Heizperiode: Von wann bis wann darf geheizt werden?

Inhaltsübersicht

Die Heizperiode: Mit dem Beginn des Winters beginnt auch die intensivste Nutzungszeit der Heizungsanlage. Vor allem durch die steigenden Energiekosten ist die Heizperiode ein großes Thema geworden, denn viele Verbraucher:innen suchen nach Rat, wie sie ihre Energiekosten senken können und was beim Heizen beachtet werden muss. Außerdem ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Mieter:innen haben und welche Verpflichtungen Vermieter:innen haben.

  • Die Heizperiode ist nicht bundeseinheitlich festgelegt und variiert je nach Region. Generell gilt jedoch der Zeitraum zwischen dem 01.10. und dem 30.04. als Heizperiode.
  • Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, Mieter:innen eine funktionsfähige Heizung zur Verfügung zu stellen.
  • Mieter:innen müssen Räume auf mindestens auf 20 Grad und nachts (23:00 bzw. 24:00 – 6:00 Uhr) auf 18 Grad Celsius heizen können.
  • Mieter:innen sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, zu heizen. Sie müssen aber für die Beseitigung von Schimmelbefall bzw. Reparaturkosten von Kälteschäden, die infolge des Nichtheizens aufkommen.
  • Wenn die Heizungsanlage während der Heizperiode ausfällt, können Mieter:innen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Miete mindern oder Schadensersatz fordern.
  • Die Heizung sollte in der Regel nie komplett ausgeschaltet werden. Bei winterlicheren Temperaturen droht hier z.B. ein Wasserrohrbruch.
Infografik Heizperiode - Beginn und Ende der Heizperiode und Pflichten der Eigentümer:innen, sowie Rechte der Mieter:innen
Infografik Heizperiode: Anfang und Ende der Heizperiode, sowie Rechte der Mietenden

Definition der Heizperiode

Die Heizperiode beschreibt den Zeitraum im Jahr, in der geheizt werden muss, um die bewohnte Immobilie warmzuhalten.

Beginn der Heizperiode

Derzeit gibt es keine bundeseinheitliche einheitlich Gesetzsprechung, von wann bis wann die Heizperiode dauert.

Basierend auf vergangenen Rechtsprechungen hat sich etabliert, dass die Heizperiode am 01.10. beginnt und am 30.04. endet.

Das variiert aber je nach Region und Wetter. Logisch: Nordseehäuser müssen mehr heizen als wärmere und weniger windige Regionen Deutschlands. Daher ist es für Mieter:innen und Vermieter:innen wichtig, sich über ihre regionalen Rechtsprechungen zu informieren.

Generell gilt als Richtwert, dass wenn die Außentemperatur längerfristig auf unter 15 Grad Celsius fällt (auch außerhalb des Winters), es für Mieter:innen möglich sein muss, zu heizen.

In Kassel gilt, dass sobald die Innentemperatur unter 18 Grad sinkt, die Heizung funktionsfähig sein muss.

In Uelzen hat das Amtsgericht hingegen entschieden, dass sobald es draußen an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 Grad ist, die Möglichkeit bestehen muss, heizen zu können.

Pflichten der Eigentümer:innen

Bei der Heizperiode bzw. für das Heizen im Allgemeinen gibt es einige gesetzliche Verpflichtungen für Vermieter:innen. Diese Verpflichtungen müssen sie nachkommen, sonst können Mieter:innen ihre Miete mindern und ggf. sogar Schadensersatz verlangen.

Folgende Pflichten müssen Vermieter:innen gesetzlich nachkommen:

  • Die Bereitstellung einer Heizung, die während einer Heizperiode voll funktionstüchtig
  • Die Sicherstellung, dass die Räume der vermieteten Immobilie mindestens auf 20 Grad und nachts (23:00 bzw. 24:00 – 6:00 Uhr) auf 18 Grad Celsius beheizt werden können. Achtung: Auch hier gelten regionale Unterschiede.
  • Beim Ausfall der Heizung, sich um die Reparatur der Anlage kümmern.

