Mit Schimmel in der Mietwohnung würde sich am liebsten keiner auseinandersetzen müssen. Nun kommt es aber vor allem in der kalten Jahreszeit häufiger zur Schimmelbildung in Wohnungen. Im schlimmsten Fall kann Schimmel zu gesundheitlichen Schäden der Bewohner:innen führen. Bei Schimmel in der Wohnung wird immer wieder zwischen Mieter:in und Vermieter:in diskutiert, wer wofür verantwortlich ist.
In diesem Beitrag wird nicht nur beleuchtet, wie Schimmel entsteht und vorgebeugt werden kann, sondern auch, wer für die Beseitigung verantwortlich ist und wie diese durchgeführt werden sollte.
- Sobald Mieter:innen Schimmel in der Mietwohnung feststellen, sind sie gesetzlich verpflichtet, den Befall der Vermieter:in zu melden.
- Vermieter:innen stehen in der Pflicht, zu überprüfen, was die Ursache der Schimmelbildung ist. Dafür werden meist Fachleute engagiert, die ein entsprechendes Gutachten erstellen.
- Die Ursache für Schimmel liegt entweder an baulichen Mängeln oder falschem Lüftungs- und Heizverhalten der Mieter:in. Bei baulichen Mängeln sind Vermieter:innen verpflichtet, sich um die fachgerechte Beseitigung des Schimmels zu kümmern. Beim falschen Lüften und Heizen sind wiederum Mieter:innen dafür verantwortlich.
Entstehung von Schimmel in der Mietwohnung
Schimmel liebt es feucht, kalt und stickig: Der perfekte Nährboden für einen Pilz.
Die gängigsten Stellen für Schimmel sind oft versteckt wie Zimmerecken, hinter Möbeln oder unter der Fensterbank und werden erst später entdeckt. Schimmelsporen befinden sich überall und sind „unausgereift“ auch nicht bedenklich. Wenn sich Sporen aber lange genug ungestört in einem Bereich reifen können, entwickelt sich der Schimmelpilz.
Die besten Freunde des Schimmels sind:
- Hohe Luftfeuchtigkeit (> 60 Prozent)
- Feuchte Böden, Wohnungsdecken oder -wände
- Temperaturunterschiede zwischen Räumen oder niedrigere Temperaturen an den Innenseiten von Außenwänden
- Unzureichende Luftzirkulation
Zusammenhang mit dem richtigen Heizen und Lüften
Eines der besten und einfachsten Mittel, um Schimmel vorzubeugen, ist das richtige Heizen und Lüften einer Immobilie. Durch richtiges Lüften wird für eine gesunde Luftzirkulation gesorgt und angesammelte Feuchtigkeit kann nach draußen gelangen. Genauso wichtig ist effektives Heizen, denn dadurch lässt sich der Luftfeuchtigkeitsgehalt senken und es wird dafür gesorgt, dass die Temperatur nicht zu stark absinkt.
Beim Heizen und Lüften gibt es einige Aspekte, auf die geachtet werden sollten, damit Heizkosten so niedrig wie möglich gehalten werden und gleichzeitig der Schimmelbildung effektiv vorgebeugt wird.
Wasserdampf vermeiden bzw. sofort abziehen lassen
Schimmelpilze wachsen nicht in trockenen Umgebungen. Daher sollte eine hohe Luftfeuchtigkeit vermieden werden. Wasserdampf lässt sich aber natürlich nicht immer vermeiden. Beim Kochen, Duschen oder Baden entsteht immer Feuchtigkeit.
Um aber zu vermeiden, dass sich die Feuchtigkeit an Wänden oder Möbeln festsetzt, sollte sofort nach dem Duschen oder Kochen stoßgelüftet werden, damit die Feuchtigkeit nach draußen gelangen kann.
Schuldfrage bei Schimmelbildung
Wenn Schimmel in der Wohnung entdeckt wird, stellt sich früher oder später die Frage: Wer ist jetzt daran schuld? Die Klärung, wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist, ist insofern wichtig, als die Kosten zur Beseitigung von der Person getragen werden, die den Schimmel verursacht hat.
Wenn Schimmel also aufgrund von falschem Heiz- oder Lüftungsverhalten entsteht, müssen Mieter:innen die Kosten zur Beseitigung tragen.
