Heizkostenverteiler: Digitale Verbrauchsmessung

Was genau ein Heizkostenverteiler ist und wofür er gut ist, wissen viele Mieter:innen oder auch Vermieter:innen nicht. Dabei sind die kleinen Erfassungsgeräte an den Heizkörpern ein wichtiger Bestandteil der Heizkostenabrechnung. Heizkostenverteiler sind das Herzstück der Verbrauchsmessung, um den individuellen Verbrauch der Haushalte in Mehrfamilienhäusern zu erfassen. Dieser Ratgeber erläutert die Relevanz, rechtliche Anforderungen und Funktionsweise der Heizkostenverteiler.

  • Laut Heizkostenverordnung müssen die Heizkosten zwischen den Mieter:innen min. zu 50, max. zu 70 % verbrauchsabhängig verteilt werden.
  • Heizkostenverteiler ermöglichen eine genaue Erfassung von Verbrauchswerten pro Haushalt. Eine noch präzisere Datenerfassung versprechen Wärmemengenzähler.
  • Ab 2027 müssen Vermieter:innen in all ihren vermieteten Wohnungen elektronische Heizkostenverteiler installiert haben. Diese erlauben das Auslesen der Heizungsverbrauchsdaten nahezu manipulationsfrei und ohne Begehung der Wohnungen.
  • Bis Ende 2031 ist es Pflicht, dass alle Heizkostenverteiler interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel (SMGW) sein müssen.

Grundlagen Heizkostenverteiler

In Mietwohnungen oder auch Eigentumswohnungen werden Haushalte meist durch eine gemeinschaftliche Heizung mit Wärme versorgt. Da die Berechnung bzw. Zuordnung der Heizkosten fair ablaufen soll, legt die Heizkostenverordnung fest, dass zwischen 50 und 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Das bedeutet, dass die Bewohner:innen, die viel heizen, auch mehr bezahlen und diejenigen, die wenig bzw. effizient heizen, weniger zahlen.

Um den individuellen Heizkostenverbrauch zuordnen zu können, werden Heizkostenverteiler an den jeweiligen Heizkörpern angebracht.

Gesetzliche Grundlagen

Heizkostenverteiler sind in Mehrfamilienhäusern rechtlich gesehen Pflicht. Die einzige Ausnahme besteht, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und eine Hälfte von der Vermieter:in selbst bewohnt wird und die andere nicht gewerblich vermietet ist. Dann können Mieter:in und Vermieter:in vertraglich eine andere Regelung festlegen bzw. auf den Einsatz von Heizkostenverteilern verzichten.

Sollte, wie im Fall von Fußbodenheizungen, die Installation von Heizkostenverteilern technisch nicht möglich sein, können sonst auch sogenannte Wärmemengenzähler installiert werden.

Für die Anbringung der Heizkostenverteiler ist die Vermieter:in zuständig. Heizkostenverteiler können gekauft oder angemietet werden. Die Geräte sollten immer durch einen qualifizierten Fachbetrieb montiert werden, um eine fehlerhafte Montage zu vermeiden. Sonst kann die Mieter:in der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung widersprechen.

Seit 2022 ist es nur noch erlaubt, elektrische Heizkostenverteiler zu montieren. Vermieter:innen sind verpflichtet, ältere Modelle bis Ende 2026 auszutauschen.

Die elektrischen Heizkostenverteiler bringen den Vorteil mit sich, dass die Werte aus der Ferne ablesbar sind. Es ist damit nicht länger notwendig, dass der Ablesedienst (etwa die ista) in allen Wohnungen manuell ablesen muss. Seit 2022 räumt das Gesetz Mieter:innen außerdem das Recht ein, Informationen über ihre Verbrauchswerte bei ihrer Vermieter:in einzufordern.

Funktion Heizkostenverteiler

Heizkostenverteiler werden eingesetzt, um den Wärmeverbrauch und die damit verbundenen Heizkosten in Mehrfamilienhäusern fair zu verteilen. Beim Ablesen der Heizkostenverteiler kann festgestellt werden, wie viel Wärme der Heizkörper abgegeben hat. Mit diesen Werten und unter Berücksichtigung des Verteilerschlüssels für die nicht verbrauchsabhängigen Heizkosten können die Heizkosten pro Wohneinheit ermittelt werden.

Achtung: Nicht bei allen Heizungen können Heizkostenverteiler montiert werden. Bei Flächenheizungen werden etwa Wärmemengenzähler eingesetzt. Deren Einbau bedeutet jedoch zusätzlichen technischen Aufwand und ist nicht immer so einfach möglich.

