WEG-Verwaltung in Ihrer Region

WEG-Verwaltung Wuppertal

Moderne und digitale WEG-Verwaltung in Wupperhaus und dem Bergischen Land
Unsere Keyfacts
+ 0
Verwaltete Einheiten
+ 0
Mitarbeiter:innen
Die Erste hausverwaltung ist Mietglied im Verband der Immobilienverwalter vdiv in NRW

WEG-Verwaltung in Wuppertal

Eigentumsverwaltung Wuppertal
Als Hausverwaltung gehört die WEG-Verwaltung in Wuppertal (Betreuung von Wohn-Eigentümer-Gemeinschafte) zu unseren Kernkompetenzen. Bei der Betreuung arbeiten wir eng mit den Eigentümern zusammen und führen verschiedenste gewünschte Leistungen für die WEG aus.
Zu unseren häufigsten Leistungen zählen:

Vorteile bei uns

Wir sind die Erste Wahl,
wenn es um Haus­verwaltung geht
Kostenbewusstsein

Wir maximieren Ihre Rendite: Probleme lösen wir, bevor sie Sie teuer zu stehen kommen. Verträge verhandeln wir für beste Konditionen, und natürlich kümmern wir uns um pünktlichen und vollen Mieteingang, Jahr für Jahr

relaxation_1
Rundum-sorglos-Paket

Wir kümmern uns: Zuverlässig bearbeiten wir all Ihre Anliegen und haken auch mehrmals nach, wenn es sein muss. So können Sie sicher sein, dass Ihre Anliegen zuverlässig erledigt werden und Sie ruhig schlafen können

Einfach nutzbare Plattform

Wir verschaffen Übersicht: Alle Kommunikation, Prozesse und Dokumente sind online auf einen Blick schnell verfügbar. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und können ohne Anruf oder E-Mail informiert bleiben

Regelmäßige Präsenz vor Ort

Wir sind bei Ihnen: Unsere Verwalter verschaffen sich regelmäßig einen aktuellen und zeitnahen Blick vor Ort und kennen Ihre Immobilie, als wäre es ihre eigene. So wissen wir genau, was gerade ansteht und sind proaktiv zur Stelle

Willkommen bei der WEG-Verwaltung in Wuppertal, Ihrem professionellen Partner für die Verwaltung von Wohnungseigentum in der Stadt und im gesamten Bergischen Land.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Immobilienverwaltern, die sich auf die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Wir sind vor Ort in Wuppertal und kennen die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen, die mit der Verwaltung von Wohnungseigentum in der Wuppertal verbunden sind.

Unsere Leistungen umfassen alle Belange rund um das Wohnungseigentum, von der Buchhaltung und Abrechnung bis hin zur Betreuung von Instandhaltungen und Reparaturen Ihrer Gemeinschft. Wir kümmern uns um die Koordination von Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen und sorgen dafür, dass alle Beteiligten über wichtige Entscheidungen und Neuigkeiten informiert werden.

Wir verstehen uns als verlängerter Arm unserer Kunden und sind immer ansprechbar, wenn es um die Belange unserer Kunden geht. Wir sind zuverlässig, kompetent und stets bemüht, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten.

Dabei setzen wir in der Kommunikation und Verwaltung Ihres Eigentums auf moderne und digitale Lösungen. So schaffen es unsere WEG-Verwalter:innen in Wuppertal schnell auf Schäden zu regaieren und im Ernstfall vor Ort zu sein. „Wir lassen Sie nicht alleine“ ist bei uns keine Floskel, sondern ein wirkliches Versprechen an Sie als Eigentümer:in.

Wenn Sie auf der Suche nach einer professionellen WEG-Verwaltung in Wuppertal sind, sind Sie bei uns genau richtig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Überzeugen Sie sich selbst von unserem breiten Leistungsspektrum und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Wohnungseigentum in besten Händen ist. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Anliegen besprechen. Wir freuen uns auf Sie!