Wenn Schimmel aufgrund von baulichen Mängeln entstanden ist, liegt die Verantwortung der Beseitigung bei der Vermieter:in.
Schuld der Mietenden bei falscher Nutzung
Mieter:innen sind dafür verantwortlich, eine Immobilie so zu nutzen, dass möglichst keine Schäden entstehen. Dazu gehört demnach auch das Vorbeugen von Schimmel. Richtiges Lüften und Heizen liegt im Zuständigkeitsbereichs einer Mieter:in. Wenn sich Schimmel bildet und keine baulichen Mängel die Ursache sind, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsches Heiz- und Lüftungsverhalten das Problem.
Falsches Lüften oder Heizen
Mieter:innen haben ihr Fenster den ganzen Tag gekippt und trotzdem ist Schimmel entstanden – wie viel kann denn noch gelüftet werden?
Beim Lüften und Heizen ist die richtige Vorgehensweise wichtig. Die Fenster den ganzen Tag gekippt lassen, kann im schlechtesten Fall Schimmelbildung sogar unterstützen. Daher ist es empfehlenswert, sich an die folgenden drei Tipps zum Lüften und Heizen zu halten:
- Die Raumtemperatur der Zimmer nicht unter 17 °C fallen lassen.
- Die Luftfeuchtigkeit innerhalb einer Immobilie zwischen 30 und 50 Prozent halten.
- Regelmäßig stoßlüften und bei Wasserdampf sofort danach lüften.
Abstand von Möbeln zu Wänden
Wenn Möbel direkt an Wände geschoben werden, ist die Luftzirkulation zwischen Möbelstück und Wand in der Regel stark eingeschränkt. Daher sollten Mieter:innen immer darauf achten, einen gewissen Abstand (ca. 10 cm) zwischen Möbel und Wand zu lassen.
Weiterhin ist es empfehlenswert, regelmäßig zu überprüfen, wie es hinter dem Schrank o.ä. aussieht und ob genügend Luft an die Stelle kommt.
Anzeigepflichten
Wenn Mieter:innen feststellen, dass sich Schimmel in der Wohnung gebildet hat, sind sie dazu verpflichtet, dies der Vermieter:in oder der Hausverwaltung zu melden (§ 536c BGB). Dabei spielt zunächst keine Rolle, wessen Schuld der Schimmel ist. Jegliche Schäden in der Immobilie, die die Mieter:in feststellt, müssen der Eigentümer:in bzw. der Mietverwaltung mitgeteilt werden.
Eine solche Anzeige sollte stets schriftlich erfolgen, da der Nachweis der Mitteilung und auch der Zeitpunkt der Schadensmeldung in Streitfällen wichtig sein kann.
Wenn Mieter:innen den Schaden nicht melden, können Vermieter:innen später Schadensersatz fordern. Schadensersatz wird meist dann gefordert, wenn es zu weiteren und größeren Schäden und damit auch Folgekosten aufgrund des Mangels (wie Schimmel) kommen sollte (§ 536c Abs. 2 Satz 1 BGB).
Schimmelbildung aufgrund von Gebäudeschäden
Auch bauliche Mängel können zur Schimmelbildung führen. Das ist unter anderem der Fall, wenn Wände feucht verputzt oder nicht richtig isoliert wurden. Sollte Schimmel aufgrund solcher Ursachen entstehen, sind Vermieter:innen für die Beseitigung verantwortlich.
Bei baulichen Mängeln kann zusätzlich überprüft werden, ob die Vermieter:in beim engagierten Bauunternehmen die Schäden reklamieren kann.
Kostentragung der Entfernung und Sanierung
Wenn feststeht, weshalb der Schimmel entstanden ist und die Mieter:in bzw. Vermieter:in über Versicherungen wie Hausrat-, Haftpflicht- oder Elementarversicherung verfügen, können sie überprüfen, ob die Kosten der Entfernung und ggf. Sanierung erstattet werden. Wichtig ist hierbei, dass der Schimmel nach Kenntnisnahme sofort bei der Versicherung gemeldet werden sollte.
Es gilt:
- Bei baulichen Mängeln haftet die Vermieter:in.
- Bei falschem Nutzungsverhalten der Immobilie haftet die Mieter:in.
Wenn Baumängel entdeckt werden, können Vermieter:innen ggf. eine Mängelanzeige an die Bauträger:in bzw. das Bauunternehmen verschicken. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bauschaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (in der Regel zwölf Monate) entdeckt wurde.
