Balkonkraftwerk: Strom für eigene Wohnung erzeugen

Das Balkonkraftwerk, oder auch Steckersolargerät, ermöglicht die einfache Nutzung von Solarstrom in der eigenen Wohnung. Schon seit vielen Jahren entscheiden sich Hausbesitzer:innen dafür, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren, denn Sonnenenergie ist nicht nur nachhaltig und umweltschonend, sondern kann langfristig gesehen auch kostengünstiger sein.

Die Balkonkraftwerke stellen eine kleinere, einfach anbringbare und sehr viel kostengünstigere Variante zur klassischen Solaranlage auf dem Dach dar. Durch das Solarpaket I wird die Installation des Steckersolargeräts auch für Bewohner:innen einer (Miet-)Wohnung stark vereinfacht.

Wie genau Balkonkraftwerke funktionieren, welche Grenzen sie haben, welche Genehmigungen Bewohner:innen benötigen und mit welchen Kosten zu rechnen ist, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

  • Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I gilt die Installation von Steckersolargeräten als privilegierte Maßnahme. Somit haben Bewohner:innen grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf die Anschaffung und Anbringung.
  • Wenn Mieter:innen ein Steckersolargerät kaufen wollen, sollten sie dennoch zunächst die Vermieter:in informieren und den Ort der Anbringung besprechen.
  • Eine Mini-Solaranlage besteht aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter, der Vorrichtung zur Befestigung und sämtlichen notwendigen Kabeln.

Grundlagen Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke funktionieren genauso wie die klassischen Solaranlagen auch, bestehen aber lediglich aus ein bis zwei Solarmodulen. Die Solarmodule werden oftmals direkt am Balkon angebracht, woher der Name Balkonkraftwerk kommt. Dennoch lassen sich die Steckersolar-Geräte auf verschiedenste Weise anbringen: im Garten, auf dem Dach oder auch an der Hauswand. Ihre Installation ist sehr einfach und „steckerfertig“. Nach der Anbringung muss die Mini-Solaranlage lediglich ans Stromnetz angeschlossen werden.

Generell ist es möglich, Balkonkraftwerke autark zu betreiben und den überschüssigen Strom in einem Speicher einzuspeisen, damit er zum Beispiel nachts benutzt werden kann. Grundsätzlich kann ein Balkonkraftwerk den kompletten Energiebedarf eines Haushalts jedoch nicht abdecken.

Leistungsgrenzwerte für Balkonkraftwerke

Um als Steckersolargerät zu gelten, dürfen die Anlagen pro Wohnungseinheit maximal 800 Watt am Ausgang des Wechselrichters einspeisen.

Das ist neu, denn in der Vergangenheit mussten Anlagen mit mehr als 100 Watt von den Energieerzeuger:innen selbst im Stromhandel vermarktet werden. Mit dem Solarpaket I, das am 16. Mai 2024 in Kraft trat, dürfen die Balkonkraftwerke auch bis zu 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Sollten mehr erzeugt werden, drosseln die Wechselrichter die Einspeisung.

Ziel der Änderungen ist, die Nutzung der Balkonkraftwerke erheblich zu vereinfachen und zugänglicher zu machen.

Effektivität von Steckersolargeräten

Viele Bewohner:innen fragen sich, wie effektiv die Steckersolargeräte wirklich sind und ob sich eine Investition lohnt. Bereits mit den heutigen Energiepreisen haben Käufer:innen ihr Investment innerhalb von sechs bis neun Jahren wieder ausgeglichen. Dieser Richtwert basiert auf einer Rechnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, die die Amortisationszeit je nach Stromnutzung und Standort des Moduls berechnet hat.

Höchstwahrscheinlich werden die Energiekosten in den nächsten Jahren weiterhin zunehmen, was bedeuten würde, dass sich die Steckersolargeräte womöglich schneller amortisieren.

Beispielrechnung: Eine Mini-Solaranlage, die an einem Südbalkon ohne Verschattung angebracht ist, kann bis zu 400 bis 600 Kilowattstunden im Jahr produzieren. Das könnte also eine Kostenersparnis von bis zu 180 Euro pro Jahr sein, wenn mit einem Preis von 30 Cent je Kilowattstunde gerechnet wird.

Schritt-für-Schritt zum Balkonkraftwerk

  1. Vermieter:in kontaktieren: Zukünftig gilt die Installation von Balkonkraftwerken als privilegierte Maßnahme. Das bedeutet, dass Vermieter:innen nur mit einem triftigen Grund der Installation widersprechen dürfen. Trotzdem muss die Anbringung der Solarmodule immer mit der Vermieter:in besprochen werden.
  2. Beantragung einer Förderung: In vielen Städten wird der Kauf von Steckersolargeräten gefördert. Das bedeutet, dass Käufer:innen hier einen Zuschuss für die Investitionskosten bekommen. Jede Stadt bzw. Gemeinde hat andere Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten, daher sollten sich Käufer:innen unbedingt entsprechend vor einem Kauf über diese informieren.
  3. Kauf einer Mini-Solaranlage: Beim Kauf des Balkonkraftwerks ist es empfehlenswert, Anlagen zu wählen, die bis zu 800 Watt einspeisen können. Außerdem sollten Bewohner:innen vorher überlegen, wo sie die Anlage anbringen möchten, da sie hier möglicherweise zusätzliche Halterungsmaterialien kaufen müssen.
  4. Registrierung im Marktstammdatenregister: Zuletzt muss ein Benutzerkonto beim Online-Service der Bundesnetzagentur angelegt werden, um sämtliche Daten zur Anlage zu hinterlegen. Nach Inbetriebnahme der Anlage muss die Information innerhalb von einem Monat im Marktstammdatenregister hinterlegt werden.