Heizkostenverteiler selbst ablesen

Wenn es sich bei den montierten Heizkostenverteilern um elektronische Geräte handelt, müssen die Werte meist nicht mehr manuell abgelesen werden, sondern werden per Funk übermittelt.

Sollten die Werte aber nicht per Funk übermittelt oder es sich um nicht-elektronische Geräte handeln, dann müssen die Werte manuell an jeder Heizung abgelesen werden. Das erfolgt meist einmal im Jahr durch Messdienstleister:innen.

Manche Mieter:innen lesen die Werte auch dann selbst ab, um sie mit der Heizkostenabrechnung zu vergleichen und auf Mess- bzw. Abrechnungsfehler zu prüfen.

Wichtig: Wenn Werte zur Kontrolle selbst abgelesen werden, können nur bei elektronischen Heizkostenverteilern abweichende Werte von der Mieter:in bei der Vermieter:in gemeldet werden.

Arten von Heizkostenverteilern

Es gibt verschiedene Erfassungsgeräte, die als Heizkostenverteiler eingesetzt werden: Das Verdunstungsröhrchen, der Kapillarrohrheizkostenverteiler und die elektronischen Heizkostenverteiler. Die ersten beiden Erfassungsgeräte sind in der Anschaffung und Wartung preiswert, dürfen aber nur noch bis Ende 2026 benutzt werden.

Elektronische Heizkostenverteiler

Bei elektronischen Heizkostenverteilern werden Verbrauchswerte mit sogenannten Temperaturfühlern erfasst. Die Sensoren erfassen dabei die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Raum. Elektronische Heizkostenverteiler erfassen Messwerte genauer als analoge. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass die Geräte die Werte speichern und inzwischen auch oft mit einem Funk-Modul ausgerüstet sind. Somit müssen die Werte nicht mehr manuell ausgelesen werden.

Achtung: Bis Ende 2026 müssen Heizkostenverteiler laut § 5 HeizkostenV über ein Funk-Modul verfügen. Zusätzlich gilt, dass bis Ende 2031 auch alle Heizkostenverteiler interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel (SMGW) sein müssen.

Vorteile elektronischer Verteiler

Elektronische Heizkostenverteiler werden ab 2027 gesetzliche Pflicht. Und das hat auch seine Gründe, denn die Geräte gelten als sehr viel vorteilhafter im Vergleich zu den Modellen, die mit Verdunstungsmethoden Verbrauchswerte erfassen.

Elektronische Heizkostenverteiler sind sehr viel messgenauer, können alle Messwerte speichern und übermitteln die Daten automatisch per Funk an Messdienstleister:innen bzw. eine zentrale Datensammelstelle im Haus.

Dadurch, dass alle Messwerte elektronisch festgehalten werden, sollen Mieter:innen angeregt werden, sich genauer mit ihrem Heizverbrauch auseinanderzusetzen und ggf. auch zum effizienteren oder sparsameren Heizen motiviert zu werden.

Ein weiterer Vorteil: Durch die automatische Übermittlung der Messdaten fallen die Ablesetermine weg.

Vergleich zum Wärmemengenzähler

Vermieter:innen können selbst entscheiden, ob sie Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler installieren lassen wollen. Wenn sich Heizkostenverteiler jedoch nicht installieren lassen, weil etwa mit einer Fußbodenheizung geheizt wird, dann sind Vermieter:innen verpflichtet, einen Wärmemengenzähler zu installieren.

Wärmemengenzähler gelten als die Methode, bei der die verbrauchte Wärmemenge am genauesten erfasst werden kann. Sie ermöglichen außerdem eine Erfolgskontrolle, wenn mit einer Solarthermie-Anlage geheizt wird. Wenn eine solche Anlage mithilfe von Förderungsmitteln installiert wurde, kann es Pflicht sein, Wärmemengenzähler zur Erfolgskontrolle zu installieren.

Der Nachteil von Wärmemengenzählern liegt im Preis, da die Geräte deutlich teurer in der Anschaffung und Montage sind als Heizkostenverteiler. Zudem müssen die Verteiler direkt in die jeweiligen Zuleitungen zu den Heizungen oder Wohnungen eingesetzt werden, diese erzeugt einen zusätzlichen Aufwand in der Installation.

Montage der Heizkostenverteiler

Zwar könnten Vermieter:innen ihre Heizkostenverteiler auch selbst montieren, jedoch gehen sie hier auch ein gewisses Risiko ein. Die Geräte müssen korrekt installiert werden (horizontal mittig und vertikal in den oberen 75 % der Bauhöhe des Heizkörpers), damit die Werte korrekt erfasst werden können.