Erste Hausverwaltung GmbH - Immobilienmanagement neu gedacht.
Unser Service für Wuppertal

Ihre WEG-Verwaltung vor Ort

Lernen Sie unsere Verwalter vor Ort kennen
Bereit WEG-Verwaltung neu zu erleben?
Stellen Sie – kostenlos & unverbindlich – eine Anfrage für die Wohnimmobilien-Verwaltung in Wuppertal. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Referenzen in Wuppertal

In Wuppertal kennen wir uns aus
No data was found

Allgemeine WEG-Verwaltung

Grundsätzliche Leistungen um Ihre WEG in Wuppertal
Enge Zu­sam­men­ar­beit mit dem
Ver­wal­tungs­bei­rat.
Be­ra­tung und Be­treu­ung der
Ei­gen­tü­mer:innen ums Haus.
Er­stel­lung und Wei­ter­füh­rung ei­ner Be­schluss­samm­lung.
Ver­tre­tung der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft in al­len Be­lan­gen der Haus- und Grund­stücks­­ver­wal­tung.
Konzeption und Durchsetzung der Hausordnung gegenüber allen Miteigentümer:innen und Dritten.

Wirtschaftliche WEG-Verwaltung

Abrechnungen und Kostenoptimierung
Professionelle Buchführung nach der neuesten Rechtsprechung und den Grundsätzen der Buchführung.
Über­wa­chung von Haus­geld­zah­lun­gen so­wie an­de­rer Ein- und Aus­zah­lun­gen.
Er­stel­lung der jährlichen Haus­geld­ab­rech­nung für alle Parteien der Gemeinschaft.
Er­stel­lung von Ein­zelab­rech­nun­gen für die einzelnen Eigentumswohnungen.
bear_market
Er­stel­lung von umfassenden & realistischen Jah­res­wirt­schafts­plä­nen für das folgende Jahr.
Er­stel­lung von Fi­nan­zie­rungs­kon­zep­ten für Mo­der­ni­sie­rungs- und In­stand­hal­tungs­maß­nah­men.

Technische WEG-verwaltung

Modernisierung und Instandhaltung
under construction
Ver­an­las­sen not­wen­di­ger In­stand­hal­tun­gen, um Ihr Ob­jekt in ei­nem gu­ten und ge­pfleg­ten Zu­stand zu er­hal­ten.
Aus­schrei­ben und Ver­glei­chen von In­stand­set­zungs­maß­nah­men ggf. un­ter Hin­zu­zie­hen ei­nes tech­ni­schen Fach­manns nach Wunsch.
Ver­ga­be von Mo­der­ni­sie­rungs-, In­stand­hal­tungs- und In­stand­set­zungs­auf­trä­gen an qualifizierte Fachunternehmen.

Was macht eine Hausverwaltung?

Was macht eigentlich eine Mietverwaltung? Sind Verwalter:innen nur bessere Hausmeister? In unserem Artikel zum Thema Aufgaben einer Hausverwaltung erfahren Sie mehr.
Blog
Unsere Leistungen
Was die Erste Hausverwaltung bietet

Ob Mietbuchhaltung, technische oder wirtschaftliche Betreuung. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Betreuung von Mietwohnungen.

Sie suchen neue Mieter oder wollen Ihre Wohnung sicher, schnell und professionell verkaufen? Wir sind Ihr Partner vor Ort.

Q&A WEG-Verwaltung in Wuppertal

Häufig gestellte Fragen
Der Begriff der WEG (Wohneigentümer­gemeinschaft) kommt aus dem deutschen Wohneigentumsrecht. Der Begriff bezeichnet die Gemeinschaft der Eigentümer einer Immobilie. So bilden zum Beispiel alle Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses eine WEG.

Bei der WEG-Verwaltung handelt es sich um die Verwaltung sogenannter Wohn-Eigentümer-Gemeinschaften. Der Begriff stammt aus dem deutschen Wohneigentumsrecht. Dabei gehört eine Wohnimmobilie mehreren Eigentümern gemeinschaftlich, oder kurz: Ein Objekt mit mehreren Eigentumswohnungen. Zu den Aufgaben gehören die technische, wirtschaftliche und kaufmännische Betreuung der WEG, sowie die Erstellung und Durchsetzung einer entsprechenden Hausordnung.

