Mit dem Mieterstrom können Wohnungseigentümer:innen ihren Mieter:innen nachhaltigen und lokal erzeugten Strom anbieten. Dies schon nicht nur die Geldbeutel der Mietenden, sondern der nachhaltig erzeugte Strom verbessert auch die Klimabilanz des Gebäudes und kann sich auch wirtschaftlich rechnen. Doch was steckt hinter dem Konzept „Mieterstrom“ und welche Vorteile bietet dieser den Bewohner:innen? Dieser Beitrag erhält alles Wichtige zum Thema Mieterstrom und warum es sowohl ökologisch als auch finanziell interessant sein kann.
- Mieterstrom ermöglicht Mieter:innen oder auch Bewohner:innen Zugang zu günstigem, vor Ort erzeugtem Solarstrom, ohne dass eigene Photovoltaik (PV)-Anlagen oder ein Balkonkraftwerk notwendig sind.
- Der Mieterstromzuschlag sorgt für zusätzliche finanzielle Anreize für Vermieter:innen, Solarstrom lokal an Mieter:innen zu verkaufen.
- Mieterstromprojekte senken Energiekosten, fördern die Eigenversorgung und reduzieren die Abhängigkeit von traditionellen Energieversorgern.
- Fördermodelle für Mieterstrom basieren auf der Größe der PV-Anlage, wobei kleine und mittlere Anlagen die höchsten Zuschläge erhalten.
- Wirtschaftlichkeitsfaktoren wie der Strompreis, der Eigenverbrauch und Förderungen beeinflussen, ob Mieterstrom für Vermieter:innen und Mieter:innen profitabel ist.
Grundlagen Mieterstrom
Mieterstrom ist ein Konzept, bei dem Strom lokal erzeugt und direkt an die Mieter:innen oder selbst nutzenden Eigentümer:innen eines Gebäudes oder eines Gebäudekomplexes geliefert wird, ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz. Dadurch entfallen Netzentgelte, verschiedene Abgaben und Umlagen, was den Strompreis mitunter deutlich senken und die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz reduzieren kann.
Mieterstrom ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen attraktiv, da er oft durch Photovoltaikanlagen (PV) auf dem Dach oder durch Blockheizkraftwerke vor Ort erzeugt wird.
Diese Art der Stromversorgung fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, bietet Versorgungssicherheit und ermöglicht den Mieter:innen eine aktive Beteiligung an der Energiewende, was sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich attraktiv ist.
Was macht den Mieterstrom attraktiv?
- Kostenersparnis: Keine Netzentgelte und Umlagen, daher günstigere Strompreise für Mieter:innen.
- Förderung erneuerbarer Energien: Lokale Stromerzeugung durch Photovoltaik oder Blockheizkraftwerke unterstützt die Energiewende.
- Umweltfreundlichkeit: Verringerung der CO₂-Emissionen durch Nutzung regenerativer Energiequellen.
- Versorgungssicherheit: Strom wird vor Ort produziert, was eine stabile Energieversorgung sicherstellt.
- Aktive Beteiligung: Mieter:innen können direkt an der Energiewende teilhaben und lokal produzierten Strom nutzen.
Gesetzliche Grundlagen des Mieterstroms
Diese Art der Energieversorgung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, um die Energiewende in urbanen Bereichen zu unterstützen und den Ausbau von erneuerbarer Energie zu beschleunigen.
Wichtige Rahmenbedingungen des Mieterstrommodells:
- EEG-Förderung: Mieterstrom wird durch das EEG unterstützt, wobei Betreiber:innen von Solaranlagen auf Wohngebäuden den sogenannten Mieterstromzuschlag in Anspruch nehmen können. Dieser Zuschlag wird für 20 Jahre gezahlt, jedoch nur für Solarstrom, der vor Ort erzeugt und verbraucht wird.
- Maximale Größe der Anlage: Die EEG-Förderung ist für PV-Anlagen vorgesehen, die bis zu einer Größe von 100 kWp installiert sind. Diese Anlagen müssen den erzeugten Strom direkt an die Mieter:innen liefern, ohne durch das öffentliche Netz zu gehen. Eine Neuerung im EEG 2023 erlaubt nun, dass auch größere Anlagen förderfähig sind, was das Mieterstrommodell wirtschaftlich attraktiver macht.
- Vertragsbedingungen: Mieterstromverträge dürfen nicht direkt an den Mietvertrag gekoppelt werden, um Mieter:innen nicht zur Abnahme zu zwingen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn Wohnraum nur vorübergehend vermietet wird.
- Mieterstromzuschlag: Der Mieterstromzuschlag ist eine finanzielle Förderung, die Vermieter:innen für den vor Ort erzeugten und von Mieter:innen direkt genutzten Solarstrom erhalten, um die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten zu unterstützen. Der Mieterstromzuschlag soll Anreize schaffen und die Wirtschaftlichkeit des Modells erhöhen. Er lag im August 2022 abhängig von der Größe der Anlage bei etwa 2 bis knapp 3 Cent pro kWh, zusätzlich zum Preis, zu dem der Solarstrom an die Mieter:innen verkauft wird.
