In den Aufgabenbereich eine Immobilienverwaltung für Gewerbeobjekte fällt neben vieler kaufmännischer Aufgaben, auch technische, allgemeine/juristische Tätigkeiten.
Generell sind die Aufgaben an sich sehr ähnlich zu denen der Mietverwaltung. Auch bei der Verwaltung von Gewerbeliegenschaften lassen sich die einzelnen Leistungen meist unabhängig voneinander vereinbaren.
Kaufmännische Verwaltung von Gewerbeimmobilien
Unter die sogenannte kaufmännische Verwaltung von Gewerbeimmobilien fällt vorwiegend die Kontrolle von Mietzahlungen, sowie die (gerichtliche) Nachverfolgung von Mietrückständen. Dabei tritt die Verwaltung immer im Namen der eigentlichen Eigentümer:in auf.
Zusätzlich kümmert sich eine engagierte Verwaltung auch um die laufende Optimierung von Verträgen mit Versorgern, aber auch mit den Mietenden. Dabei achtet die Verwaltung Änderungen des Verbraucherpreisindexes, um Mieterhöhungen im Rahmen des Indexmietvertrages durchzusetzen.
Technische Gewerbeverwaltung
Die technische Gewerbeverwaltung befasst sich hauptsächlich mit dem Erhalt des Gebäudes, sowie dessen Wertes. Witterung und Zeit setzten auch den besten Gebäuden auf Dauer zu.
Daher ist regelmäßige Instandsetzung/-haltung essenziell für alle Immobilienbesitzer:innen.
Jedoch ist die Verwaltung jedoch nicht auch automatisch Facility Management Unternehmen oder Hausmeister. In der Regel ist das Immobilienverwaltungsunternehmen lediglich für die Auswahl, Koordination, Abrechnung und Kontrolle der Subunternehmer zuständig.
Dafür greifen Verwalter:innen auf ein umfassendes Netzwerk, auf Fachfirmen und Experten zurück.
Zu guter Letzt liegt auch die Planung, Koordination und Überwachung von umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (in enger Abstimmung mit den Eigentümer:innen) im Verantwortungsbereich der Verwaltung.
Allgemeine Gewerbeimmobilienverwaltung
Letztlich beleibt der Verwaltungsbereich der allgemeinen und juristischen Verwaltung. Hier unter fallen die laufende Mieterkommunikation und die Vertretung der Eigentümer:in gegenüber Mietenden und Dritten (Behörden, Versorgern und weiteren).
Dabei kann die Verwaltung auch bei juristischen Fragen ihre unterstützende Einschätzung geben, wenn auch keine juristischen oder steuerlichen Beratungen anbieten.
Reporting
Besonders für Immobilieninvestor:innen oder professionelle Anleger:innen sind ein regelmäßiges und umfassendes Reporting zu Leerständen, Mietausständen und dem allgemeinen Zustand des Gebäudes unabdingbar.
Moderne und innovative Verwaltungen stellen daher regelmäßig entsprechende Auswertungen zur Verfügung, die den Eigentümer:innen bei Entscheidungen zur Weiterentwicklung ihres Portfolios unterstützen.
Neuvermietung
Zusätzlich zu den klassischen Verwaltungsaufgaben bieten viele Gewerbeverwaltungen auch an, die Neuvermietung, sprich die Suche nach neuen Mieter:innen zu übernehmen.
Dazu gehört neben der reinen Bewerbung der freien Flächen auch die Kalkulation des optimalen Mietpreises, die Prüfung der Bewerber:innen und die Erstellung passenden Mietverträge.
Mehr zur Vermietung finden Sie hier.