Da es zu dem Zeitraum der Heizperiode und den Temperaturen, die innerhalb der Immobilie erreicht werden müssen, keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage gibt, müssen Vermieter:innen und Mieter:innen darauf achten, welche Urteile in ihrer Region, in der Vergangenheit gefällt wurden.

In Bonn hat das Amtsgericht beispielsweise entschieden, dass die Mindesttemperatur nachts bei nur 16 Grad Celsius liegen muss.

In einem Urteil vom 05.07.2016 vom Amtsgericht Köln wurde entschieden, dass Mieter:innen nachts auf mindestens 18 Grad heizen können müssen.

Heizperiode vorbereiten

Bevor die Temperaturen stark sinken, sollten Heizungsanlagen unbedingt gewartet werden.

In der Regel wird die Heizungsanlage einmal im Jahr überprüft und gewartet. Bei solchen Wartungsarbeiten wird je nach Heizsystem verschiedene Aspekte gewartet. Das reicht von der Prüfung von Verschleißteilen bis hin zur Reinigung von Brennerräumen.

Die Kosten der Wartung können Vermieter:innen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung komplett auf die Mieter:innen umlegen. Reparaturkosten muss jedoch die Eigentümer:in tragen. Um solche zu vermeiden, lohnt sich daher eine regelmäßige Wartung.

Zudem empfiehlt es sich für Eigentümer:innen Temperaturfühler an ihren Heizungen zu installieren. Diese Fühler messen die Außen- oder Raumtemperatur und können so die Heizleistung der Anlage optimieren.

Heizung entlüften

Die Entlüftung der Heizung ist bei der Wartung der Anlage ein Muss. Hierbei wird Luft in den Leitungen abgelassen. Das Entlüften ist relativ einfach, daher werden manche Mieter:innen selbst tätig, doch sollte das Entlüften von Vermieter:innen bzw. einem Wartungsunternehmen übernommen werden. Denn beim Entlüften ist es wichtig, anschließend den Wasserdruck in der Anlage zu stabilisieren.

Rechte & Pflichten der Mietenden

Oft werden Heizregelungen mit in den Mietvertrag mit aufgenommen, daher kann es für Mieter:innen hilfreich sein auf diesen zurückzugreifen bzw. sich bei Vertragsunterzeichnung gründlich durchzulesen.

Diese Regelungen sollten Mieter:innen aber auch kritisch unter die Lupe nehmen, denn wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften gehen, sind sie letztendlich unwirksam.

Wenn Eigentümer:innen gegen die Vorschriften in ihrer Region verstoßen, können Mieter:innen in bestimmten Fällen Schadensersatz oder Mietminderung (siehe § 536 BGB) einfordern.

Wenn Mieter:innen aufgrund einer kaputten Heizung nicht heizen können, dürfen sie ihre Miete kürzen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass sie die Kürzung mit einer Fristangabe der Vermieter:in ankündigen müssen.

Auch wichtig: Selbst bei einer Mietminderung dürfen Mieter:innen nicht über zwei Monatsmieten in Verzug zu geraten, da hierbei eine fristlose Kündigung seitens der Vermieter:in möglich wird.

Im Fall einer Schadensersatzforderung müssen Mieter:innen den Vermieter:innen zunächst abgemahnt haben, damit vorher die Möglichkeit bestand, den Schaden zu beheben.

Übertragung auf Mietende

Eine Immobilie ist für viele Vermieter:innen eine wichtige Einkommensquelle. Daher versuchen sie stets, die laufenden Kosten, die sie für die Immobilie aufbringen müssen, niedrig zu halten. Auch beim Thema Heizen können Vermieter:innen einige Posten auf ihre Mieter:innen umlegen:

  • Kosten für Beseitigung von Schimmel, wenn sich solcher durch schlechtes Heizverhalten bildet,
  • Wartungskosten der Heizung,
  • Laut Heizkostenverordnung dürfen mindestens 30%, höchstens 50% der Heizkosten verbrauchsunabhängig und nach Quadratmetern berechnet werden.