Grundlage für die ordnungsgemäße Verwaltung ist das WEG-Gesetz. Die Verwalter:in einer WEG wird durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung bestellt. Die Bestellung gilt im Anschluss für maximal 5 (im Falle eines Neubaus und bei erster Bestellung für 3) Jahre. Sobald eine Verwalter:in bestellt ist, kümmert sich diese im Anschluss um die korrekte Einbestellung und Durchführung aller weiteren Eigentümerversammlungen.

Neben der Beaufsichtigung und Nachverfolgung der eingehenden Zahlungen der Eigentümer:innen gehört auch die Prüfung, Bezahlung und richtige Verbuchung von Auszahlungen zu den Aufgaben der Hausverwalter:in. Alle Auszahlungen müssen unveränderlich gespeichert werden und bedürfen einer zugrundeliegenden, detaillierten Rechnung. Zur Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen ist eine klassische Einnahmen-Überschussrechnung ausreichend.

Im Vorfeld eines jeden Jahres erstellt der Verwaltende einen Wirtschaftsplan, der die zu erwartenden Zahlungen des kommenden Jahres prognostiziert und auch die voraussichtlichen Hausgeldzahlungen bemisst. Dabei errechnet die Verwaltung auf Basis bestehender Verträge und Erfahrungen aus den Vorjahren die benötigten Gelder und legt diese entsprechend der Teilungserklärung und des vereinbarten Umlagespiegels auf die einzelnen Eigentümer:innen um.

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt die Endabrechnung analog, hierfür bilden tatsächliche Rechnungen und Auszahlungen die Basis der Kalkulation. Differenzen zwischen Wirtschaftsplan und Abrechnung werden im Rahmen einer entsprechenden Nachzahlung ausgeglichen. Sollte mehr Geld eingezahlt worden sein als im Wirtschaftsplan veranschlagt, kann das Geld entweder der Rücklage zugeführt, oder an die Eigentümer:innen ausgezahlt werden.

 

 

Die Eigentümer einer Immobilie müssen sich um den Erhalt und die Verwaltung der gemeinsamen Immobilie kümmern. Wenn sie nicht selbst die Zeit dafür aufbringen können oder wollen, muss daher ein Verwalter bestellt werden.

Der sogenannte Verwalterbeirat agiert als Bindeglied zwischen Hausverwalter:in und der Eigentümerversammlung. Kernaufgabe ist die Überprüfung der Arbeit der Hausverwaltung. So ist es unter anderem eine seiner Verpflichtungen, den Wirtschaftsplan sowie die Abrechnungen des Verwaltenden zu prüfen und seine Einschätzung gegenüber der WEG abzugeben. Die Bestellung eines Beirates ist möglich, aber es gibt dazu keine rechtliche Verpflichtung (§29, Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz).

Auch in einer Wohn-Eigentümer-Gemeinschaft werden Zahlungen durch die Eigentümer:innen fällig. Diese Hausgeld-Zahlungen sind analog zu Mieten ebenfalls monatlich fällig. Aufgabe des Verwaltenden ist hier die Zahlungen der Hausgelder zu überwachen und versäumte Zahlungen der Eigentümer:innen einzutreiben. Dazu erhält die Verwaltung mit Bestellung durch die Eigentümerversammlung das Recht, in deren Namen Mahnungen zu versenden bzw. diese im schlimmsten Fall auch juristisch zu vertreten. Häufig erfolgt die juristische Vertretung in direkter Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Anwalt.

Ein Teil des Hausgeldes wird zudem in Form einer Rücklage auf einem gesonderten Konto hinterlegt. Dieses dient vor allem zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft.

Der dritte Tätigkeitsbereich der WEG-Verwaltung umfasst die technische Betreuung der Immobilie. Dazu ist es wichtig zu wissen: Eine Hausverwaltung ist nicht unbedingt auch ein Hausmeister-Service. Einige Verwaltungen bieten zwar einen zusätzlichen Hausmeister-Service von sich aus an, aber dabei handelt es sich in der Regel um eine zusätzliche Leistung, die entsprechend abgerechnet wird.