Rechtliche Vorschriften und weitere Anforderungen:
- Messeinrichtungen und Abrechnung: Mieterstrom-Konzepte erfordern genaue Messeinrichtungen für abnehmende Wohneinheiten, was einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand für die Vermieter:innen bedeutet. In der Regel verfügen alle Wohnungen über einen individuellen Stromzähler, über den der Stromverbrauch mit dem Versorger abgerechnet wird. Durch Umbauten an der zentralen Stromversorgung und Verteilung kann diese für Mieterstrom-Konzepte umgerüstet werden.
- KfW-Förderung: Mieterstrom kann auch dabei helfen, die Anforderungen für die KfW-40-Plus-Förderung zu erfüllen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, in denen die Nutzung von Solarstrom für den Vor-Ort-Verbrauch vorgeschrieben ist.
Was, wenn die Sonne nicht scheint?
Mieterstromprojekte sind zumeist abhängig von der Sonnenenergie und daher variieren die Erträge je nach Wetterbedingungen. An Tagen, an denen die Sonne nicht scheint oder bei längeren Schlechtwetterperioden, wird weniger oder gar kein Strom durch die Solaranlagen erzeugt. In diesen Fällen greifen Mieterstrommodelle auf das öffentliche Stromnetz zurück, um den benötigten Strombedarf der Bewohner:innen zu decken.
Es gibt auch kombinierte Lösungen, bei denen der erzeugte Solarstrom durch andere erneuerbare Energiequellen ergänzt wird. Zudem können Batteriespeichersysteme in der Immobilie installiert werden, um überschüssige Sonnenenergie, die an sonnigen Tagen gewonnen wird, zu speichern und bei Bedarf zu nutzen, beispielsweise nachts oder an bewölkten Tagen. Dadurch lässt sich der Anteil des selbst genutzten Solarstroms erhöhen und die Abhängigkeit vom Netz verringern.
Das Mieterstrommodell bietet somit eine flexible Lösung, die sowohl Eigenstrom aus der Solaranlage als auch Netzstrom kombiniert, um eine stabile Energieversorgung zu gewährleisten.
Mieterstrom-Konzepte
Mieterstromprojekte bieten verschiedene Ansätze, um Mieter:innen oder auch einzelne Eigentümer:innen in einer WEG mit lokal erzeugtem Strom zu versorgen. Hier sind die wichtigsten Konzepte und ihre Besonderheiten:
Direkte Vermarktung
Beim Konzept der direkten Vermarktung vertreibt die Eigentümer:in oder ein beauftragter Energieversorger den vor Ort erzeugten Strom direkt an die Mieter:innen. Der Solarstrom wird unmittelbar vom Dach des Gebäudes an die Bewohner:innen geliefert, wodurch die zusätzlichen Kosten für den Transport und Durchleitung über das öffentliche Netz gesenkt werden. Der Preisvorteil ist ein wesentlicher Anreiz für Mieter:innen, da der Solarstrom oft günstiger ist als herkömmlicher Netzstrom.
Gemeinschaftliche Versorgung
Das gemeinschaftliche Versorgungskonzept sieht vor, dass alle Mieter:innen eines Wohngebäudes kollektiv am Mieterstromprojekt teilnehmen. Dabei agieren die Mieter:innen gemeinsam als Stromabnehmer:innen, was oft zu günstigeren Konditionen führt. Dieses Modell fördert den gemeinschaftlichen Ansatz und unterstützt die Versorgung mehrerer Einheiten in einem Gebäude mit grünem Strom.
Vermieter:in als Energieversorger
Hier übernimmt die Vermieter:in selbst die Rolle der Energieversorgerin. Das bedeutet, dass sie die Photovoltaikanlage betreibt, den Strom direkt an die Mieter:innen verkauft und auch für alle vertraglichen, technischen und finanziellen Aspekte zuständig ist. Es gibt keinen externen Energieversorger oder Zwischenhändler. Die Vermieter:in stellt eine direkte Abrechnung sicher und kann eine flexible Preisgestaltung anbieten, was eine hohe Kontrolle und direkte Beziehung zu den Mieter:innen schafft.
Unterschied zur direkten Vermarktung: Bei der direkten Vermarktung gibt es in der Regel keine direkte Energieversorger-Rolle durch die Vermieter:in für die Mieter:innen. Es geht darum, den erzeugten Strom in den allgemeinen Strommarkt einzuspeisen. Bei der Vermieter:in als Energieversorgerin steht die direkte Versorgung der Mieter:innen mit Strom im Vordergrund, ohne externe Abnehmer:innen.
Lieferkettenmodell
Beim Lieferkettenmodell schaltet sich eine externe Anbieter:in in die Mieterstromversorgung ein. Diese Anbieter:in stellt die gesamte technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung, kümmert sich um die Abrechnung und fungiert als Vertragspartner:in der Mieter:innen. Die Vermieter:in verpachtet das Dach zur Installation der PV-Anlage an die externe Anbieter:in, der wiederum den Strom erzeugt und vertreibt.