Heizperiode 2023

Die Heizperiode 2023 beginnt am 01.10.2023 und endet am 30.04.2024.

Im Jahr 2022 wurde aufgrund der Energiekrise eine gesetzliche Ausnahme gemacht und die festgelegten Mindesttemperaturen ausgesetzt.

Im Jahr 2023 ist diese Ausnahme wieder aufgehoben und es gelten die gewohnten Mindesttemperaturen – unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede.

Bei welchem Haus muss, ab wann geheizt werden?

Wann genau Räume beheizt werden müssen, damit sie warm bleiben, hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab:

Die Außentemperatur und wie energiesparend das Gebäude ist.

Je energiesparender eine Immobilie ist, desto besser ist die Wärmedämmung. Was für einen Unterschied die energetischen Baumaßnahmen an einem Haus haben können, wird in folgender Übersicht deutlich:

Baujahr / GebäudeAb wie viel Grad Außentemperatur sollte angefangen werden zu heizen:
Unsanierte Altbauten15°C – 17°C
Teils sanierte Altbauten14°C – 16°C
Bau nach Energieeinsparverordnung12°C – 15°C
Niedrigenergiehaus11°C – 14°C
Passivhaus9°C – 11°C
Temperatur, ab der Immobilien geheizt werden müssen, abhängig von deren energetische Sanierung

Sollten Eigentümer:innen eine Immobilie selbst bauen, zeigt sich deutlich, dass sich eine Investition in energiesparende Bauweisen langfristig lohnt. Vor allem mit stetig steigenden Energiepreisen.

Die optimale Raumtemperatur

Neben der persönlichen Präferenz gibt es je nach Raumtyp Empfehlungen für die optimale Raumtemperatur.

Diese Empfehlungen haben vor allem das Ziel, Schimmel vorzubeugen und die Immobilie vor Kälteschäden zu schützen. Beides zu vermeiden ist vor allem im Interesse der Mieter:innen, da sie für die Beseitigungs- bzw. Reparaturkosten aufkommen müssten.

Bedeutet: Mit der optimalen Raumtemperatur lässt sich letztendlich Geld sparen.

RaumtypOptimale Temperatur
Schlafzimmer16°C – 18°C
Küche18°C – 20°C
Wohn- und Kinderzimmer19°C – 20°C
Badezimmer21°C
Empfohlene Temperaturen in Innenräumen

Heizungsausfälle in der Heizperiode

Wenn die Heizung in der Heizperiode ausfällt, gilt zunächst keine Panik – und warm anziehen.

Diese Schritte sollten Mieter:innen in einem solchen Fall befolgen:

  1. Eigentümer:in informieren, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Heizung zu reparieren.
  2. Im Notfall selbst einen Handwerker beauftragen, die Kosten muss die Eigentümer:in tragen. Es kann jedoch sein, dass die Mietende die Kosten zunächst vorstrecken muss.
  3. Falls Eigentümer:innen ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann mit einer Fristsetzung eine Mietminderung angekündigt werden.
  4. Bis zur Reparatur vorübergehend eine Elektroheizung kaufen und sie der Vermieter:in in Rechnung stellen.

Wartungsunternehmen sind im Winter sehr gefragt, daher kann es schwierig sein kurzfristig einen Termin zu erhalten. Für Vermieter:innen ist es daher umso wichtiger sicherzugehen, dass die Heizung bereits vor der Periode gewartet und ggf. repariert wird, um Kosten durch Mietminderungen oder sogar Schadensersatz zu vermeiden.

Automatisches Heizen

Eine weitere Möglichkeit, die Heizperiode zu automatisieren, damit sich Eigentümer:innen möglichst wenig Sorgen machen müssen: Thermostate.

Durch Thermostate können Mieter:innen die Temperatur der Innenräume auf eine gewünschte Mindesttemperatur einstellen.

Der Temperaturfühler der Heizung misst die Temperatur der Räume und kann dann je nach Bedarf automatisch anfangen zu heizen, sobald die Mindesttemperatur unterschritten wird.