Aufbau und Funktion der Mini-Solaranlagen

Mini-Solaranlagen können nicht nur an Balkonen, sondern auch an Hauswänden, Dächern oder im Garten angebracht werden. Einige Kriterien, um den erzeugten Strom zu maximieren, sollten bei der Anbringung beachtet werden:

Richtige Befestigung: Bei der Befestigung der Solarmodule müssen die Bewohner:innen vorher entscheiden, wo sie ihre Mini-Solaranlage anbringen möchten. Je nachdem, für welchen Standort sich die Bewohner:innen entscheiden, muss eine entsprechende Halterung angebracht werden. Diese sollte mit der Anlage zusammengekauft werden, damit sichergestellt wird, dass die Halterung qualitativ hochwertig ist.

Perfekte Ausrichtung für maximale Effizienz: Eine Mini-Solaranlage sollte mit einem Winkel zum Horizont von 30 bis 40 Grad aufgestellt bzw. angebracht werden. Um die Sonneneinstrahlung weiter zu maximieren, sollten die Panels nach Süden ausgerichtet sein. Schatten oder eine nicht ideale Neigung sollten, wenn möglich, vermieden werden. Durch diese wird die Sonneneinstrahlung und damit die Energieerzeugung negativ beeinflusst.

Anschluss der Anlage: Die Inbetriebnahme der Module ist sehr simpel. Alles, was dafür benötigt wird, ist eine Steckdose, damit der Strom in das heimische Stromnetz eingespeist und benutzt werden kann.

Gut zu wissen: Rechtlich gesehen dürfen die Solarmodule selbst angebracht werden. Oft ist es aber empfehlenswert, sich professionelle Unterstützung zu holen, da ein Glas-Solarmodul bis zu 25 kg schwer sein kann.

Bestandteile einer Mini-Solaranlage

Ein Steckersolargerät ist einfach in der Anbringung, da es nur aus wenigen Komponenten besteht:

  • Die Solarmodule,
  • einen Wechselrichter,
  • die Vorrichtung zur Befestigung und
  • sämtliche notwendigen Kabel.

Betreiber:innen eines Balkonkraftwerks ziehen auch oft in Erwägung, ob es sich lohnt, in einen Speicher zu investieren. In den meisten Fällen lohnt sich die Investition in einen Speicher bei Mini-Solaranlagen nicht, da Speicher kostspielig sind und selten ein Stromüberschuss erzeugt wird. Dennoch können Bewohner:innen dokumentieren, wie viel überschüssige Energie sie erzeugen, und sich auch später noch zur Integration eines Speichers entscheiden.

Rückwärtslaufender Stromzähler

Auch wenn es nur selten vorkommt, können Balkonkraftwerke auch mal mehr Energie erzeugen, als in dem Moment verbraucht wird. Was passiert also bei einem Stromüberschuss?

Der überschüssige Strom wird hierbei in das allgemeine Netz eingespeist. Bei älteren Zählern laufen diese dann tatsächlich rückwärts. Das klingt zunächst gut, aber tatsächlich ist das gesetzlich verboten. Grund für das Verbot ist, dass die Energieversorger den Strom dann nicht mehr korrekt erfassen können.

Bewohner:innen müssen daher sicherstellen, dass ihre Zähler eine sogenannte Rücklaufsperre haben bzw. müssen einen modernen Zweirichtungszähler einbauen lassen. Damit wird sichergestellt, dass Verbrauch und Erzeugungsleistung getrennt voneinander erfasst werden. In der Regel übernimmt der Netzbetreiber die Kosten für einen solchen Umbau. Bewohner:innen müssen aber mit eventuell höheren Zählergebühren rechnen.

Kosten von Balkonkraftwerken

Durch die gesteigerte Popularität der Steckersolargeräte sind die Anlagen erschwinglich geworden. 800-Watt-Anlagen mit sämtlichem Zubehör kosten zwischen 300 und 700 EUR. Kleinere 400-Watt-Anlagen, die oftmals für kleine Wohnungen bereits ausreichen, können im Angebot für 200 EUR gekauft werden.

Bei der Kostenberechnung sollten auch eventuelle höhere Zählergebühren mitberücksichtigt werden, diese können nämlich bis zu 20 EUR pro Jahr betragen.

Förderung von Balkonkraftwerken

Immer mehr Städte und Bundesländer bieten Förderungen für die Anschaffung von Mini-Solaranlagen an. Darunter befinden sich zum Beispiel Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen. Meist wird zwischen 50 und 500 EUR (je nach Leistung und Wohnort) gefördert. Seit 2023 wurde zudem die Mehrwertsteuer auf Steckersolar-Geräte erlassen, womit weitere 19 Prozent eingespart werden können.

