selbstständig die Verwalterzustimmung ausstellen. Lediglich, wenn eine externe Makler:in mit der Veräußerung betraut wurde, muss diese oder die Eigentümer:in selbst auf die Hausverwaltung zugehen.

Verwalterwechsel vor Eintragung ins Grundbuch

Ein Verwalterwechsel kann den Verkaufsprozess einer Eigentumswohnung beeinflussen, insbesondere wenn er vor der Eintragung der neuen Eigentümer:in ins Grundbuch erfolgt. Ein solcher Wechsel kann zu Verzögerungen oder zusätzlichen bürokratischen Hürden führen, die sowohl für die verkaufende als auch für die kaufende Partei Herausforderungen darstellen.

Auswirkungen des Verwalterwechsels

Wenn der Verwalterwechsel während des Verkaufsprozesses, aber vor der Eintragung der neuen Eigentümer:in im Grundbuch stattfindet, kann dies dazu führen, dass die Zustimmungsverfahren unterbrochen oder neu gestartet werden müssen. Die neue Verwalter:in muss sich möglicherweise zunächst einen Überblick über den Fall verschaffen und alle relevanten Unterlagen einsehen, bevor sie die Veräußerungszustimmung erteilen kann. Dies kann zu Verzögerungen führen, die den Abschluss des Verkaufs hinauszögern.

Ein weiterer Aspekt ist die Kommunikation zwischen der alten und der neuen Verwalter:in. Alle beteiligten Parteien, einschließlich der WEG, sollten sicherstellen, dass der Wechsel reibungslos verläuft und keine wichtigen Informationen verloren gehen. Es ist unabdingbar, dass die neue Verwalter:in über alle notwendigen Details und den Stand des Verkaufsprozesses informiert wird, um nahtlos weiterarbeiten zu können.

Sollte der Verwalterwechsel zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Zustimmung der vorherigen Verwalter:in bereits erteilt, aber die Eintragung ins Grundbuch bisher nicht vollzogen wurde, muss geprüft werden, ob diese Zustimmung weiterhin gültig ist. In der Regel bleibt die erteilte Zustimmung bestehen, es sei denn, es treten neue, relevante Umstände auf, die eine Überprüfung durch die neue Verwalter:in erforderlich machen.

Das Grundbuchamt darf indes selbst auch nicht prüfen, ob die Verwaltung nach Ausstellung gewechselt hat bzw. beim Ausstellen noch bestellt war (BGH, Beschluss vom 11.10.2012, Az.: V ZB 2/12).

Verweigerung der Zustimmung durch die Verwaltung

In bestimmten Fällen kann die Verwaltung die Zustimmung verweigern.

Mögliche Gründe für die Verweigerung

  1. Hausgeldrückstände: Ein häufiger Grund für die Verweigerung der Verwalterzustimmung sind ausstehende Hausgeldzahlungen der verkaufenden Eigentümer:in. Wenn erhebliche Rückstände bestehen, kann die Verwaltung die Zustimmung verweigern, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen wurden. Dies schützt die Wohnungseigentümergemeinschaft vor finanziellen Verlusten.
  2. Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung: Wenn die verkaufende Eigentümer:in wiederholt oder schwerwiegend gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßen hat, kann die Verwaltung die Zustimmung verweigern. Solche Verstöße könnten unter anderem unangemessene oder nicht genehmigte bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die nicht genehmigte Untervermietung der Wohnung umfassen.
  3. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Käufer:in: Obwohl die Kreditwürdigkeit der Käufer:in in der Regel von der finanzierenden Bank geprüft wird, könnte die Verwaltung die Zustimmung verweigern, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Käufer:in bestehen und die Verwaltung davon Kenntnis hat. Diese Entscheidung wird jedoch selten getroffen, da datenschutzrechtliche Beschränkungen die Prüfungsmöglichkeiten der Verwaltung stark einschränken.
  4. Fehlende Zustimmung der Gemeinschaft: In einigen Fällen kann die Verwaltung die Zustimmung verweigern, wenn die Mehrheit der Eigentümer:innen innerhalb der Gemeinschaft Bedenken gegen den Verkauf oder gegen die neue Eigentümer:in hat. Dies könnte auf persönliche oder gemeinschaftliche Interessen zurückzuführen sein, die im Widerspruch zum Verkauf stehen.