Diese Automatisierung geht teils so weit, dass es Heizanlagen gibt, die sich über das Smartphone regeln lassen.

Nach der Heizperiode

Während winterlichen Temperaturen sollte niemals die Heizung komplett ausgeschaltet werden. Denn wenn eine Heizung bei Gefriergraden abgeschaltet wird, dann kann das enthaltende Wasser in den Heizungsrohren gefrieren und zum Wasserrohrbruch führen.

Doch nicht nur bei niedrigen Temperaturen ist es wichtig, die Heizung in Betrieb zu halten. Auch nach der Heizperiode sollte die Heizung nicht komplett ausgeschaltet werden. Selbst im Sommer kann Schimmelbildung, zum Beispiel durch Feuchtigkeit, ein Problem sein. Durch minimales Heizen wird sichergegangen, dass das Gebäude an sich (Wände, Decken und Dach) trocken bleiben.

Noch wichtiger ist es, die Heizung nicht abzustellen, wenn sie mit einer Trinkwasserspeicherung verbunden ist. Wenn die Warmwasserbereitung nicht auf 60 Grad Celsius hochgeheizt werden kann, dann können sich gesundheitsschädliche Bakterien im Wasser bilden. Hier gilt also regelmäßig das Wasser erhitzen.

Fazit

Heizungen spielen nicht nur im Winter eine Rolle, sondern sollte auch außerhalb der Heizperiode bedacht werden. Nicht nur, weil es durchaus auch außerhalb der Heizperiode dazukommen kann, dass die Heizung angestellt werden muss, sondern auch, weil Heizungsanlagen unbedingt vor der kalten Jahreszeit voll funktionstüchtig gemacht werden müssen.

Richtiges Heizen kann außerdem dazu führen, dass Verbraucher:innen einiges an Kosten sparen können. Weniger heizen, bedeutet nicht sofort auch weniger Kosten. Denn wer sich mit Kälteschäden oder Schimmelbefall beschäftigen muss, muss teils tief in die Tasche greifen, um die Schäden zu beheben. Mit der richtigen Vor- und Nachbereitung und einem wohlüberlegten Heizverhalten im Winter, können Mieter:innen und Vermieter:innen aber unbesorgt in den Winter starten.

FAQ

Sind Mieter:innen verpflichtet zu heizen?

Nein. Falls es aber zu Kälteschäden kommt oder Schimmelbefall als Folge des Nicht-Heizens, müssen Mieter:innen die Kosten zur Reparatur bzw. Beseitigung tragen.

Können Vermieter:in die Heizung im Sommer abschalten bzw. das Heizen verbieten?

Nein. Generell gilt, dass, wenn die Außentemperatur längerfristig auf unter 15 Grad Celsius fällt, es Mieter:innen möglich sein, muss zu heizen. Hier ist es wichtig, sich über regionale Rechtssprechungen zu informieren, da es hier deutliche Unterschiede gibt.

Wer trägt die Kosten, wenn die Heizung ausfällt?

Die Kosten, die bei einem Ausfall der Heizung anfallen, tragen die Vermieter:innen. Daher ist es auch in deren Interesse sicherzugehen, dass die Heizung stets funktionsfähig ist.

Sind Mieter:innen verantwortlich für Schimmel in der Wohnung?

Ja. Sollten Mieter:innen zu großzügig versuchen Heizkosten zu sparen und dadurch letztendlich Schimmel entsteht, sind sie dafür verantwortlich, die Beseitigung des Schimmels zu bezahlen.

Hinweis: Unsere Beiträge und Inhalte stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen keine Rechtsberatung durch entsprechende Fachanwälte. Sollten konkrete rechtliche Probleme bestehen empfehlen wir immer die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.

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Felix Ritschel
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Felix Ritschel ist ein erfahrener Experte im Bereich der Immobilienwirtschaft und Growth Manager der Erste Hausverwaltung GmbH. Durch seine Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Immobilienbrachen bringt Felix fundiertes Wissen und praktische Erfahrungen ein.

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