Genossenschaftsmodell
Das Genossenschaftsmodell setzt auf die Beteiligung der Mieter:innen und Eigentümer:innen, um ein Mieterstromprojekt gemeinsam zu betreiben. Die Genossenschaft investiert in die Solaranlage und kümmert sich um die Verwaltung und Verteilung des Stroms. Die Gewinne aus dem Betrieb der Anlage fließen entweder in die Rücklagen der Genossenschaft oder werden unter den Mitgliedern aufgeteilt. Diese Form fördert die Mitbestimmung der Mieter:innen und stärkt die gemeinschaftliche Verantwortung.
Geförderte Modelle
Geförderte Mieterstrommodelle profitieren von staatlichen Förderungen, wie dem Mieterstromzuschlag gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese Förderung bietet einen finanziellen Anreiz für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden. Die geförderten Modelle stellen sicher, dass der erzeugte Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten wird, was das Konzept auch für einkommensschwächere Haushalte attraktiv macht.
Diese verschiedenen Mieterstrom-Konzepte ermöglichen es, das optimale Modell je nach Gebäudeart, Bewohnerstruktur und Investitionsbereitschaft auszuwählen. Sie bieten verschiedene Ansätze, um Mieter:innen und Eigentümer:innen mit lokalem, nachhaltigem Strom zu versorgen und gleichzeitig Kosten zu senken.
Mieterstromzuschlag
Der Mieterstromzuschlag stellt eine finanzielle Förderung dar, die den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden attraktiver macht. Der Zuschlag wird im Rahmen des EEG gewährt und bietet einen zusätzlichen Anreiz für Vermieter:innen, Eigentümergemeinschaften und Projektentwickler:innen, in Mieterstromanlagen zu investieren. Der Zuschlag zielt darauf ab, die wirtschaftliche Rentabilität der Stromerzeugung in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen zu verbessern und so die Energiewende auch in urbanen Räumen voranzutreiben.
Der Mieterstromzuschlag wird für jede erzeugte Kilowattstunde Solarstrom gewährt, die direkt an die Bewohner:innen des Gebäudes geliefert wird. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Solaranlage ab und sinkt mit zunehmender Anlagengröße. Der Mieterstromzuschlag soll die Differenz zwischen den Kosten der vor Ort erzeugten Energie und dem Marktpreis für Strom ausgleichen, sodass die Mieterstromversorgung für Mieter:innen eine günstige Alternative zu herkömmlichem Netzstrom wird.
Die aktuelle Vergütung für den Mieterstromzuschlag wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur festgelegt und orientiert sich an den allgemeinen Förderungen für Photovoltaikanlagen.
Förderung nach Anlagengröße
Die Förderung für Mieterstromprojekte variiert je nach Größe der Photovoltaikanlage. Der sogenannte Mieterstromzuschlag wird nach der Anlagengröße gestaffelt und ist somit ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit des Mieterstrommodells.
Anlagengröße | Mieterstromzuschlag | Besonderheiten |
---|---|---|
Bis 10 kWp | 3,79 Cent/kWh | Höchster Zuschlag, ideal für kleine Gebäude oder Wohnanlagen |
10 – 40 kWp | 3,52 Cent/kWh | Moderat gefördert, geeignet für mittlere Wohnkomplexe |
40 – 100 kWp | 2,37 Cent/kWh | Geringere Förderung, Zielgruppe sind größere Wohnanlagen |
Über 100 kWp | Keine Förderung | In der Regel Einspeisung ins öffentliche Netz, andere Förderungen nach EEG |
- Anlagengröße bis 10 kWp: Für kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 kWp beträgt der Mieterstromzuschlag in der Regel den höchsten Betrag. Aktuell liegt dieser Zuschlag bei etwa 3,79 Cent pro kWh, die vor Ort verbraucht wird. Diese Förderung macht kleinere Mieterstromanlagen besonders attraktiv für kleinere Gebäude oder Wohnanlagen.
- Anlagengröße zwischen 10 kWp und 40 kWp: Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 10 kWp und 40 kWp wird der Mieterstromzuschlag entsprechend angepasst. Der Zuschlag für diese Anlagengröße liegt bei etwa 3,52 Cent pro kWh. Diese moderate Reduktion spiegelt wider, dass mittlere Anlagen weiterhin gefördert werden, um wirtschaftlich rentabel zu sein.
- Anlagengröße zwischen 40 kWp und 100 kWp: Bei größeren Anlagen mit einer Leistung zwischen 40 kWp und 100 kWp beträgt der Mieterstromzuschlag etwa 2,37 Cent pro kWh. Der reduzierte Zuschlag soll sicherstellen, dass die Förderung in einem angemessenen Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit steht und vor allem für den dezentralen Verbrauch in Wohngebäuden genutzt wird.
- Großanlagen mit über 100 kWp: Für Anlagen über 100 kWp wird der Mieterstromzuschlag nicht gewährt, da diese Anlagen in der Regel eine größere Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz haben und damit anderen Fördermechanismen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unterliegen. Bei diesen Anlagengrößen wird erwartet, dass der erzeugte Strom teilweise oder vollständig ins Netz eingespeist wird, was andere Förderstrukturen erfordert.