Ganz wichtig: Käufer:innen sollten sich vor der Anschaffung über Fördermöglichkeiten informieren. In manchen Fällen müssen nämlich Zuschüsse vor dem Kauf beantragt werden.

Stecker-Solaranlagen mit integriertem Speicher

Bewohner:innen ziehen auch oft in Erwägung, ob es sich lohnt, in einen Speicher zu investieren, denn einige Mini-Solaranlagen können auch mit integriertem Speicher gekauft werden.

Solche Speicher ermöglichen es, selbst erzeugten Strom auch im Falle eines Stromausfalls oder zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden. Der monetäre Vorteil des Speichers ist jedoch umstritten. Eine Mini-Solaranlage mit einem Speicher kann die Anschaffungskosten schnell mehr als verdoppeln, daher amortisieren sich Anlagen mit Speicher sehr viel langsamer. Das ist der Grund, weshalb die Verbraucherzentrale von einer Anschaffung mit Speicher abrät.

Neben der Tatsache, dass Speicher kostspielig sind, wird zudem selten Strom im Überschuss erzeugt. Dennoch können Bewohner:innen dokumentieren, wie viel überschüssige Energie sie erzeugen, und sich auch später noch zur Integration eines Speichers entscheiden.

Wenn Bewohner:innen den Speicher aber vor allem als Notstromversorgung oder mobil nutzen wollen, kann sich eine Anschaffung lohnen. Daher ist es wichtig zu wissen, ob mit einem Balkonkraftwerk Energiekosten gespart werden sollen oder ob die Annäherung an eine autarke Stromversorgung das Ziel ist.

Versicherung für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke sind in der Regel mit der klassischen Hausratsversicherung abgedeckt. Bei Bestandsverträgen sollten Käufer:innen direkt mit ihrer Versicherung sprechen, um sicherzugehen, dass die Anlage abgedeckt ist.

Eine Haftpflichtversicherung ist bei Balkonkraftwerken ebenfalls empfehlenswert, falls Nachbarn oder andere Personen durch Kurzschlüsse oder fahrlässige Bedienung zu Schaden kommen. Auch hier sollten Bewohner:innen ihre Versicherung kontaktieren und über den Kauf des Steckersolargeräts informieren.

Balkonkraftwerke in Mietwohnungen und WEGs

Am 27. September 2024 tagte der Bundesrat und segnete den Gesetzesbeschluss „Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ ab.

Was bedeutet das konkret?

  1. Vermieter:innen und Wohnungseigentümergesellschaften benötigen einen triftigen Grund, um der Anbringung von Balkonkraftwerken zu widersprechen.
  2. Eine Anpassung des Wohneigentumsgesetzes und des Mietrechts, um die Nutzung von Steckersolargeräten zu vereinfachen.
  3. Balkonkraftwerke sind Teil der Energiewende und werden von den neuen Regelungen unterstützt.

Mit den Änderungen gehört die Installation einer Mini-Solaranlage zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Das bedeutet, dass Mieter:innen (und Eigentümer:innen) einen rechtlichen Anspruch auf die Installation einer Anlage haben und die Installation nicht grundlos verboten werden darf. Grundsätzlich muss die Anbringung eines Solarsteckergeräts erlaubt werden.

Dennoch muss der Ort, an dem die Anlage angebracht wird, mit Vermieter:innen bzw. der WEG besprochen werden. Bei der WEG geschieht dies im Rahmen der Eigentümerversammlung.

Wenn mit einer zertifizierten WEG-Verwaltung zusammengearbeitet wird, kümmert sich die Verwalter:in um die Planung, Durchführung und Nachbereitung der Eigentümerversammlung. Vor einer Versammlung muss jedoch ein entsprechender Antrag eingereicht und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Fazit – Balkonkraftwerk

Dank der Gesetzesänderung ist die Installation von Balkonkraftwerken sehr viel einfacher geworden. Nicht nur helfen die Steckersolar-Geräte mittel- und langfristig zu einer Ersparnis der Stromkosten, sondern sie tragen auch aktiv zur Energiewende bei. Durch die einfache Anbringung der Anlagen und die erschwinglichen Preise sind die Geräte für viele Bewohner:innen attraktiv geworden. Auch für Mieter:innen ist es nun durch die Mini-Solaranlagen möglich, im Energiebereich bereits aktiv Teil der Energiewende zu werden.

FAQ – Steckersolargeräte

Hinweis: Unsere Beiträge und Inhalte stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen keine Rechtsberatung durch entsprechende Fachanwälte. Sollten konkrete rechtliche Probleme bestehen empfehlen wir immer die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.

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Felix Ritschel

Felix Ritschel ist ein erfahrener Experte im Bereich der Immobilienwirtschaft und Growth Manager der Erste Hausverwaltung GmbH. Durch seine Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Immobilienbrachen bringt Felix fundiertes Wissen und praktische Erfahrungen ein.

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