Wenn Vermieter:in eine solche Anzeige aufsetzt, sollten sie stets eine Frist zur Beseitigung hinzufügen und der Bauträger:in bzw. dem Bauunternehmen schriftlich zustellen. Wenn der Baumangel außerhalb der Gewährleistungsfrist erkannt wird, müssen die Kosten der Beseitigung von der Vermieter:in getragen werden.
Pflichten und Rechte für Vermieter:innen bei Schimmelbefall
Vermieter:innen sind dazu verpflichtet, zu überprüfen, was die Ursache des Schimmels ist. Das erfolgt in der Regel durch eine Gutachter:in. Die Gutachter:in besichtigt die Immobilie und untersucht, wie es zur Schimmelbildung gekommen ist. Die Kosten des Gutachtens trägt am Ende die für den Schimmel verantwortliche Person.
Wenn die Mieter:in Schuld am Schimmel in der Wohnung trägt, dann setzt die Vermieter:in eine Frist, bis wann eine Beseitigung stattfinden muss. Die Mieter:in ist verpflichtet, den Schimmel vor Ablauf der Frist aus der Wohnung zu entfernen, ansonsten kann die Vermieter:in Schadensersatz verlangen. Das Gleiche gilt, wenn eine Mieter:in Schimmel in der Wohnung festgestellt hat, aber nicht bei der Vermieterin gemeldet hat.
Gesundheitliche Folgen von Schimmel in der Wohnung
Wenn Schimmel in der Wohnung entdeckt wird, haben Mieter:innen zunächst oft Sorge um ihre Gesundheit. Und das zu Recht.
Schimmelpilze können gesundheitsschädlich sein.
Vor allem für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder bereits vorliegenden Erkrankungen kann das Einatmen der Schimmelsporen in der Luft zu Beschwerden führen.
Symptome können vielfältig sein; neben Atembeschwerden sind zum Beispiel auch Halskratzen, Heiserkeit oder Hautreizungen möglich. Daher ist es wichtig, der Bildung von Schimmel effektiv entgegenzuwirken oder wenn sich ein Schimmelpilz bereits gebildet hat, diesen fachgerecht zu entfernen.
Schimmel entfernen
Oftmals greifen Personen bei Schimmel zum Schimmelspray oder anderen Hausmitteln, um diesen zu beseitigen. Beim Kampf gegen größeren Schimmelbefall in der Wohnung ist es aber ratsam, professionelle Dienstleister:innen zu engagieren. Dadurch wird das Risiko minimiert, dass der Schimmel nur oberflächlich entfernt wird. Außerdem kann die Art des Schimmelpilzes eine Rolle dabei spielen, wie dieser genau bekämpft werden sollte.
Selbst entfernen kleiner Schimmelflächen
Wobei das Thema Schimmel in der Wohnung immer ernst genommen werden sollte, sollten Mieter:innen dennoch nicht in Panik geraten, wenn sie kleinere Schimmelstellen entdecken sollten. Solche lassen sich in der Regel auch selbst effektiv entfernen.
Generell wird gesagt, dass Schimmelflächen, die größer sind als einen Teller, von professionellen Dienstleister:innen beseitigt werden sollten. Kleinere Schimmelflecken können von der Mieter:in meist selbst entfernt werden.
Als bekanntes Hausmittel wird zur Schimmelbekämpfung oft Essigessenz empfohlen, wobei hier Vorsicht geboten ist: Das im Essig vor findbare Acetat kann sogar fördernd für die Schimmelbildung wirken.
Stärkere Schimmelentferner aus dem Handel beinhalten meistens Benzalkoniumchlorid. Dieser Inhaltsstoff zerstört die Zellwände des Schimmels. Bewohner:innen sollten beim Umgang mit diesen Entfernern immer darauf achten, ob sie auf eventuell auf die Inhaltsstoffe allergisch oder empfindlich reagieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch auf Isopropyl-Alkohol zurückgreifen.
Nach der Behandlung der Stellen gilt aber in allen Fällen stets: Gut lüften.
Fachgerecht sanieren lassen
Eine fachgerechte Schimmelpilzsanierung umfasst vier wichtige Schritte:
- Das betroffene Material entfernen,
- den Untergrund desinfizieren und trocknen,
- die Wohnung fein reinigen und
- eine Nachuntersuchung.
