Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Erste Hausverwaltung GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Erste Hausverwaltung GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Erste Hausverwaltung GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
– eines MIETVERTRAGS im privaten Bereich keine Provision/Maklercourtage an die Erste Hausverwaltung GmbH zu zahlen.
– eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an Erste Hausverwaltung GmbHn gegen Rechnung zu zahlen.
– eines MIETVERTRAGS im gewerblichen Bereich die ausgewiesene Provision/Maklercourtage an die Erste Hausverwaltung GmbH zu zahlen
Erste Hausverwaltung GmbH
Machabäerstr. 28, 50668 Köln
Geschäftsführer: Justus Mentzel, Marcel Tamm