Die Staffelung der Förderung nach Anlagengröße stellt sicher, dass kleinere und mittlere Anlagen bevorzugt gefördert werden, um Mieterstrommodelle zu fördern und den direkten Verbrauch vor Ort zu unterstützen. Größere Anlagen hingegen profitieren von anderen Regelungen, wie der Einspeisevergütung, um die Erzeugung von Solarstrom im größeren Maßstab wirtschaftlich attraktiv zu halten.
Mit dem Inkrafttreten des EEG 2023 wurde die maximale installierte Leistung von ≤ 100 kWp für Mieterstromanlagen aufgehoben, ebenso der jährliche Zubau-Deckel von 500 MW. Damit sind größere Anlagen nun auch förderfähig. Der Mieterstromzuschlag wird weiterhin nach dem jeweils anzulegenden Wert für die PV-Einspeisevergütung berechnet, wobei eine monatliche Degression der Vergütung für den Photovoltaik-Zubau berücksichtigt wird.
Wirtschaftlichkeit des Mieterstroms
Die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom hängt von mehreren Faktoren ab, darunter
- die Investitionskosten für die Installation der Photovoltaikanlage,
- die Höhe des Mieterstromzuschlags,
- die Strompreise
- sowie der Eigenverbrauchsanteil.
Mieterstromprojekte können wirtschaftlich besonders attraktiv sein, wenn die Investitionen in die PV-Anlage durch Förderungen oder günstige Finanzierungsmöglichkeiten getragen werden und der erzeugte Strom größtenteils direkt vor Ort genutzt wird. Eine reine Einspeisung ins öffentliche Netz ist dagegen in der Regel unwirtschaftlich.
Ein wichtiger Vorteil des Mieterstroms ist, dass die Energiekosten für die Mieter:innen im Vergleich zum normalen Netzstrom häufig niedriger sind. Der erzeugte Solarstrom wird vor Ort produziert, was Netzgebühren, Abgaben und Steuern teilweise reduziert.
Der Mieterstromzuschlag bietet den Betreiber:innen der Anlage zusätzliche Einnahmen und unterstützt so die Wirtschaftlichkeit der Investition.
Die Höhe des Eigenverbrauchs ist ein zentraler Faktor für die Wirtschaftlichkeit. Je mehr des erzeugten Stroms direkt von den Mieter:innen verbraucht wird, desto weniger muss ins Netz eingespeist werden, wo der Erlös für den Stromverkauf niedriger ausfallen kann.
Auch die Größe der Solaranlage spielt eine Rolle: Größere Anlagen haben oft niedrigere spezifische Kosten, sodass sich die Investition schneller amortisiert.
Zudem müssen auch die Verwaltungs- und Betriebskosten für die Anlage berücksichtigt werden.
Für die Mieter:innen bietet Mieterstrom eine attraktive Option, da sie auf günstigen Solarstrom zugreifen können, ohne selbst in eine PV-Anlage investieren zu müssen. Betreiber:innen profitieren von zusätzlichen Einnahmen durch die direkte Stromlieferung und Förderungen, was sich positiv auf die Amortisationszeit auswirkt.
Eine weitere Herausforderung für die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten ist die Abhängigkeit von Sonneneinstrahlung und die Frage, wie überschüssiger Strom vermarktet wird, insbesondere an Tagen mit wenig Sonnenschein. In der Regel lohnt sich Mieterstrom besonders bei einem hohen Stromverbrauch im Gebäude und bei einer optimalen Ausrichtung der PV-Anlage.
So bietet Mieterstrom viele Chancen für eine wirtschaftlich attraktive, nachhaltige Stromversorgung, wenn die Rahmenbedingungen wie Anlagekosten, Verbrauchsanteil und Förderungen günstig sind.
Abrechnung Mieterstrom
Bei der Abrechnung des Mieterstroms spielt primär die richtige Verbrauchsmessung der einzelnen Haushalte und damit die Zuordnung der Verbräuche eine entscheidende Rolle. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich ähnlich wie bei herkömmlichen Energieversorgern, umfasst jedoch spezifische Besonderheiten, die mit der Produktion und Nutzung des selbst erzeugten Stroms zusammenhängen.
Grundlagen der Abrechnung
Der durch eine Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird direkt an die Bewohner:innen der Immobilie geliefert, und die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Stromverbrauchs. Dabei wird der verbrauchte Mieterstrom in Kilowattstunden (kWh) gemessen, um die entsprechenden Kosten für jede einzelne Mieter:in genau berechnen zu können.
Bei der Erstellung der Abrechnung und der Betreuung der Mietenden kann immer auch die Mietverwaltung unterstützen.