Wenn Vermieter:innen die Montage selbst übernehmen und Fehler machen, können Mieter:innen der Heizkostenabrechnung widersprechen.

Messung der Verdunstung (Kapillarrohrheizkostenverteiler)

Bei Heizkostenverteilern, die mit einem Verdunstungsröhrchen Werte erfassen, werden Geräte an den Heizkörpern angebracht, die über ein kleines Glasröhrchen verfügen, das nach oben geöffnet ist. Neben dem Glasröhrchen findet sich eine Skala und Stricheinheiten, um die Werte ablesbar zu machen. In dem Glasröhrchen befindet sich eine Flüssigkeit, die je nach Heizverhalten langsam verdunstet.

Verdunstungsröhrchen liefern keine präzisen Werte, da auch ohne dass geheizt wird, immer etwas Flüssigkeit verdunsten wird. Außerdem werden Verdunstungsröhrchen bei Heizkörpern mit einer Vorlauftemperatur von unter 60°C nicht benutzt, da die Werte hier zu ungenau sind. Für solche Heizungen werden Wärmemengenzähler installiert.

Diese Methode erlaubt keine digitale Messung des tatsächlichen Heizverhaltens und Wärmeverbrauchs und ist damit nach 2026 nicht länger zulässig.

Pflicht für elektronische Erfassung / Smart-Metering

Vermieter:innen müssen seit Ende 2022 bei der Installation von Heizkostenverteilern darauf achten, dass die Geräte interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel sind. Obendrein sind Vermieter:innen verpflichtet, bis Ende 2031 sicherzustellen, dass die montierten Heizkostenverteiler in ihren Mietwohnungen alle über diese beiden Funktionen verfügen. Wenn nicht, müssen sie die alten Geräte austauschen.

Doch was genau steckt hinter den Begriffen interoperabel und Smart-Meter-Gateway?

Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) beschreibt ein Messsystem, das alle Messdaten der Zähler empfängt, speichert und aufbereitet. Entsprechend können Informationen über den Verbrauch der Heizkosten auch ohne Zutritt zur Wohnung ausgelesen werden. Die interoperable Funktion bedeutet, dass Heizkostenverteiler den Datenaustausch zwischen Systemen von verschiedenen Anbieter:innen unterstützen müssen. Dadurch soll ermöglicht werden, dass Geräte reibungslos miteinander funktionieren und arbeiten können.

Beide Maßnahmen verfolgen das Ziel, den Energieverbrauch noch präziser und transparenter zu erfassen. Das soll Energieversorgungsunternehmen dabei helfen, Haushalten bessere, maßgeschneiderte Angebote anbieten zu können, was wiederum die Energieversorgung kosteneffizienter und umweltschonender gestalten soll.

Zukünftig sollen Mietende und Eigentümer:innen auch unterjährig die Möglichkeit erhalten, auf ihren laufenden Warmwasserverbrauch zuzugreifen.

Kosten und Umlage der Heizkostenverteiler

Heizkostenverteiler kosten zwischen 10 und 40 EUR pro Erfassungsgerät. Die Montagekosten betragen ca. 7 EUR. Es ist aber auch gängig, die Geräte anzumieten, statt zu kaufen. Die Anmietung kostet pro Gerät um die 7 EUR im Jahr.

Die jährliche Ablesung der Verbrauchswerte kostet zwischen 50 und 100 EUR. Diese Kosten für eine Messdienstleister:in, die die Werte abliest, können Vermieter:innen auf die Mieter:in umlegen.

preisgebundenen Wohnraumselbst genutzte Eigentums­wohnungenvermietete Eigentums­wohnungen
Miete/Leasing der Geräte für Warmwasser- und Heizungs­verbrauchs­messungZustimmung durch die Mieter ist gem. § 4 (2) HKVO erforderlich. Umlage nach § 7 (2) HKVO (für Heizung) und § 8 (2) HKVO (für Warmwasser).Mehrheitsbeschluss der WEG erforderlich. Umlage nach § 7 (2) HKVO (für Heizung) und § 8 (2) HKVO (für Warmwasser).Zustimmung durch die Mieter ist gem. § 4 (2) HKVO erforderlich. Umlage nach § 7 (2) HKVO (für Heizung) und § 8 (2) HKVO (für Warmwasser).
Miete/Leasing der Geräte für Kaltwasser­verbrauchs­messungKein Zustimmungs­verfahren erforderlich, aber Umlage der Mietkosten mietvertraglich vereinbaren. Umlage nach § 21 NMV .Entscheidung durch Mehrheits­beschluss der WEG. Umlage nach Vereinbarung.Kein Zustimmungs­verfahren erforderlich, aber Umlage miet­vertraglich vereinbaren. Keine Regelung im BGB, deshalb hilfsweise Umlage nach § 21 NMV
Kostenverteilung für Heizkostenverteiler, deren Miete, Wartung und Ablesen in Miet- und Eigentumswohnungen.