Die eigentliche Aufgabe einer Hauverwaltung besteht hingegen in der Bedarfsermittlung, Beauftragung und Beaufsichtigung von Reparaturmaßnahmen, Instandhaltungen und Sanierungsmaßnahmen. Dazu muss sich die Verwaltung regelmäßig einen Eindruck des aktuellen Zustands der Immobilie verschaffen und hierbei vor allem auch auf versteckte Schäden oder potenzielle zukünftige Probleme achten. Sollte der Verwalter:in ein Problem auffallen oder auch durch die Eigentümer:innen zugetragen werden, ist es die Aufgabe der Verwaltung eine Handwerker:in zu suchen und mit der Behebung des Schadens zu beauftragen. Bei größeren Sanierungsmaßnahmen schreiben die Verwaltungen die Projekte entsprechend aus und ermitteln das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Wichtig ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Reparatur, die schnell erfolgen muss, oder um eine Sanierung/Modernisierung/Renovierung handelt, die länger vorbereitet werden muß.

Vorausschauende Verwalter:innen erstellen zudem einen langfristigen Sanierungsplan, in dem Maßnahmen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen müssen, aufgeführt sind. Diese Planungen bilden zudem die Basis für die Kalkulation der Rücklagen der WEG.

Derzeit verwalten wir Immobilien in Nordrhein-Westfalen. Sie können aber gerne unseren Newsletter abonnieren – sicherlich sind wir schon bald auch in Ihrer Region aktiv
Preise für WEG-Verwaltungen können unterschiedlich hoch ausfallen. Laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. variieren die Kosten für die Hausverwaltung erheblich. In den meisten Fällen sind diese auf Grund nicht einheilticher Leistungen nur schwer vergleichbar. Im Allgmeinen erfolgt die Abrechnung pro betreuter Wohneinheit zum Festpreis. Hier gilt, dass besonders bei einer kleinen Anzahl an zu betreuenden Wohnungen der Preis pro Wohnung (Einheit genannt) besonders hoch ist. Je höher die Zahl, desto niedriger ist der Verwaltungspreis pro Einheit.

Um eine Verwaltung für eine WEG zu bestellen, bedarf es der Mehrheit der Stimmen in der Eigentümerversammlung. Eine solche muss jährlich abgehalten werden.

Tipp: Ist ein Verwalter bestellt, kümmert sich dieser um die Einbestellung der Versammlung.

Der Zeitraum der Bestellung ist auf 5 Jahre beschränkt, danach bedarf es der erneuten Bestellung. Ein Wechsel des Verwalters ist jedoch nicht notwendig. Für neue Gemeinschaften beträgt die Dauer der Erstbestellung nur 3 Jahre!

Von Sondereigentum ist die Rede, wenn innerhalb einer WEG eine oder mehrere Wohnungen vermietet sind. Diese vermieteten Eigentumswohnungen sind dann Sondereigentum. Die Aufgaben der Verwaltung unterscheidet sich dabei nur unwesentlich von einer klassischen WEG. Die Mieter von Wohnungen in einer WEG sind jedoch nicht Bestandteil der Eigentümerversammlung und haben kein Stimmrecht.
  • Sondereigentumsverwaltung übernimmt dann Aufgaben wie bei der typischen Mietverwaltung, wie Kommunikation mit Mietern, Reparaturen in der Wohnung, Neuvermietungen etc.
  • SE-Verwalter kann der gleiche sein wie WEG-Verwalter, muss aber nicht. Die EHV bietet neben der WEG-Verwaltung auch SE-Verwaltung an, übernimmt aber auch SE Mandate in fremdverwalteten WEGs

WEG-Verwaltungs Blog

Aktuelle News & Ratgeber
Miteigentumsanteile /MEA) berechnen - Welche Bedeutung Miteigentumsanteile in einer WEG haben und wie diese berechnet werden
Haus

Miteigentumsanteile: Was ist das?

Was sind eigentlich Miteigentumsanteile (MEA) und welche Bedeutung haben diese innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)? Wie lassen sich diese Berechnen? Im folgenden Beitrag verraten wir es

Verwaltungsbeirat - Aufgaben und Pflichten des WEG-Beirates
Hausverwaltung

WEG-Verwaltungsbeirat: Was macht der Beirat?

Der WEG-Verwaltungsbeirat bildet das Bindeglied zwischen Miteigentümer:innen und Verwaltung. Dabei sind die Aufgaben nicht einheitlich geregelt. In der Regel sind die Beirät:innen die Kontrollinstanzen und