Preisgestaltung
Der Preis für Mieterstrom setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Kostenart | Beschreibung | Anteil an Gesamtkosten |
---|---|---|
Erzeugungskosten | Betrieb, Wartung und Abschreibung der PV-Anlage | 40 % |
Netzentgelte | Gebühren für den Bezug von zusätzlichem Netzstrom | 20 % |
Verwaltungskosten | Verwaltung und Abrechnung des Mieterstroms | 10 % |
Steuern und Abgaben | EEG-Umlage, Stromsteuer, Mehrwertsteuer | 30 % |
- Erzeugungskosten: Die Kosten für die Erzeugung des Solarstroms, einschließlich der Installations- und Wartungskosten der PV-Anlage.
- Netznutzungsentgelte: Falls zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden muss, fallen Netznutzungsentgelte an.
- Steuern und Abgaben: Ähnlich wie bei konventionellem Strom wird auch auf Mieterstrom die EEG-Umlage, Stromsteuer, und gegebenenfalls weitere Abgaben erhoben.
Der Preis für Mieterstrom muss mindestens 10 % unter dem allgemeinen Grundversorgungstarif des jeweiligen Netzgebiets liegen, wodurch die Attraktivität für die Mieter:innen gesteigert wird (§42a Absatz 4 EnWG).
Vertragsverhältnis und Rechnungsstellung
Die Mieter:innen schließen einen Vertrag mit dem Vermieter:in oder der betreibenden Gesellschaft ab, die den Mieterstrom bereitstellt. Die monatliche Abrechnung umfasst den tatsächlichen Verbrauch, die Grundkosten für die Erzeugung sowie anteilige Kosten für den Bezug von Netzstrom, falls der Solarstrom nicht ausreicht.
Die Stromzähler messen sowohl den erzeugten Solarstrom als auch den bezogenen Netzstrom, sodass eine genaue Aufteilung erfolgen kann. Die Abrechnung erfolgt dann in regelmäßigen Abständen (meist monatlich oder vierteljährlich) und beinhaltet detaillierte Informationen über den Anteil an Solarstrom und den Anteil an Netzstrom.
Verbrauchsübersicht und Transparenz
Eine regelmäßige Verbrauchsübersicht hilft, um den Mieter:innen Klarheit über ihre Energieverwendung und mögliche Einsparungen zu verschaffen. Einige Mieterstrommodelle bieten digitale Zähler oder Apps, die eine direkte Einsicht in den Verbrauch und die Kosten ermöglichen, wodurch die Transparenz gesteigert wird.
Mieterstromvertrag: Definition und Beispiel
Ein Mieterstromvertrag ist eine spezielle Art von Energieversorgungsvertrag, bei dem Strom, der in einem Wohngebäude mittels PV oder Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugt wird, direkt an die Mieter:innen im Gebäude verkauft wird.
Inhalte eines Mieterstromvertrags
Ein Mieterstromvertrag enthält üblicherweise folgende Bestandteile:
- Vertragsparteien: Mieter:in als Verbraucher:in und die Vermieter:in oder eine Betreiberfirma der Anlage.
- Art des Stroms: Es wird klar angegeben, dass der Strom direkt im Gebäude erzeugt wird (z.B. durch eine PV-Anlage).
- Laufzeit und Kündigungsfrist: Der Vertrag legt die Dauer der Versorgung und die Modalitäten der Kündigung fest. Dies erfolgt in der Regel unabhängig vom Mietvertrag.
- Preismodell: Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen, welcher niedriger ist als der übliche Marktpreis, da Netzentgelte und andere Abgaben nicht vollständig anfallen.
- Abrechnungsmodalitäten: Es wird beschrieben, wie und wann die Verbrauchsmessung erfolgt, meist durch Smart-Metering-Technologie.
- Mindestabnahmemenge: Falls vorhanden, wird eine Mindestmenge an abzunehmendem Strom vertraglich geregelt.
Beispiel eines Mieterstromvertrags
Eine Familie, die in einem Mietshaus wohnt, schließt einen Mieterstromvertrag mit ihrer Vermieter:in ab, die auf dem Dach des Wohnhauses eine Photovoltaikanlage installiert hat. Im Vertrag wird festgelegt, dass die Familie Strom aus der PV-Anlage zu einem vergünstigten Preis von 25 Cent pro kWh erhält, im Gegensatz zu den durchschnittlich 30 Cent pro kWh im regulären Netz. Die Laufzeit des Vertrags beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Abrechnung erfolgt monatlich und basiert auf der von einem Smart Meter erfassten Strommenge. Die Kosten für die Installation und den Betrieb der Anlage trägt die Vermieter:in, jedoch entstehen der Familie keine zusätzlichen Anschlusskosten.
Kopplung des Mieterstromvertrags an den Mietvertrag
Grundsätzlich gilt, dass der Mieterstromvertrag nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf. Das bedeutet, dass Mieter:innen nicht verpflichtet werden können, den angebotenen Mieterstrom zu nutzen, wenn sie eine Wohnung anmieten. Diese Regelung stellt sicher, dass Mieter:innen weiterhin die Freiheit haben, den Anbieter ihres Stroms selbst zu wählen.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur und den geltenden Verbraucherschutzgesetzen dürfen Mieterstromverträge nicht als Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrags festgelegt werden. Diese Regelung verhindert eine Benachteiligung der Mieter:innen und stellt sicher, dass diese nicht durch den Vermieter:innen an einen bestimmten Stromtarif gebunden werden.