Der Kauf eines Geräts ist nicht umlagefähig, da der Kauf als Modernisierungsmaßnahme gesehen wird (§ 559 BGB). Statt die Kosten hier auf die Mieter:innen umzulegen, können Eigentümer:innen die jährliche Miete um 8 % der Mehrkosten erhöhen.

Wenn Vermieter:innen Heizkostenverteiler anmieten, können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden und zählen damit zu den umlagefähigen Nebenkosten. Neben den Mietkosten können Wartung, Eichung, Zählerablesung und die Erstellung der Heizkostenabrechnung auf Mieter:innen umgelegt werden. Dafür müssen Vermieter:innen aber im Mietvertrag festhalten, dass eine Kostenumlage der Betriebskosten durchgeführt wird.

Wichtig: Wenn Vermieter:innen erstmals Geräte anmieten wollen, dann müssen sie ihre Mieter:innen über die anfallenden Kosten informieren. Mieter:innen haben dann vier Wochen Zeit, der Kostenübernahme bzw. der Montage zu widersprechen. Wenn mehr als 50 % der Mieter:innen widersprechen, dann dürfen Vermieter:innen die Geräte zwar trotzdem montieren lassen, können aber keine Kosten auf die Mieter:innen umlegen.

Manipulation der Verteiler für Heizkosten

Müssen sich Vermieter:innen Gedanken um die Manipulation ihrer Geräte machen? Vor allem bei älteren Geräten, die mit Verdunstungsröhrchen ausgestattet sind, besteht oftmals die Sorge, dass die Geräte manipuliert und somit die Werte verfälscht werden können. Die Geräte sind aber in der Regel manipulationssicher, sofern sie korrekt montiert wurden.

Manche Bewohner:innen denken, dass mit einer Schutzfolie um den Heizkostenverteiler herum die Messflüssigkeit langsamer verdunsten wird – solche Versuche führen jedoch zum Gegenteil. Durch den zusätzlichen Wärmeschutz werden die Verbrauchswerte leicht nach oben getrieben.

Durch die digitalen Heizkostenverteiler wird diese physische Manipulation der Geräte jedoch unterbunden.

Elektronische Heizkostenverteiler reagieren sehr sensibel auf Manipulationsversuche: Sollte es zu externen Schwankungen kommen, dann melden die Geräte, dass ein Fehler vorliegt. Diese Werte und Fehlermeldungen werden gespeichert und bei der Ablesung berücksichtigt. Wenn ein Gerät eine Fehlermeldung zu gewissen Zeitpunkten festgehalten hat, wird für diesen Zeitpunkt eine Schätzung des Verbrauchs benutzt.

Fazit – Heizkostenverteiler

Heizkostenverteiler wurden entwickelt, um eine faire Zuordnung des Verbrauchs einzelner Haushalte gewährleisten zu können. Das Gesetz schreibt vor, dass Heizkosten zwischen 50 und 70 Prozent verbrauchsabhängig berechnet werden müssen. Um eine Berechnung verbrauchsabhängig aufstellen zu können, müssen die Werte den jeweiligen Verbraucher:innen auch zugeordnet werden. Um die Erfassung der Messwerte noch genauer zu gestalten, werden heutzutage neue Erfassungsgeräte wie elektronische Heizkostenverteiler oder auch Wärmemengenzähler eingesetzt. Wichtig ist es für Vermieter:innen zu wissen, dass elektronische Heizkostenverteiler ab 2027 verpflichtend sind.

Wenn Vermieter:innen mit einer Hausverwaltung zusammenarbeiten, werden diese bei der Umsetzung der Installation helfen und auch die Kommunikation zu den Mieter:innen übernehmen, sodass sich Vermieter:innen hier keine weiteren Sorgen machen müssen.

FAQ

Hinweis: Unsere Beiträge und Inhalte stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen keine Rechtsberatung durch entsprechende Fachanwälte. Sollten konkrete rechtliche Probleme bestehen empfehlen wir immer die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.

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Felix Ritschel

Felix Ritschel ist ein erfahrener Experte im Bereich der Immobilienwirtschaft und Growth Manager der Erste Hausverwaltung GmbH. Durch seine Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Immobilienbrachen bringt Felix fundiertes Wissen und praktische Erfahrungen ein.

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