Eine fachgerechte Schimmelpilzsanierung ist mit viel Arbeitsaufwand verbunden, da die Dienstleister:innen neben der Beseitigung auch genau untersuchen, wie stark der Befall ist, eine Gefährdungsbeurteilung abgeben und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Eine solche Sanierung kann nur von Profis fachgerecht durchgeführt werden. Da Schimmelpilze Auswirkungen auf die Gesundheit haben können, ist es ratsam, bei einem stärkeren bzw. größeren Befall nicht selbst tätig zu werden, sondern Fachleute zu kontaktieren.
Schimmelbildung verhindern
Die Grundvoraussetzung für eine schimmelfreie Immobilie ist allem voran ein fachgerechter Bau. Außerdem werden bei manchen Immobilien inzwischen Lüftungsanlagen eingebaut, um einen besseren Luftaustausch zu ermöglichen. Bei Badezimmern ohne Fenstern in Mehrfamilienhäusern ist eine Lüftungsanlage sogar Pflicht (Norm DIN 18017-3).
Abgesehen davon gibt es folgende vier wichtige Verhaltensweisen, die Mieter:innen dabei helfen können, Schimmelbildung vorzubeugen:
- Mobiliar mit einem Abstand von ca. 10 cm von den Wänden positionieren.
- Stoß- und Querlüften, statt Fenster den ganzen Tag nur zu kippen.
- Zimmer wie Bad und Küche mehr lüften als andere Räume in der Wohnung.
- Je nach Feuchtigkeitsgehalt der Luft zwei- bis viermal am Tag lüften.
Mietminderung bei Schimmel in der Mietwohnung
Wenn sich Schimmel aufgrund von baulichen Mängeln gebildet hat, dann kann die Mieter:in eine Minderung ihrer Miete einfordern. Wie stark die Miete gemindert wird, hängt von der Gesundheitsgefährdung des Schimmels ab. Professionelle Dienstleister:innen oder auch eine Anwält:in können Vermieter:innen Einschätzungen geben, um wie viel die Miete reduziert werden sollte.
Wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass die Ursache des Schimmels im Verantwortungsbereich der Mieter:in lag, dann muss die gekürzte Miete an die Vermieter:in gezahlt werden. Die Vermieter:in hat in einem solchen Fall das Recht, die Beträge einzuklagen. Da es sich bei den Beträgen um Mietrückstände handelt, kann bei ausbleibender Zahlung ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.
Fazit – Schimmel in der Wohnung
Schimmel in der Mietwohnung löst bei allen involvierten Parteien stets Stress aus. Dennoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht zu versuchen, die jeweils andere Partei für die Bildung des Schimmelpilzes verantwortlich zu machen.
Mieter:innen sind bei Kenntnisnahme von Schimmel dazu verpflichtet, Vermieter:innen Bescheid zu geben. Vermieter:innen müssen sich dann wiederum darum kümmern und ggf. eine Gutachter:in zu engagieren, um die Ursache des Schimmels festzustellen.
Je nachdem, was die Ursache des Schimmels in der Mietwohnung ist, muss sich um die Beseitigung kümmern und die Kosten für diese tragen. Sollten Vermieter:innen zahlen müssen, können sie prüfen, ob sie eine Mängelanzeige an das Bauunternehmen stellen können oder ob etwa ihre Gebäudehaftpflichtversicherung die Kosten der Schimmelsanierung trägt.
FAQ
Das kommt ganz darauf an was der Grund für die Entstehung des Schimmels ist. Bei baulichen Mängeln haftet die Vermieter:in, bei falschem Nutzungsverhalten der Immobilie haftet hingegen die Mieter:in.
Feuchtigkeit und eine schlechte Luftzirkulation sind die besten Freunde des Schimmels. Daher sollte immer darauf geachtet werden, dass eine Immobilie ausreichend gelüftet und in den kälteren Monaten effektiv geheizt wird. So kann die Luftfeuchtigkeit in der Immobilie reduziert werden.
Wenn eine Mieter:in Schimmel in der Wohnung entdeckt und diesen nicht bei der Vermieter:in oder Hausverwaltung meldet, dann kann die Vermieter:in zu einem späteren Zeitpunkt Schadensersatz fordern (§ 536c Abs. 2 Satz 1 BGB).