Vorteile für Mieter:innen
Die Trennung zwischen Mietvertrag und Mieterstromvertrag bietet Mieter:innen mehrere Vorteile:
- Wahlfreiheit: Mieter:innen können sich für den Stromversorger entscheiden, der am besten zu ihren Bedürfnissen passt.
- Kostenkontrolle: Es besteht die Möglichkeit, Stromtarife zu vergleichen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, falls der Mieterstromtarif teurer wird.
- Verbraucherschutz: Die gesetzliche Trennung der Verträge schützt Mieter:innen davor, durch ihren Vermieter:innen an langfristige und möglicherweise unattraktive Vertragskonditionen gebunden zu werden.
Gestaltung des Mieterstromangebots
Um Mieterstrom dennoch attraktiv zu machen, setzen viele Anbieter:innen und Vermieter:innen auf Anreize, die den Stromtarif verhältnismäßig günstig gestalten, oder bieten zusätzlichen Service wie eine besonders einfache Abrechnung. Diese Anreize sollen die Mieter:innen freiwillig dazu motivieren, den Mieterstrom zu wählen, ohne eine direkte Verpflichtung zu schaffen.
Herausforderungen für Vermieter:innen
Für die Vermieter:innen kann es eine Herausforderung darstellen, dass der Mieterstromvertrag nicht zwingend ist. Es bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass der angebotene Tarif wettbewerbsfähig ist, um die Mieter:innen davon zu überzeugen, freiwillig an dem Mieterstrommodell teilzunehmen. Auch kann dies die Planungssicherheit erschweren, da die Anzahl der teilnehmenden Haushalte variieren kann.
Die Kopplung von Mietvertrag und Mieterstromvertrag bleibt also rechtlich untersagt, um die Verbraucherrechte zu schützen und eine faire Wahlmöglichkeit für Mieter:innen sicherzustellen.
Kündigung des Mieterstromvertrags
Ein Mieterstromvertrag unterliegt ähnlichen Bedingungen wie andere Stromlieferverträge. Mieter:innen, die den Mieterstromvertrag kündigen möchten, sollten zunächst die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen prüfen, die im Vertrag festgehalten sind. Häufig beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr, und die Kündigungsfrist liegt bei etwa drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Wichtig ist, dass der Mieterstromvertrag unabhängig vom Mietvertrag gekündigt werden kann und muss. Das bedeutet, dass der Mieterstromvertrag nicht automatisch endet, wenn das Mietverhältnis endet – er muss separat gekündigt werden. Sollte es zu einem Umzug kommen, ist daher eine fristgerechte Kündigung des Mieterstromvertrags notwendig, um etwaige zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Bei außerordentlichen Umständen, wie einer deutlichen Preissteigerung oder unzumutbaren Änderungen der Vertragsbedingungen, haben Mieter:innen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen ausgeübt werden.
Es ist zu empfehlen, sich die Kündigungsbedingungen im Mieterstromvertrag genau durchzulesen oder rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt eingehalten werden.
Mieterstrom für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
Vorteil | Beschreibung |
---|---|
Einnahmen durch Sonnenrendite | Durch den Verkauf des Stroms an Mieter:innen erzielen Eigentümer:innen zusätzliche Einnahmen, was die Rentabilität der Immobilie steigert. |
Günstige Stromkosten | Selbstnutzende Eigentümer:innen profitieren von den geringen Stromkosten des PV-Stroms, da dieser deutlich günstiger ist als der reguläre Netzstrom. |
Zugang zu günstigem Reststrom | Eigentümer:innen können über die Strombörse günstigen Reststrom einkaufen, was ihnen normalerweise nicht zugänglich wäre. |
Hohe Autarkie | Die Verwendung von Mieterstrom erhöht die Unabhängigkeit von den Energiepreisen und der Versorgung durch Grundversorger, was langfristige Kostenstabilität bietet. |
Wertsteigerung der Immobilie | Die Installation einer PV-Anlage und die Nutzung von Mieterstrom steigern den Wert der Immobilie durch zukunftssichere und nachhaltige Energieversorgung. |
Mieterstrom bietet auch Miteigentümer:innen in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu senken, zusätzliche Einnahmen zu generieren und gleichzeitig den Immobilienwert durch nachhaltige Energieversorgung zu steigern.
Bei der jeweiligen Planung, Evaluierung und der Abrechnung des Mieterstroms kann die jeweilige bestellte WEG-Verwaltung unterstützen.
Vorteile für Vermietende
Für Eigentümer:innen, die ihre Wohnung vermieten, besteht der Vorteil darin, dass sie den erzeugten Strom an ihre Mieter:innen verkaufen können. Dies generiert eine zusätzliche Einnahmequelle und ermöglicht eine sogenannte Sonnenrendite. Die Vermietenden können durch den Verkauf von günstig erzeugtem PV-Strom zu einem rentablen Preis an ihre Mieter:innen profitieren, während gleichzeitig die Attraktivität ihrer Wohnung durch günstige Energiekosten steigt.