Folgen der Verweigerung

Die Verweigerung der Verwalterzustimmung hat erhebliche rechtliche und praktische Konsequenzen:

  1. Unwirksamkeit des Verkaufs: Ohne die Zustimmung der Verwalterin kann der Verkauf nicht rechtswirksam abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die Eigentumsübertragung im Grundbuch nicht eingetragen wird, und der Kaufvertrag ist letztlich nichtig, bis die Zustimmung erteilt wird.
  2. Verzögerungen im Verkaufsprozess: Die Verweigerung der Zustimmung führt zwangsläufig zu Verzögerungen. Der Verkaufsprozess kann sich erheblich verlängern, insbesondere wenn die Gründe für die Verweigerung erst geklärt und beseitigt werden müssen, bevor ein erneuter Antrag auf Zustimmung gestellt werden kann.
  3. Finanzielle Belastungen für die Verkäufer:in: Wenn die Zustimmung wegen Hausgeldrückständen verweigert wird, muss die verkaufende Eigentümer:in diese Rückstände schnellstmöglich begleichen, um den Verkauf abzuschließen. Dies kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn die Rückstände hoch sind.
  4. Rechtsstreitigkeiten: In einigen Fällen könnte die Verweigerung der Zustimmung zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn die verkaufende oder die kaufende Partei die Verweigerung für unrechtmäßig hält. Solche Streitigkeiten können den Prozess weiter verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.

Wie kann die Verweigerung vermieden werden?

Um eine Verweigerung der Zustimmung zu vermeiden, sollten verkaufende Eigentümer:innen sicherstellen, dass alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der WEG erfüllt sind und keine offenen Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung vorliegen. Zudem ist es ratsam, frühzeitig mit der Verwaltung in Kontakt zu treten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen und dass keine unerwarteten Hindernisse im Weg stehen.

Kosten der Veräußerungszustimmung

Die Kosten für die Verwalterzustimmung können je nach Verwaltervertrag und Verwaltung unterschiedlich sein. In der Regel bewegen sich die Gebühren jedoch in einem festgelegten Rahmen.

Die Kosten für die Veräußerungszustimmung werden im Verwaltervertrag festgelegt. In der Praxis liegt der Preis für diese Dienstleistung üblicherweise zwischen 150 und 300 EUR. Dieser Betrag wird als Pauschale erhoben, unabhängig vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen oder der Komplexität des Verkaufsprozesses. Die Pauschale deckt die Überprüfung aller relevanten Aspekte ab, einschließlich der Prüfung von Hausgeldrückständen, der Kontrolle der Einhaltung der Gemeinschaftsordnung und der eigentlichen Erteilung der Zustimmung.

Einflussfaktoren

Der genaue Betrag kann von mehreren Faktoren abhängen:

  • Verwaltervertrag: Der Verwaltervertrag zwischen der WEG und der Verwaltung legt den Rahmen für die Gebühren fest. Einige Verträge können höhere oder niedrigere Pauschalen vorsehen, abhängig von der Größe der WEG, der Komplexität der Verwaltung oder zusätzlichen Dienstleistungen, die im Rahmen der Veräußerungszustimmung erbracht werden.
  • Regionale Unterschiede: Je nach Region können die Kosten variieren, wobei in Großstädten tendenziell höhere Gebühren anfallen als in ländlichen Gebieten.
  • Zusätzliche Leistungen: Wenn die Verwaltung zusätzliche Dienstleistungen erbringt, wie etwa die Einholung von Bonitätsauskünften oder die Abwicklung komplexerer Fälle, können die Kosten ebenfalls höher ausfallen.
LeistungsbeschreibungKostenrahmenBemerkungen
Veräußerungszustimmung (Pauschal)150 – 300 EURÜbliche Pauschale, abhängig vom Verwaltervertrag und regionalen Unterschieden.
Zusätzliche LeistungenVariabel (ggf. +50 – 100 EUR)Bei speziellen Anforderungen oder zusätzlichen Prüfungen können höhere Kosten anfallen.
Kosten der Ausstellung einer Veräußerungszustimmung durch die WEG-Verwaltung beim Verkauf einer Wohneinheit.

Fazit – Verwalterzustimmung beim Wohnungsverkauf

Die Verwalterzustimmung ist ein Element im Verkaufsprozess einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie dient nicht nur dem Schutz der Gemeinschaft vor finanziellen Risiken, sondern stellt auch sicher, dass alle vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Während die Zustimmung früher auch zur Prüfung der Kreditwürdigkeit der Käufer:innen diente, hat sich ihre Bedeutung im Zuge des Datenschutzes und der Verantwortung der Banken verschoben. Dennoch bleibt die Verwalterzustimmung ein unverzichtbarer Bestandteil, um einen rechtssicheren und reibungslosen Eigentümerwechsel zu gewährleisten. Eigentümer:innen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen und möglichen Kosten auseinandersetzen, um Verzögerungen und Komplikationen zu vermeiden.

FAQ – Veräußerungszustimmung

Hinweis: Unsere Beiträge und Inhalte stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen keine Rechtsberatung durch entsprechende Fachanwälte. Sollten konkrete rechtliche Probleme bestehen empfehlen wir immer die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.

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Felix Ritschel

Felix Ritschel ist ein erfahrener Experte im Bereich der Immobilienwirtschaft und Growth Manager der Erste Hausverwaltung GmbH. Durch seine Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Immobilienbrachen bringt Felix fundiertes Wissen und praktische Erfahrungen ein.

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