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Verwaltervertrag - Inhalte und Abschluss des Verwaltervertrags für WEGs und Mietimmobilien
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Verwaltervertrag: Was steht drin?

Der Verwaltervertrag wird zwischen der WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung und der Eigentümer:in bzw. Wohneigentümergemeinschaft geschlossen. Er regelt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bzw. der Mietwohnungen (Mietverwaltung).

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