Vorteile für selbst nutzende Eigentümer:innen
Eigentümer:innen, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, profitieren vom günstigen Photovoltaik-Strom (PV-Strom). „Die Herstellungskosten für den selbst erzeugten Strom liegen dabei nur zwischen 8 und 11 Cent pro kWh, was weit unter den aktuellen Stromtarifen der Grundversorger liegt. Durch den Eigenverbrauch dieses PV-Stroms können sie über 20 bis 30 Jahre hinweg von einer äußerst kostengünstigen Energieversorgung profitieren.“ so Pascal Clemens von der Pallidis Solar & Photovoltaik OHG.
Ein weiterer Vorteil ist, dass sie den restlichen Strombedarf günstig über die Strombörse einkaufen können. Da sie als Erzeuger:innen fungieren, haben sie Zugang zu günstigeren Einkaufsmöglichkeiten, die normalerweise nicht für Einzelhaushalte verfügbar sind. Dies trägt zu einer hohen Autarkie und Unabhängigkeit von traditionellen Energieversorgern bei. Durch die Nutzung von PV-Strom wird die Versorgungssicherheit gewährleistet, und das zu deutlich geringeren Kosten.
Steigerung des Immobilienwerts
Zusätzlich steigert eine PV-Anlage den Wert der Immobilie. Sie trägt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei, die im Rahmen der Energiewende bis 2030 für viele Gebäude erforderlich sind, um den CO₂-Ausstoß zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern. Dies macht die Immobilie zukunftssicher und attraktiver für potenzielle Käufer:innen oder Mieter:innen.
Öffentliche Förderung des Mieterstroms
Der Mieterstrom wird in Deutschland durch verschiedene staatliche Förderungen unterstützt, um den Ausbau von dezentraler erneuerbarer Energie voranzutreiben und die Energiewende zu fördern. Die öffentliche Förderung zielt darauf ab, Anreize für Vermieter:innen und Wohnungsbaugesellschaften zu schaffen, Mieterstromprojekte umzusetzen und den Zugang zu günstigem Solarstrom für Mieter:innen zu erleichtern.
Zu den wichtigsten Förderungen zählen der Mieterstromzuschlag, steuerliche Anreize sowie spezielle Programme zur finanziellen Unterstützung der Installation von Photovoltaikanlagen.
Mieterstromzuschlag
Der sogenannte Mieterstromzuschlag ist eine der wichtigsten Förderungen für Mieterstromprojekte. Er ist eine direkte Vergütung für den erzeugten und vor Ort verbrauchten Solarstrom, die zusätzlich zur Einnahme aus dem Stromverkauf an die Mieter:innen gewährt wird. Der Mieterstromzuschlag richtet sich nach der Höhe der EEG-Vergütung für Solarstromanlagen und liegt je nach Größe der Photovoltaikanlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zwischen 2,37 und 3,79 Cent pro Kilowattstunde. Diese Vergütung soll die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen verbessern.
Förderprogramme für Solaranlagen
Neben dem Mieterstromzuschlag können staatliche Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene in Anspruch genommen werden, um die Investitionskosten für die Installation der Solaranlage zu senken. Diese Programme umfassen zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und andere Zuschüsse, die speziell für Mieterstromprojekte ausgelegt sind. Die KfW bietet beispielsweise Förderungen für Wohngebäude mit dem Ziel, die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern zu unterstützen.
Förderprogramme der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Programme zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Speicherlösungen an, die auch für Mieterstromprojekte genutzt werden können. Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet etwa zinsgünstige Kredite zur Finanzierung der PV-Anlage. Diese Finanzierungsmöglichkeiten tragen dazu bei, die Anfangsinvestitionen für Mieterstromanlagen zu verringern und die Projekte wirtschaftlich rentabel zu machen.
KfW 40Plus Förderungen im Überblick
Die KfW-40 Plus Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und bietet finanzielle Unterstützung für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Das Förderprogramm richtet sich an Neubauten und Sanierungen, die den Effizienzhaus-Standard 40 Plus erreichen. Dabei müssen die Gebäude besonders niedrige Energiebedarfe aufweisen und spezielle Anforderungen an die Energieerzeugung, wie die Nutzung erneuerbarer Energien, erfüllen.
Für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus gelten besondere Förderbedingungen:
- Beim Neubau beträgt der maximale Kreditbetrag 150.000 EUR pro Wohneinheit.
- Für Sanierungen kann ebenfalls ein maximaler Kreditbetrag von 150.000 EUR pro Wohneinheit beansprucht werden, wenn die Effizienzhaus-Stufe erreicht wird.
- Die Förderung umfasst auch Zuschüsse für die energetische Fachplanung und Baubegleitung, die für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 10.000 EUR pro Vorhaben und für Mehrfamilienhäuser bis zu 4.000 EUR pro Wohneinheit betragen, jedoch mit einem Maximum von 40.000 EUR pro Projekt.
- Zusätzlich werden die Kosten für eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert, die ebenfalls bis zu 10.000 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt.
Das Programm kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden, allerdings gibt es einige Einschränkungen, wie bei der Kombination mit der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Außerdem darf die maximale Förderquote 60 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.
Steuerliche Vorteile
Für Vermieter:innen und Betreiber:innen einer Mieterstromanlage gibt es steuerliche Anreize, die die Finanzierung erleichtern können. Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom können teilweise steuerfrei sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Zudem können Investitionskosten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Weitere Förderungen auf kommunaler Ebene:
Manche Kommunen bieten zusätzliche Förderungen für Mieterstromprojekte an, wie Zuschüsse für die Installation von Solaranlagen oder steuerliche Entlastungen. Diese Förderungen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien lokal zu unterstützen und die Energiewende auf kommunaler Ebene voranzutreiben.
EEG-Umlage und Steuererleichterungen
Mieterstromprojekte profitieren auch von Erleichterungen bei der EEG-Umlage. Normalerweise müssen Stromversorger die volle EEG-Umlage auf den verkauften Strom zahlen, doch bei Mieterstrommodellen fällt diese Umlage nur reduziert an. Dies trägt dazu bei, die Kosten für den erzeugten Solarstrom zu senken und macht den Strompreis für die Mieter:innen attraktiver.
Zusätzlich gibt es Steuererleichterungen für Betreiber:innen von Mieterstromanlagen. In bestimmten Fällen kann es sein, dass die Einnahmen aus der Stromerzeugung teilweise steuerfrei sind, oder Abschreibungen und weitere steuerliche Vorteile genutzt werden können.
Weitere Fördermöglichkeiten
Einige Bundesländer bieten darüber hinaus spezielle Förderprogramme für Photovoltaik und Mieterstrom an. Diese Förderungen umfassen oftmals Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen oder Batteriespeichern, die im Rahmen von Mieterstromprojekten genutzt werden können. Die Förderkonditionen unterscheiden sich dabei je nach Bundesland und können teilweise miteinander kombiniert werden, um eine möglichst hohe Unterstützung zu erhalten.
Kombination von Förderungen
Die Kombination dieser Förderinstrumente trägt dazu bei, die Investitionskosten für Mieterstromprojekte zu senken und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Daher sollten Projektentwickler:innen und Immobilienbesitzer:innen die verschiedenen Fördermöglichkeiten gründlich prüfen und miteinander kombinieren, um die Finanzierung des Projekts zu optimieren.
Die verschiedenen Förderungen für Mieterstromprojekte sind entscheidend, um den Ausbau dieser dezentralen Energieversorgung zu fördern und die Hürden für Vermieter:innen und Wohnungsbaugesellschaften zu senken. Ohne die öffentliche Förderung wären Mieterstrommodelle oft finanziell weniger attraktiv, insbesondere aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speicherlösungen.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen von Mieterstrom und den aktuellen Fördersätzen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Fazit – Mieterstrom
Der Mieterstrom bietet eine attraktive Möglichkeit für Mieter:innen, kostengünstigen und umweltfreundlichen Strom direkt aus der eigenen Wohnanlage zu beziehen. Durch die Förderung und das Potenzial zur Verbesserung der Energieautarkie können sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen von diesem Modell profitieren. Allerdings hängt die Wirtschaftlichkeit von der richtigen Umsetzung, der Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und der Größe der Photovoltaikanlage ab. Mieterstrom stellt somit eine zukunftsorientierte Energieversorgung dar, die dezentrale erneuerbare Energien in städtischen Wohnanlagen vorantreibt.
FAQ
Mieterstrom wird direkt an die Mieter:innen der Wohnanlage verkauft, wodurch diese von günstigem Solarstrom profitieren. Bei der Volleinspeisung hingegen wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist, und die Betreiber:innen erhalten eine Einspeisevergütung nach dem EEG.
Nein, Mieterstrom muss nicht ausschließlich von einer Photovoltaikanlage stammen. Auch Blockheizkraftwerke oder andere dezentrale Stromerzeugungsanlagen können Mieterstrom erzeugen, solange der Strom innerhalb des Gebäudes oder des direkt benachbarten Bereichs verbraucht wird.
Beim Mieterstrommodell wird Strom aus einer spezifischen Erzeugungsanlage direkt an die Mieter:innen verkauft, während bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung Strom durch einen zentralen Versorger geliefert und gemeinschaftlich genutzt wird. Mieterstrom bietet in der Regel eine höhere Autarkie und Unabhängigkeit.
Vermieter:innen profitieren von der Möglichkeit, eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen, indem sie den Strom an ihre Mieter:innen verkaufen. Zudem erhöht sich der Wert der Immobilie, da Mieter:innen an einem nachhaltigeren und günstigeren Energiekonzept interessiert sind.
Es muss sich um eine dezentrale Erzeugungsanlage handeln, die Strom vor Ort produziert. Zudem müssen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllt sein, und der Mieterstrom muss mindestens 10% günstiger sein als der Grundversorgungstarif sein, damit er als wirtschaftlich attraktiv gilt.